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  • badnix

    #31
    ich hatte bisher einen einzigen Fall, bei dem der Spannkopf nicht richtig eingestellt war und habe doch schon die eine oder andere Maschine an den Mann/die Frau gebracht. Meine eigene Maschine habe ich komplett geprüft, hat in allen Hebelpositionen 100 % richtig gezogen ...

    ... sorry, was Schaub fotografiert kann und will ich nicht nachvollziehen, soll sich mit seinem Verkäufer darüber auseinandersetzen, ich hatte in einem anderen Zusammenhang schon einmal dieses zweifelhafte Vergnügen

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    • LittleMac
      Forenjunky
      • 23.02.2006
      • 4554

      #32
      Wir haben den Test gemeinsam gemacht und er hat die Biulder gemacht. Also von daher ist an den Bildern - sollte er sie veröffentlichen - nichts auszusetzen. Sollte am Aufbau bzw. der Handhabung irgendwas falsch gewesen sein, dann könnten man das dann ja sicher feststellen. Würde mich auch beruhigen, weil ich ja kein erklärter Gegner der Maschinen bin. Vielleicht stellt Schaub die Bilder ja aml ein - dann aber in einem anderen Thread.

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      • samir
        Insider
        • 20.04.2007
        • 324

        #33
        Zitat von LittleMac
        Wir haben den Test gemeinsam gemacht und er hat die Biulder gemacht. Also von daher ist an den Bildern - sollte er sie veröffentlichen - nichts auszusetzen. Sollte am Aufbau bzw. der Handhabung irgendwas falsch gewesen sein, dann könnten man das dann ja sicher feststellen. Würde mich auch beruhigen, weil ich ja kein erklärter Gegner der Maschinen bin. Vielleicht stellt Schaub die Bilder ja aml ein - dann aber in einem anderen Thread.
        Viele Experten,viele Meinungen
        Fragt sich jetzt was ist nun die beste Maschine?Dachte immer die Stringway wäre unschlagbar!Oder interpretier ich das richtig, jeder vertritt seinen eigenen Sponsor?
        "Beinarbeit is was für Leute, die mit dem Schläger nich umgehn können!"

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        • Hawkeye2
          You cannot be serious !!!
          • 26.04.2002
          • 3277

          #34
          @samir

          Hi,

          es ist wie bei allem:

          dem einen liegt die Stringway, dem anderen nicht.

          Ich habe kurz eine Stringway getestet und kam z.B nicht damit zurecht.
          Wobei ich allerdings eher meine Unflexibilität dafür verantwortlich mache, aber auch diese Maschine ist bei weitem nicht perfekt.

          Gruß

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          • Tennisoutlet

            #35
            Zitat von Hawkeye2
            Hi,

            es ist wie bei allem:

            dem einen liegt die Stringway, dem anderen nicht.

            Ich habe kurz eine Stringway getestet und kam z.B nicht damit zurecht.
            Wobei ich allerdings eher meine Unflexibilität dafür verantwortlich mache, aber auch diese Maschine ist bei weitem nicht perfekt.

            Gruß
            Also die Umstellung auf das Arbeiten mit der Stringway, hat bei mir auch 10- 15 Schläger gedauert. Vorallem ist zunächst gewöhnungsbedürftig dass man nicht 360° den Schläger drehen kann.

            Dass es bessere Maschinen gibt, ist auch unbestritten, aber im Preissegment € 500 - 1000,-- sind die ML 100, ML 120 und MS 200 sicher weit vorne dabei.

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            • badnix

              #36
              @ LM
              klärt das bitte mit dem Verkäufer der Maschine, der ist dafür zuständig, ist wie gesagt nicht mein Bier. Sollte der Verkäufer im Ausland sitzen, kanns problematisch werden

              @ Hawkeye2
              wenn man sich die Bewertungen der ML100/120 anschaut, sind selbst Anfänger nach 1-stündiger Einweisung bei mir auf Anhieb mit der Maschine super zurecht gekommen und 99 % der Erfahrenen, die ihre zweite oder dritte Maschine gekauft haben, bezeichnen die Stringway als das Beste, was sie je in dieser Preislage unter den Fingern hatten - mit weniger als 0,1 % Unzufriedener kann ich gut leben

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              • PSO

                #37
                wenn du deine erfahrungswerte tatsächlich in 0,1 %-schritten angeben kannst, musst du mindestens 1000 maschinen an kunden verkauft haben, die vorher schon wenigstens eine oder zwei maschinen hatten.

