Bespannen als Nebenverdienst, erlaubt ???

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  • duck

    Bespannen als Nebenverdienst, erlaubt ???

    Hallo,



    meine Frage zielt eigentlich nur darauf ab, ob man Ärger bekommen kann,
    wenn man nebenbei für Freunde und Bekannte Schläger bespannt. Meine Maschine
    besitze ich jetzt erst seit 2-3 Wochen und habe bis jetzt 15 Schläger
    bespannt. Da geht dem Handel natürlich auch einiges an Geld verloren.
    Da ich in einer kleinen Stadt mit ca. 8000 Einwohnern lebe kennt fast
    jeder jeden und ich befürchte das sich meine Tätigkeit auch bis zu meinem
    bisherigen Saitendealer (Sportgeschäft) rumspricht.



    Kann man da Ärger bekommen ? Hat da jemand Erfahrungen ?



    Für Eure Antworten vielen Dank vorab !!!





    Gruß



    duck119
  • olli72

    #2
    Also ich wäre da sehr vorsichtig und denke es ist das beste wenn du die
    Hälfte deiner Einnahmen hier ans Forum überweist.

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    • esingen
      Neuer Benutzer
      • 21.12.2024
      • 2

      #3
      Du kannst ja bei auftauchenden Problemen angeben, daß du sie Schläger
      mit hochwertigen Saiten und deshalb zum Selbstkostenpreis für Freunde
      und Bekannte besaitet hast. Vielleicht geht das dann noch in Ordnung.



      Ich besaite bereits seit 15 Jahren selber und hab noch nie...

      Kommentar

      • duck

        #4
        @ psycho dad



        Lustige Gesellen haben wir hier im Forum. Alles klar dann sollte es wohl
        keine Probleme geben. War ja nur so'n Frage.



        Gruß



        duck119

        Kommentar

        • Hawkeye2
          You cannot be serious !!!
          • 26.04.2002
          • 3277

          #5
          @All



          Wenn die Kohle irgendwo hinfliessen soll, dann ja wohl komplett an mich




          @duck119



          Eigentlich gibt es da 2 Hauptprobleme :



          1) Steuerlich



          Einkünfte aus Gewerbebetrieb, also sind evtl. Einkommensteuer, Umsatzsteuer
          und Gewerbesteuer zu beachten.



          Bei der Umsatzsteuer bist Du aber Kleinunternehmer (bis 17.500 Euro Umsatz)
          und hast damit mit Umsatzsteuer nichts am Hut.



          Einkommensteuerlich liegt der Grundfreibetrag aktuell bei 7.664 Euro und
          Dein Gewinn dürfte darunter liegen...

          (Anders wäre es, wenn Du schon andere Einkünfte hast, aber das wird zu
          kompliziert)



          Bei der Gewerbesteuer gibt's einen Freibetrag von 24.500 Euro, also auch
          nicht relevant.



          Damit wärst Du quasi steuerlich aus dem Schneider...



          2) Gewerbeamt



          Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist bei einer Tätigkeit im stehenden
          Gewerbe, deren Beginn, jegliche Veränderungen und die Beendigung anzuzeigen.



          Ein Gewerbe stellt



          jede erlaubte

          auf Gewinnerzielung gerichtete

          auf Dauer angelegte

          selbständige Tätigkeit dar.



          Wann ist anzumelden?



          Die Anzeige ist gleichzeitig mit Beginn des Gewerbes bzw. des anmeldepflichtigen
          Ereignisses zu erstatten. Die Unterlassung der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit
          mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.



          So, die Stadt ist da also schon etwas rigoroser...



          Aber ich würde mir da jetzt keinerlei Gedanken machen,falls Du eine solche
          Anmeldung "vergisst", da wärst Du nicht der Erste...



          Gruss

          Kommentar

          • O.Schmetterhand

            #6
            @ Hawkeye



            Da spricht mal wieder der Fachmann

            Umfassend und verständlich darrgestellt, respekt.

            Kommentar

            • tennis-gangsta

              #7
              @Hawkeye2



              Wie verhält es sich, wenn der Betreffende zuätzlich ab und zu in einer
              Tennisschule als Trainer aushilft und daraus Einnahmen hat.

              Die Tennisschule beschäftigt dann einen geringfügig Beschäftigten.

              Danke im voraus für deine Antwort.



              Gruß tg

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              • Hawkeye2
                You cannot be serious !!!
                • 26.04.2002
                • 3277

                #8
                Hi,



                für so einen Nickname bist Du aber ziemlich gesetzestreu, oder ?!



