Wer allerdings in seinem persönlichen Umfeld (z.B. Tennisclub) Aufträge annimmt und das Material und eine Maschinen(ab)nutzung berechnet/vereinbart, sollte mal ganz klar vom Finanzamt in Ruhe gelassen werden.
Wird es in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben, so ist es klassische Steuerhinterziehung.
Normalerweise muss auch noch Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Hier kann aber die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, sofern die im § 19 UStG genannten Grenzen nicht verletzt werden.
Es gibt ja eine Einkommensgrenze, was du monatlich, ohne Abzüge dazu verdienen darfst. Die Grenze liegt bei 450 Euro pro Monat, die Summe kann in einzelnen Monaten aufgrund unvorhergesehener Ereignisse geringfügig überschritten werden. Bis zum Ende des Jahres dürfen aber nicht mehr als 5400 Euro zusammenkommen
Auch, wenn viele es hier nicht wissen oder nicht wahrhaben wollen: Als Besaiter sollte man sich die Regelungen der Einkommen- und auch der Umsatzsteuer sehr genau ansehen.
EDIT: Ach, die 450-Euro-Mini-Job-Regelung meinst du... Die greift hier überhaupt nicht, da kein Beschäftigungs- / Arbeitsverhältnis vorliegt (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit).
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