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                • Tennisoutlet

                  #38
                  Zitat von badnix
                  @ LM
                  klärt das bitte mit dem Verkäufer der Maschine, der ist dafür zuständig, ist wie gesagt nicht mein Bier. Sollte der Verkäufer im Ausland sitzen, kanns problematisch werden

                  Warum sollte das problematischer sein, wie bei jeden anderen Versender im Inland. Wenn es was zu reklamieren gibt, wird das ja der Hersteller ersetzen, und der sitzt in dem Fall ja auch in Holland.

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                  • Spin_Fan
                    Insider
                    • 27.02.2009
                    • 406

                    #39
                    Zitat von badnix
                    ... daß er mal einem erfahrenen Besaiter über die Schulter schaut, bzw. sich dort mal auf die Finger schauen läßt, sich dort Tips abholt ...
                    Hi, Ich bespanne auch seit gut 2 Wochen jetzt mit einer TX-500N. Genau das, was badnix da vorschlägt, habe ich gemacht. Einer unserer Clubbespanner ist quasi ein Nachbar von mir. Der bespannt mit einer Babolat Maschine und hat früher auch in einem Intersport Geschäft in Münster bespannt. Eine der Maschinen hatte er dann übernommen. Es ist sehr hilfreich, Fragen zu den einzelnen Schritten stellen zu können.
                    Außerdem haben mir die Videos von YULite auch sehr geholfen. Gut erklärt und vor allem hat er denke ich Ahnung vom Besaiten. Ich habe mir nach dem Anlesen der Grundlagen alte Schläger geschnappt , zb Beispiel ein Oversize, einen ganz alten, dann einen Juniorschläger, verschiedene Saitenmuster etc. und habe an denen mit verschiedenen Methoden geübt(4-knoten,2knoten, ATW), jeweils mit einer Pro's Pro Poly Spin 1,38. Die Saite übt besonders denke ich wegen dem dicken Durchmesser. Desto dicker desto schwerer. Dann habe ich ich meinen Head Prestige Pro mit einer Hybridbespannung bespannt. Außerdem habe ich ich mir noch quasi das komplettet Saitenforum in der Rubrik Bespannung durchgelesen und natürlich diverse Besaitungsanleitungen. Außerdem noch die einzelnen Eigenschaften der Materialien angeguckt.

                    Wenn du mit einer so dicken Saite übst ist es besonders Hilfreich, weil das knoten schwieriger ist und das weben auch. Allerdings kam bei der 4 Knoten Methode teilweise das Problem auf, dass die Ösen für den Letzten Knoten an den Längssaiten am herz so klein waren, dass ich die Quersaite an einer Quersaite verknoten musste, was aber glaube ich nicht schlimm ist oder?

                    Stringway Hebelarm ist denke ich schon was feines, aber wenn du Für dich und vieleicht noch maximal 10 andere besaiten willst, dann reicht auch die Pro's Pro.

                    Gruß
                    -->Schläger: 2x Head MG Prestige Pro MP
                    -->Saite: Tecnifibre Pro Black Code 1.24 23/22

                    Kommentar

                    • badnix

                      #40
                      Zitat von Tennisoutlet
                      Warum sollte das problematischer sein, wie bei jeden anderen Versender im Inland. Wenn es was zu reklamieren gibt, wird das ja der Hersteller ersetzen, und der sitzt in dem Fall ja auch in Holland.
                      ... das Problem ist rechtlicher Art und der Vertragspartner nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer, bei dem die Ansprüche geltend gemacht werden müssen - und versuch mal im Ausland Deine Ansprüche durchzusetzen, (z.B. auch Rückgabe) zumal wenn der Verkäufer Deine Ansicht möglicherweise nicht teilt
                      Zuletzt geändert von Gast; 14.03.2009, 18:18.

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                      • Tennisoutlet

                        #41
                        Zitat von badnix
                        ... das Problem ist rechtlicher Art und der Vertragspartner nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer, bei dem die Ansprüche geltend gemacht werden müssen - und versuch mal im Ausland Deine Ansprüche durchzusetzen, (z.B. auch Rückgabe) zumal wenn der Verkäufer Deine Ansicht möglicherweise nicht teilt
                        Rechtssicherheit innerhalb der EU als großes Problem bei einer Reklamation, ist mir was neues.

                        Mal im Ernst, wenn ein Kunde etwas zu reklamieren hat, muss man ja sowieso den Hersteller damit beschäftigen. Falls der Hersteller eine Reklamation ablehnen würde, und der Kunde diese rechtlich durchsetzen will, muss er dies natürlich über den Händler machen. Dieser wird den Rechtstreit aber dann natürlich auch an den Hersteller weiterführen. Oder würdest du das anders handhaben?

