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Ganz wichtig ist es, wie MagicMat schon geschrieben hat, bereits bei der
Schlägerübergabe durch den Besitzer den Rahmen auf eventuell vorhandene
Defekte (Risse) zu überprüfen. Denn wenn der Schläger dann beim Besaiten
zu Bruch geht, ist im Zweifel immer der Besaiter schuld.
Falls ich als Besaiter tatsächlich schuld bin, muß ich dem Besitzer den
Schläger natürlich ersetzen. Sozusagen Berufsrisiko.
Na da scheint mir, dass ich noch einmal Glück gehabt habe. Ist auch schon
ein paar Jährchen her. Habe aber in der Beschreibung den genauen "Tatbestand"
beschrieben gehabt.
Ansonsten weiße ich Kunden auch schon immer darauf hin, wenn ein Riss
zu erkennen ist, dass das Risiko einer Neubespannung auf der Seite des
Schlägerbesitzers liegt.
Ja, also ich habe eine 6-Punkt Fixierung und habe die Fixierungen nicht
zu fest gezogen, weil ich mir schon gedacht habe, dass der der Schläger
schon so leicht und zerbrechlich aussah.
du musst schon stramm ziehen. sonst denke ich das du ne menge teilschuld
hast.
"Stramm" ist recht schwammig. Also mir wurde immer gesagt handfest anziehen
(genauso schwammig ). Sprich sobald ich Wiederstand spüre, ziehe ich
nicht weiter. Schließlich soll der Schläger ja nicht durch die Fixierungen
deformiert werden.
Also, ich habe letztens erst 2 Ti S2 besaitet. Beide mindestens schon
5 jahre alt. Weiß ich, denn ich habe sie damals ja selbst besorgt. Und
der eine ist mind. schon 20 mal besaitet worden. Aber nicht immer von
mir. Hab da mal 27/26 kg bespannt. Ist zum Glück auch nichts passiert,
werde da aber in Zukunft wirklich mal vorsichtig sein.
Hatte jetzt einen anderen Fall, da hab ich einen no name Schläger besaitet,
der mind. schon 10 Jahre alt ist und angeblich noch nie besaitet wurde.
Bei der spielweise des Spielers ist das auch durchaus möglich, das die
Saite so lange hält. Auf jeden Fall sagt er jetzt zu mir der Schläger
hätte an mehreren Stellen ganz leichte Risse. Schätze mal einfach Materialermüdung.
Aber ich besorg ihm jetzt einen neuen (irgendein auslaufmodell) für ca.
50 Euro. Dann ist er zufrieden.
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