                Seit dem 1.4.2003 liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn das
                Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 400 Euro im Monat nicht
                übersteigt.



                Leistet der Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Sozialversicherung

                also 12% Rentenversicherung, 11% Krankenversicherung dann beträgt die
                pauschale Lohnsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)
                jeweils 2%.



                Der Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung bleibt bei der Einkommensteuerveranlagung
                außer Betracht (§ 40 Abs. 3 S. 3 EStG).



                Damit spielt so eine geringfügige Beschäftigung wenn alles ordnungsgemäß
                abläuft keine Rolle bei der Einkommensteuer...



                Gruss

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                • nervenbündel

                  #9
                  Solange du keine "Neider" am Wohnort hast, wird es gehen!

                  Aber bei mir kam ziemlich bald Post vom Finanzamt wegen Aufnahme einer
                  gewerblichen Tätigkeit.

                  Hatte sich wohl einer "wichtig gemacht"

                  Auch das Finanzamt war schon bei mir (Aussendienst) um zu sehen wie gross
                  meine "Firma " denn so ist.

                  Habe mir dann eine Gewerbeanmeldung für 30 DM besorgt und das wars.

                  Muss nun meine Lohnsteuererklärung mit Gewinn/Verlust meines Gewerbebetriebes
                  abgeben.

                  So ist das Leben halt!!

                  Kommentar

                  • Paddy C.

                    #10
                    Verkauf die Saiten zum EK und es dürfte nix passieren!

                    Kommentar

                    • Silent Bob

                      #11
                      Original geschrieben von Hawkeye2

                      @All



                      Ein Gewerbe stellt



                      jede erlaubte

                      auf Gewinnerzielung gerichtete

                      auf Dauer angelegte

                      selbständige Tätigkeit dar.



                      Gruss




                      Hi,



                      gilt für o.g. Punkte ein "und" oder ein "oder"? Sprich, müssen alle 3
                      Punkte gleichermaßen erfüllt sein, damit man ein Gewerbe anmelden muß,
                      oder reicht es, wenn ebreits einer der 3 Punkte erfüllt ist?



                      SB

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                      • Hawkeye2
                        You cannot be serious !!!
                        • 26.04.2002
                        • 3277

                        #12
                        Hi,



                        grds. gilt für die Tatbestandsmerkmale ein "und", d.h. es müssen alle
                        4 Merkmale erfüllt sein (erlaubt, Gewinnerzielung beabsichtigt, auf Dauer,
                        selbständig).



                        Gruss

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                        • Silent Bob

                          #13
                          Hi,



                          danke für die schnelle Antwort.



                          Gewinnerzielung ist nicht meine Absicht, möglicherweise jedoch im Sinne
                          der Gewerbeordnung?!



                          Ich nehme gezielt den anteiligen Saitenpreis zzgl. 15,00 EUR Aufwandspauschale
                          für die Zeit, die ich zum Bespannen benötige (ca. 45 Minuten). Habe aber,
                          ganz abgesehen von den Anschaffungskosten der Maschine, bisher in 2,5
                          Jahren keinen Gewinn in meinen Augen erzielt, da ich aus dem Ertrag meine
                          eigenen Besaitungen finanziere. Ich schaffe ca. 50 Besaitungen im Jahr
                          für Vereinsmitglieder, zzgl. ca. 20 für meine Frau und mich, und kaufe
                          von dem Geld zB auch neue Griffbänder oder Socken für mich.



                          Müsste ich demnach ein Gewerbe anmelden oder nicht?



                          SB

                          Kommentar

                          • Hawkeye2
                            You cannot be serious !!!
                            • 26.04.2002
                            • 3277

                            #14
                            Hi,



                            Privatanschaffungen vom Erlös sind bereits Gewinnverwendung (Entnahmen)
                            und mindern den erzielten Gewinn natürlich nicht.



                            750,- Euro (50 x 15,-)

                            - 100 AfA Maschine (Nutzungsdauer 3 Jahre, AK ca. 300 Euro)

                            +/- 0 (Saitenkosten ohne Aufschlag weiterberechnet)



                            = 650 Euro Gewinn, Verwendung ist egal.



                            Streng genommen also ein Fall für die Gewerbeanmeldung, wenn man so will...



                            Evtl. könnte man aber noch mit entstandenen Fahrtkosten, Werbemaßnahmen
                            (Spielen mit Kunden, wofür man wieder Material braucht...) etc. auf Liebhaberei
                            kommen...



                            Gruss

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                            • Silent Bob

                              #15
                              Hi,



                              danke für die ausführlichen Infos!



                              SB

                              Kommentar

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