Besaitungsaufkommen

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  • Monzo
    Veteran
    • 19.06.2008
    • 1837

    #16
    Wer allerdings in seinem persönlichen Umfeld (z.B. Tennisclub) Aufträge annimmt und das Material und eine Maschinen(ab)nutzung berechnet/vereinbart, sollte mal ganz klar vom Finanzamt in Ruhe gelassen werden.
    Das ist leider ein Irrtum. Persönliches Umfeld bedeutet Familie und nahe Angehörige. Wenn man in einem Tennisclub gegen Geld besaitet ist das einkommensteuerpflichtig (nicht zu verwechseln mit Umsatzsteuerpflicht, andere Baustelle). In der Regel wird eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Anhang zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb akzeptiert.

    Wird es in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben, so ist es klassische Steuerhinterziehung.

    Normalerweise muss auch noch Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Hier kann aber die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, sofern die im § 19 UStG genannten Grenzen nicht verletzt werden.

    Es gibt ja eine Einkommensgrenze, was du monatlich, ohne Abzüge dazu verdienen darfst. Die Grenze liegt bei 450 Euro pro Monat, die Summe kann in einzelnen Monaten aufgrund unvorhergesehener Ereignisse geringfügig überschritten werden. Bis zum Ende des Jahres dürfen aber nicht mehr als 5400 Euro zusammenkommen
    Das halte ich aber für ein Gerücht Da ist mir weder ein Gesetz noch eine Richtlinie bekannt. Es gibt eigentlich nur den Grundfreibetrag im EStG. Der liegt 2016 bei knapp 8.700 EUR und umfasst sämtliche Einkunftsarten.

    Auch, wenn viele es hier nicht wissen oder nicht wahrhaben wollen: Als Besaiter sollte man sich die Regelungen der Einkommen- und auch der Umsatzsteuer sehr genau ansehen.

    EDIT: Ach, die 450-Euro-Mini-Job-Regelung meinst du... Die greift hier überhaupt nicht, da kein Beschäftigungs- / Arbeitsverhältnis vorliegt (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit).
    Zuletzt geändert von Monzo; 10.03.2016, 11:11.

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    • oliver.thome
      Insider
      • 10.03.2010
      • 383

      #17
      Mein Bekannter vom Finanzamt, der auch Kunde von mir ist, hat es mir genauso erklärt, wie Monzo geschrieben hat.
      Aus diesem Grund habe ich auch ein Nebengewerbe angemeldet und gebe auch alles dementsprechend in der Steuererklärung an.

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      • ceritus80
        Postmaster
        • 30.12.2012
        • 145

        #18
        Sehr guter Beitrag Monzo, man merkt da kennt sich jemand aus. Und die dies sich nicht so gut auskennen, sollten jemanden bezahlen der sich auskennt ��

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        • coke2000
          Veteran
          • 28.07.2007
          • 1022

          #19
          Die Ausführungen von Monzo sind absolut korrekt.
          Wenn hier jemand für andere gegen Bezahlung besaitet ob nun für 5 Leute oder 100 Leute muß er dies natürlich irgendwie auch anmelden. Wenn er es nicht macht, dann ist es so wie bei der Schwarzarbeit. Das Finanzamt interessiert nicht ob du 100 Euro einnehmen tust oder 1000 Euro. Auch die Begründung mit Hobby ist Irrsinn, dann müßte man es umsonst machen.
          Bei dem ersten verdienten Euro mußt du es angeben. Auch würde ich dies alleine schon machen um auch keine Probleme zu bekommen z.B mit einem Arbeitgeber usw.
          Wenn du es anmeldest mußt du es deinem Arbeitgeber auch anzeigen.

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          • oliver.thome
            Insider
            • 10.03.2010
            • 383

            #20
            Da kommt der Verwaltungsbeamte in mir raus. Habe ich alles gemacht. Ich lass mir doch wegen der paar Kröten von keinem ans Bein pinkeln.

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            • coke2000
              Veteran
              • 28.07.2007
              • 1022

              #21
              Zitat von oliver.thome
              Da kommt der Verwaltungsbeamte in mir raus. Habe ich alles gemacht. Ich lass mir doch wegen der paar Kröten von keinem ans Bein pinkeln.

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              • Kluntje64
                Veteran
                • 29.07.2012
                • 1593

                #22
                Wie wäre es denn wenn ich gar keinen Besaitungslohn nehme.
                Wenn der Kunde/Bekannte lediglich das Material bezahlt und auf dem Tresen ein Sparschwein steht?
                Zuletzt geändert von Kluntje64; 10.03.2016, 14:02.
                Als Gott die Frau erschaffene hatte sagte er zu Adam:
                Dahinten ist Gerste und Hopfen, mehr kann ich nicht für dich tun.

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                • Knipser
                  Experte
                  • 26.12.2015
                  • 757

                  #23
                  Zitat von Kluntje64
                  Wie wäre es denn wenn ich gar keinen Besaitungslohn nehme.
                  Wenn der Kunde/Bekannte lediglich das Material bezahlt und auf dem Tresen ein Sparschwein steht?
                  Kommt drauf an, wem das Sparschwein gehört.

                  *****************************************

                  Ihr habt mich aber grad auf ne tolle Idee gebracht. Danke!!

