K-SWISS - VK/Hersteller drückt sich um Gewährleistung

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Tennistante
    Neuer Benutzer
    • 03.12.2016
    • 5

    K-SWISS - VK/Hersteller drückt sich um Gewährleistung

    Hallo, ich ärgere mich gerade über einen gewerblichen Händler, bei dem ich online Mitte April 2021 für meine Tochter Tennisschuhe gekauft hatte (K-Swiss
    Hypercourt Supreme HB Sandplatzschuh). Nach vielleicht 15 Mal Tragen zeigen sich im Bereich der Zehen (Knickstelle) an beiden Seiten deutliche Risse im Material (s. Fotos). Mit Hinweis auf die Gewährleistung habe ich reklamiert. Die Reaktion des VK hat mich echt umgehauen: Man habe den Hersteller kontaktiert, dieser ginge davon aus, dass der Schuh zu schmal für den Fuß gekauft wurde, da beide Seiten identisch einreißen. So einen Quark habe ich ja noch nie gehört. Meine Tochter hat pupsnormale Füße. Der Schuh ist weder zu eng, noch zu weit. Er passt perfekt und wurde in absolut üblichem Rahmen auf dem Tennisplatz beansprucht. Habt ihr einen Vorschlag für mich was ich tun kann? Witzigerweise hatte lt. meiner Tochter bei einem Medenspiel eine Spielerin der gegnerischen Mannschaft genau die gleichen Schuhe - mit genau den gleichen Schäden an der gleichen Stelle. Das ist für mich einmal mehr Beleg, dass die Verarbeitungsqualität des Schuhs schlichtweg Käse ist. Kann sich ein Hersteller so einfach vor der redlichen Regulierung im Rahmen der Gewährleistungspflicht drücken? Ganz abgesehen davon, dass mein Kind wie gesagt normale Füße hat standen auch keinerlei Einschränkungen zum Schuh im Verkaufstext. Probiert der VK es wohl einfach mal? Wie sollte ich vorgehen? Für Erfahrungen danke ich euch. LG eine saure Tennistante
    Angehängte Dateien
  • bicmic
    Experte
    • 14.03.2012
    • 665

    #2
    lass dir das Anwortschreiben des Hersteller zumailen. Ich vermute, dass es das garnicht gibt. Wenn dann vom Verkäufer nichts kommt, ein Schreiben mit einer 14 tägigen Frist zur Regulierung senden (Eingang bestätigen lassen), wenn dann immer noch nichts kommt, ein anwaltliches Schreiben. Der Verkäufer ist hier ganz klar in der Haftung und kann diese dem Herrsteller gegenüber geltend machen, wenn er sich diesbzgl. von Hersteller abspeisen lässt ist er selber Schuld, Ersatz muss er auf jeden Fall leisten.

    Kommentar

    • Tennistante
      Neuer Benutzer
      • 03.12.2016
      • 5

      #3
      Lieben Dank für deine Antwort. Das werde ich tun. Bin gespannt, ob der Händler sich weiter querstellt. LG

      Kommentar

      • Tennistante
        Neuer Benutzer
        • 03.12.2016
        • 5

        #4
        Der Händler verweist weiterhin auf das ausstehende Diskussionsergebnis mit dem Hersteller, obwohl ich mittlerweile mehrfach darauf hingewiesen hatte, dass meine Ansprüche sich an ihn, den Händler, richten. Recht werde ich vermutlich irgendwann einmal bekommen, würde aber wohl alle formal korrekten Schritte voranstellen müssen. Habe dann glücklicherweise noch gesehen, dass ich per Paypal bezahlt hatte. Habe jetzt einen Fall gemeldet und gehe davon aus, dass es auf diesem Weg einfacher klappt. Der Sachverhalt als Solcher ist ja unstrittig und Paypal sieht auch, dass die Lieferung vor weniger als 3 Monaten erfolgt ist. Danke trotzdem noch einmal. LG

        Kommentar

        • albboy75
          Benutzer
          • 09.11.2018
          • 52

          #5
          bei meiner Tochter reissen die Schuhe auch an der Stelle ein. Aber ich hab gebraucht für 12 eur gekauft...da ist der Schaden gleich geschätzt ;-)....sind aber total gemütlich und sie spielt sie weiter ;-)

          Kommentar

          Lädt...