AfA Besaitungsmaschine

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    Experte
    • 26.12.2015
    • 757

    Frage AfA Besaitungsmaschine

    Wer von euch kennt die AfA für Besaitungsmaschinen?

    Hab nichts besseres gefunden als folgendes, wäre dann 13 Jahre!

    5.27 Sonstige Be-und Verarbeitungsmaschinen (Abkanten, Anleimen, Anspitzen, Ätzen, Beschichten, Drucken, Eloxieren, Entfetten, Entgraten, Erodieren, Etikettieren, Falzen, Färben, Feilen, Gießen, Galvanisieren, Gravieren, Härten, Heften, Lackieren, Nieten)
    Prince POG 107
    Solinco Hyper G DT37
  • bicmic
    Experte
    • 14.03.2012
    • 665

    #2
    Die Nutzungsdauer für die Abschreibung sollte die speziellen betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigen und ist dann zu schätzen. Die AfA-Tabellen geben doch nur eine Hilfestellung hierfür.
    13 Jahre halte ich für zu lang. Wenn du die Abschreibungszeit zu kurz wählst, wird dir das sicherlich von deinem Finanzamt mitgeteilt.

    Bei deiner obige Auflistung sind ja viele Maschinen aus der Blechbearbeitung gelistet, die haben sicherlich höhere Einsatzzeiten.

    Kommentar

    • El Rey
      Veteran
      • 04.01.2010
      • 1882

      #3
      Ich habe für meine Prince 6000 5 Jahre angegeben.
      -> 3x Wilson Ultra Tour V2.0 336 g, 314 SW, 30,6 cm Balance
      -> Prince 6000 & Prince Precision Tuning Center
      -> Racket One Tennisservice (www.racket-one.de)

      Kommentar

      • oliver.thome
        Insider
        • 10.03.2010
        • 383

        #4
        Ich schreibe meine Gamma auch auf 5 Jahre ab.

        Kommentar

        • manne

          #5
          Auch 5 Jahre Babolat Sensor Expert Dual

          Kommentar

          • Monzo
            Veteran
            • 19.06.2008
            • 1837

            #6
            Zitat von bicmic
            Die Nutzungsdauer für die Abschreibung sollte die speziellen betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigen und ist dann zu schätzen. Die AfA-Tabellen geben doch nur eine Hilfestellung hierfür.
            13 Jahre halte ich für zu lang. Wenn du die Abschreibungszeit zu kurz wählst, wird dir das sicherlich von deinem Finanzamt mitgeteilt.

            Bei deiner obige Auflistung sind ja viele Maschinen aus der Blechbearbeitung gelistet, die haben sicherlich höhere Einsatzzeiten.
            Das trifft es eigentlich ziemlich genau.

            Du darfst die Maschine über den wirtschaftlichen Nutzungszeitraum bzw. die gewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Die Definition ist natürlich wachsweich. In den AfA-Tabellen wirst du auch nicht fündig werden, da der Sachverhalt zu speziell ist.

            Entscheidend ist also, dass du die Nutzungsdauer möglichst realistisch einschätzen und im Zweifel belegen kannst. Gute Maschinen halten bei guter Wartung Jahrzehnte. Die Zeit darfst du trotzdem nicht ansetzen, da irgendwann der Restwert zu gering ist, um es zu rechtfertigen. Es kommt also darauf an, welchen Zeitraum du gerne hättest und was der Fiskus / das Finanzamt akzeptiert

            Gefühlsmäßig hätte ich bei Nutzungsdauern von 3-5 Jahren für eine teure Maschine überhaupt keine Bedenken.

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