                  - AfA für Montage- und Wuchtgeräte sind 4 Jahre

                  - für einen Montageplatz gelten wahrscheinlich die gleichen Vorgaben wie für ein Arbeitszimmer

                  ..... bin grad mal weg, was nachrechnen.
                  Prince POG 107
                  Solinco Hyper G DT37

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                  • Monzo
                    Veteran
                    • 19.06.2008
                    • 1837

                    #24
                    Wenn der Kunde/Bekannte lediglich das Material bezahlt und auf dem Tresen ein Sparschwein steht?
                    Netter Versuch, aber Einkünfte sind Einkünfte. Der Fiskus ist nicht blöd

                    - AfA für Montage- und Wuchtgeräte sind 4 Jahre
                    Grundsätzlich kann man Anschaffungskosten (Maschine, Saiten) als Ausgaben geltend machen. Wie bereits erwähnt erstellt man eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dort werden die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Allerdings wird nur der rein monetäre Fluss dargestellt. Man kann also die Maschine im Kaufjahr absetzen.

                    Ob eine AfA möglich ist (also eine Verteilung der Anschaffungsausgaben über mehrere Jahre) ist vermutlich Ermessensspielraum. Könnte mir aber vorstellen, dass es akzeptiert wird.

                    - für einen Montageplatz gelten wahrscheinlich die gleichen Vorgaben wie für ein Arbeitszimmer
                    Das Thema "Arbeitszimmer" ist im Steuerrecht seit einiger Zeit Gegenstand vieler Diskussionen. Da müsste man es wohl mal drauf ankommen lassen und schauen, ob das FA es akzeptiert oder streicht.

                    Auch wenn das alles irgendwo lustig klingt... An dieser Stelle nochmal mein Appell, das Thema bitte wirklich ernst zu nehmen. Das FA wird sicherlich keine spontanen Kontrollen im Club oder bei euch zuhause machen. Aber wenn euch jemand ärgern möchte und ihr angeschwärzt werdet, dann beginnt ein Prozess, der euch das Leben verdammt schwer (und teuer) machen kann.

                    Insofern: Stay safe

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                    • oliver.thome
                      Insider
                      • 10.03.2010
                      • 383

                      #25
                      Ich kann auch jedem empfehlen kein Risiko einzugehen und alles getreu unseren Gesetzen zu machen.
                      Ansonsten kann es passieren, dass man zukünftig nur noch für die JVA-Tennismannschaft besaitet.
                      Neider, Konkurrenten und Vollpfosten, die einen mit Freude anschwärzen, gibt es überall. Und wenn das Finanzamt einen dann hat, dann gibts kein Halten mehr.

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                      • albe
                        Veteran
                        • 30.12.2014
                        • 1276

                        #26
                        Wie es scheint, ist die finanzielle Seite geklärt bzw. ausreichend erläutert worden.

                        Aber die Frage lautete auch: Hoi, wollte mal fragen, wieviel Schlaeger ihr so im Monat besaitet dazu hat außer Kluntje niemand eine Aussage getroffen, oder liege ich da falsch? Vielleicht sollte der Themenstarter eine Umfrage starten, wo jeder seine Schlägerzahl eingeben kann, sogar ohne seinen Namen zu verraten.....
                        mit sportlichen Grüßen,
                        albe

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                        • oliver.thome
                          Insider
                          • 10.03.2010
                          • 383

                          #27
                          Immer her mit den Infos. Habe ich eigentlich schon erwähnt, dass ich bei der Steuerfahndung bin ?
                          Kleiner Scherz !!!
                          Ich denke aber mal, dass bei den meisten, die nicht nur für sich besaiten, das Schlägerbesaitungsaufkommen bei 60 - 200 Schlägern pro Jahr liegt.
                          Es gibt halt Monate, da hat man 20 -30 Schläger zu besaiten und andere, da sind es nur 3-5.

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                          • Kluntje64
                            Veteran
                            • 29.07.2012
                            • 1593

                            #28
                            Kleiner Nachtrag für den Fahnder, bei den 50 -70 Schlägern im Jahr sind etwa 49-69 meine eigenen.
                            Als Gott die Frau erschaffene hatte sagte er zu Adam:
                            Dahinten ist Gerste und Hopfen, mehr kann ich nicht für dich tun.

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                            • oliver.thome
                              Insider
                              • 10.03.2010
                              • 383

                              #29
                              Jesses maja. Ich besaite meine 2 Schläger immer 1 x pro Monat neu, käme somit auf 24 pro Jahr nur mit den eigenen. Im Übrigen ist Papier immer geduldig.

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                              • coke2000
                                Veteran
                                • 28.07.2007
                                • 1022

                                #30
                                Zitat von oliver.thome
                                Ich kann auch jedem empfehlen kein Risiko einzugehen und alles getreu unseren Gesetzen zu machen.
                                Ansonsten kann es passieren, dass man zukünftig nur noch für die JVA-Tennismannschaft besaitet.
                                Neider, Konkurrenten und Vollpfosten, die einen mit Freude anschwärzen, gibt es überall. Und wenn das Finanzamt einen dann hat, dann gibts kein Halten mehr.
                                Dem kann man nichts mehr hinzufügen. Sehr gut geschrieben. Jeder der halt meint es wäre ein Kavaliersdelikt muß halt evtl. mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.

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