salut zusammen
brauche eure hilfe, da ich mich mit dem vertragsrecht in D nicht auskenne.
zur geschichte: habe für meine frau eine tennistache gekauft. nun ist der löst sich der reisverschluss aus der verankerung bzw. reisst an der basis.
zur veranschaulichung ein bild.
der versender meint, er könne die tasche gerne an den hersteller weiterleiten. dieser entscheide dann, ob es ersatz gibt, oder ob der defekt durch unsachgemässe behandlung zustande gekommen ist. der versender selbst könne nichts machen.
nun zu meinen fragen:
mit wem habe ich den vertrag geschlossen? ich dachte mit dem versender. mit dem hersteller habe ich doch nichts zu tun?
wer sollte für garantie u/o gewährleistung gerade stehen? Was ist genau der unterschied zwischen den beiden?
hat jemand erfahrungen mit so einem fall?
danke für eure hilfe
brauche eure hilfe, da ich mich mit dem vertragsrecht in D nicht auskenne.
zur geschichte: habe für meine frau eine tennistache gekauft. nun ist der löst sich der reisverschluss aus der verankerung bzw. reisst an der basis.
zur veranschaulichung ein bild.
der versender meint, er könne die tasche gerne an den hersteller weiterleiten. dieser entscheide dann, ob es ersatz gibt, oder ob der defekt durch unsachgemässe behandlung zustande gekommen ist. der versender selbst könne nichts machen.
nun zu meinen fragen:
mit wem habe ich den vertrag geschlossen? ich dachte mit dem versender. mit dem hersteller habe ich doch nichts zu tun?
wer sollte für garantie u/o gewährleistung gerade stehen? Was ist genau der unterschied zwischen den beiden?
hat jemand erfahrungen mit so einem fall?
danke für eure hilfe
Kommentar