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                        • howy
                          Forenbewohner
                          • 25.09.2001
                          • 8264

                          #42
                          Zitat von badnix
                          - und versuch mal im Ausland Deine Ansprüche durchzusetzen, (z.B. auch Rückgabe) zumal wenn der Verkäufer Deine Ansicht möglicherweise nicht teilt
                          das ist sicherlich nicht schwieriger als in Deutschland.
                          Der Anwalt kostet im Ausland nicht mehr und ist bei dem vorhandenen Streitwert sowie fragwürdig sich über den Weg sein Recht zu erstreiten. Von dem Zeitverlust und den Nerven für so eine Sache ganz mal abgesehen. Das weiss der Verkäufer in Deutschland und im Ausland. Alles in allem hängt es davon ab ob der Verkäufer langfristig denekt, dann wird er auch kulant sein.
                          Gruss,
                          Howy
                          _____________________________________________
                          Kleiner Rat am unteren Rand: "Benutze mal die Suchfunktion!"

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                          • badnix

                            #43
                            Zitat von Tennisoutlet
                            Rechtssicherheit innerhalb der EU als großes Problem bei einer Reklamation, ist mir was neues.

                            Mal im Ernst, wenn ein Kunde etwas zu reklamieren hat, muss man ja sowieso den Hersteller damit beschäftigen. Falls der Hersteller eine Reklamation ablehnen würde, und der Kunde diese rechtlich durchsetzen will, muss er dies natürlich über den Händler machen. Dieser wird den Rechtstreit aber dann natürlich auch an den Hersteller weiterführen. Oder würdest du das anders handhaben?
                            ... wenn Du im Ausland etwas durchsetzen willst, mußt Du über einen Rechtsanwalt gehen, was schon sehr teuer ist, damit geht es erst los. Ferner hat - und das nach wie vor - jedes Land seine eigene Gesetzgebung, wobei die deutsche wohl die verbraucherfreundlichste ist.

                            ... zunächst bist Du als Dealer der Partner des Käufers und nicht der Hersteller - daß Du als Dealer entstandene Regreßansprüche an den Hersteller weiterleiten kannst, ist eine ganz andere Geschichte

                            @ howy
                            in Deutschland mußt Du bei einem geringen Streitwert nicht zwangsweise einen Rechtsanwalt einschalten, da kannst Du auch direkt ans Gericht gehen, was im Ausland nicht möglich ist. Es geht auch nicht darum, ob das Streiten sinnvoll ist, sondern um den "Ernstfall", wenn es nicht mehr anders gehen sollte - und es können ja sehr wohl unterschiedliche Ansichten in einer einzigen Sache entstehen, wobei ein Verkäufer im Ausland einen Kunden möglicherweise etwas anders sieht, als ein Verkäufer im Inland - soll zumindest schon vorgekommen sein

                            Beispiel Widerrufsrecht in -A-, nur eines von vielen
                            Das deutsche Urteil (14 Tage Widerrufsrecht) ist mittelbar auch für Österreich relevant, da hier die Rechtslage aufgrund der Fernabsatzrichtlinie der EU prinzipiell gleich ist und deutschen Urteilen somit zumindest Indizwirkung hinsichtlich der Auslegung der österreichischen Vorschriften zukommt. Österreich hat die neuen Regeln im Konsumentenschutzgesetz umgesetzt. Diese - auch als „Fernabsatzgesetz“ bezeichneten - Bestimmungen sind am 1.6.2000 in Kraft getreten. Die Bestimmungen entsprechen weitgehend denen der als Grundlage zum deutschen BGH-Urteil dienenden, einzig die Rücktrittsfrist beträgt in Österreich gemäß § 5e KSchG lediglich sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt. Klärt der Verkäufer nicht über das Rücktrittsrecht auf, beträgt die Widerrufsfrist in Österreich drei Monate.

                            ... oder verklag doch mal einen Partner im Ausland, alleine der Gerichtstandort und die Anwaltkosten - kannst Du glatt vergessen, in Deutschland ist der Gerichtsstandort dann der des privaten Käufers und nicht der des Händlers (wenn ich mich richtig erinnere), etc. etc.

                            ... erzähl mir also keiner, das sei im Ausland für einen deutschen Käufer nicht schwieriger
                            Zuletzt geändert von Gast; 14.03.2009, 19:19.

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                            • howy
                              Forenbewohner
                              • 25.09.2001
                              • 8264

                              #44
                              Zitat von badnix
                              ... wenn Du im Ausland etwas durchsetzen willst, mußt Du über einen Rechtsanwalt gehen, was schon sehr teuer ist, damit geht es erst los.
                              Ich bezweifle mal, dass das überall im Ausland der Fall ist.

                              Zitat von badnix
                              ... zunächst bist Du als Dealer der Partner des Käufers und nicht der Hersteller - daß Du als Dealer entstandene Regreßansprüche an den Hersteller weiterleiten kannst, ist eine ganz andere Geschichte
                              Das habe ich nie beanstandet.

                              Zitat von badnix
                              @ howy
                              in Deutschland mußt Du bei einem geringen Streitwert nicht zwangsweise einen Rechtsanwalt einschalten, da kannst Du auch direkt ans Gericht gehen, was im Ausland nicht möglich ist. Es geht auch nicht darum, ob das Streiten sinnvoll ist, sondern um den "Ernstfall",
                              Ich denke noch immer, dass dies nicht für überall gilt.....................
                              Aber wenn ich ein Problem in Deutschland habe komme ich gerne auf dich zurück.

                              Zitat von badnix
                              @ howy
                              in Deutschland mußt Du bei einem geringen Streitwert nicht zwangsweise einen Rechtsanwalt einschalten, .... Es geht auch nicht darum, ob das Streiten sinnvoll ist, sondern um den "Ernstfall", wenn es nicht mehr anders gehen sollte - und es können ja sehr wohl unterschiedliche Ansichten in einer einzigen Sache entstehen, wobei ein Verkäufer im Ausland einen Kunden möglicherweise etwas anders sieht, als ein Verkäufer im Inland - soll zumindest schon vorgekommen sein
                              Wo ist Gerichtsstand? Da wird das eine Ende Deutschland fast schon zum Ausland.

                              Zitat von badnix
                              @ howy

                              Beispiel Widerrufsrecht in -A-, nur eines von vielen
                              Das deutsche Urteil (14 Tage Widerrufsrecht) ist mittelbar auch für Österreich relevant, da hier die Rechtslage aufgrund der Fernabsatzrichtlinie der EU prinzipiell gleich ist und deutschen Urteilen somit zumindest Indizwirkung hinsichtlich der Auslegung der österreichischen Vorschriften zukommt. Österreich hat die neuen Regeln im Konsumentenschutzgesetz umgesetzt. Diese - auch als „Fernabsatzgesetz“ bezeichneten - Bestimmungen sind am 1.6.2000 in Kraft getreten. Die Bestimmungen entsprechen weitgehend denen der als Grundlage zum deutschen BGH-Urteil dienenden, einzig die Rücktrittsfrist beträgt in Österreich gemäß § 5e KSchG lediglich sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt. Klärt der Verkäufer nicht über das Rücktrittsrecht auf, beträgt die Widerrufsfrist in Österreich drei Monate.
                              Warum beziehst du dich gerade hier auf Ősterreich ? Wie sieht es mit den Niederlande, Frankreich und den USA aus. Ich kaufe auch dort gerne ein und eine gratis Rechtsbelehrung nehme ich gerne an.

                              Zitat von badnix
                              @ howy

                              ... oder verklag doch mal einen Partner im Ausland, alleine der Gerichtstandort und die Anwaltkosten - kannst Du glatt vergessen, in Deutschland ist der Gerichtsstandort dann der des privaten Käufers und nicht der des Händlers (wenn ich mich richtig erinnere), etc. etc.

                              ... erzähl mir also keiner, das sei im Ausland für einen deutschen Käufer nicht schwieriger
                              Naja, Deutschland ist ja kaum grösser als Luxemburg. Alles klar.

                              Und am Schluss zählt es sich doch aus, wenn man noch ein paar Kollegen aus dem FB Jura hat und dann kann ich auch in Deutschland getrost zu Gericht gehen.

                              Wenn gar nichts mehr geht gibt es ja noch http://www.evz.de/.

                              Das musste jetzt auch mal gesagt sein.
                              Schön, dass alle Loradon so geholfen haben.
                              Denn am Schluss wird der Markt das Ganze regeln. Entweder seine Kunden sind zufrieden oder er wird seine Aktivität mangels Nachfrage einstellen.
                              Zuletzt geändert von howy; 14.03.2009, 20:04.
                              Gruss,
                              Howy
                              _____________________________________________
                              Kleiner Rat am unteren Rand: "Benutze mal die Suchfunktion!"

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                              • howy
                                Forenbewohner
                                • 25.09.2001
                                • 8264

                                #45
                                @Loradon
                                Mach mal einen neuen Thread auf und ich hoffe für dich, dass der nicht zugemüllt wird.
                                Gruss,
                                Howy
                                _____________________________________________
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