COMIDO: Alles Pacific Darmsaiten für 19,95
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DralliaufsBalli
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PSO
im ersten semester wird nahezu kein schuldrecht behandelt (jedenfalls nicht bei mir), sondern eigentlich ausschließlich der allgemeine teil des BGB. schuldrecht AT kommt im zweiten semester :-)
hier meine argumentation: die lustigen bildchen und texte auf der internetpräsenz der firma comido stellen keine rechtsverbindlichen angebote dar, sondern jeweils eine sogenannte "invitatio ad offerendum", eine einladung zum angebot. so steht es zutreffend auch in deren agb.
soll heißen: wenn du eine bestellung bei firma comido abgibst, bist du der erste, der eine willenserklärung abgibt, nämlich dein angebot an comido, einen oder mehrere bestimmte artikel zu dem von dir "genannten" preis zu kaufen. zu einem kaufvertrag gehören aber immer zwei übereinstimmende willenserklärungen, und in unserem falle fehlt noch die annahme des angebots. dies geschieht normalerweise durch eine bestätigungsmail des verkäufers. wenn die firma comido nun aber der meinung ist, dass sie mit dir - aus welchem grund auch immer - keine geschäfte machen will, kann sie dies tun und dein angebot ablehnen.
die entscheidende frage ist aber eigentlich: hast du eine bereits kaufbestätigung erhalten? dann wirst du die saiten wohl zu dem preis bekommen und die sache ist gegessen. dies ist übrigens auch einschlägig so entschieden worden. kleine ausnahmen an kleineren gerichten gibt's immer mal wieder. grundsätzlich gilt aber: sobald die bestätigungsmail des verkäufers raus ist, bekommt man den artikel, zu welchem wahnsinnspreis auch immer.
magst du nun gegenargumentieren :-) ?
ps: ich gehe übrigens davon aus, dass herr ludwig - wie immer - sehr kulant ist, und dir die saiten anstandslos zukommen lässt.Zuletzt geändert von Gast; 12.12.2007, 18:17.Kommentar
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Tschevap
Wollt ihr Frank von Comido hier eine wunderbar ausformulierte Argumentation präsentieren, damit keiner seine neuen Pacific bekommt?Kommentar
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DralliaufsBalli
Kommentar
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immer locker bleiben... smile
Aber gerne doch, das macht mir Freude und an alle mitlesenden Dogmatiker: Bitte das Thema nicht so ernst nehmen. Wenn Comido die Saiten mir nicht zu dem Preis überlassen will, dann habe ich damit auch kein Problem, ich würde mich nicht streiten.
Aber für die Diskussion:
1. Alles richtig, was Du schreibst (und wenn ich die Gegenseite vertreten würde, hätte ähnlich argumentiert). Aber ich glaube, es reicht nicht ganz.
2. Ein Lob an den Rechtsberater von Comido: selten habe ich AGBs gelesen, die so klar und einfach abgefaßt sind. Daran kann sich manch einer ein Beispiel nehmen.
3. Im Falle des Bestreitens einer Annahmeerklärung würde ich zunächst argumentieren, dass die im Rahmen des Bestellvorganges ausdruckfähige Zusammenfassung des Rechtsgeschäftes nach Abschluß der Bestellung den Annahmewillen ausreichend dokumentiere. Damit hätte ich Angebot und Annahme.
4. Käme ich damit beim Richter nicht durch, würde ich argumentieren, daß ein Fall des § 151 I BGB vorliege, bei dem auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet werden kann. Die ordnungsgemäße Verarbeitung des Bestellvorganges im System des Verkäufers reicht zum Vertragsschuß dafür aus.
5. Käme ich damit beim Richter auch nicht durch, würde ich die mir an meine private E-Mailadresse zugesandte Bestätigungsmail über die Bestellung als Annahmeerklärung werten. Dann hätte ich meinen Vertragsschluß.
6. Würdest Du diese Argumentation dann (und davon gehe ich aus) mit den Nr. 2.3 und 2.4 der AGBs kontern, würden wir beide feststellen, wie unglücklich insbesondere der 2.3 formuliert ist Zitat: "Insoweit handelt es sich nicht schon um die Annahme der Bestellung; die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden" Aha. Also nochmal: die Mail kann die Annahme sein, muß aber nicht? Was denn nun? Wird auch nicht sonstwo in den AGBs erklärt. Tja, so etwas Unbestimmtes hat in AGBs keine Chance. Ich würde also im Notfall (wenn sämtliche obigen Argumentationen nicht greifen würden) auf die Unbestimmtheit und Unangemessenheit des 2.3 AGB abheben und die AGBs dadurch insgesamt (keine Geltungserhaltende Reduktion von AGBs) wegschießen. Damit hätte ich dafür gesorgt, daß die Bestätigungsmail unzweifelhaft als Annahme zu werten ist und mithin endgültig gewonnen.
Und damit wäre der Ball wieder in Deinem Feld lieber PSO; was würdest Du dann unternehmen?
Beste Grüße, STLFischer BX2 XFastPro (heißt zwar jetzt offiziell Pacific... egal: ist und bleibt ne Fischerkeule von Asatec ;-)
Längs: Luxilon Alu Power mit 26 kg. Quer: Pacific Tough Gut mit 25 kg
Wohlfühlflächenhärte: von DT-37 bis DT-39Kommentar
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Tschevap
Sorry Jungs, ist ja alles ziemlich spannend , aber gehört hier nicht herein - macht das mal per PM!Kommentar
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Fischer BX2 XFastPro (heißt zwar jetzt offiziell Pacific... egal: ist und bleibt ne Fischerkeule von Asatec ;-)
Längs: Luxilon Alu Power mit 26 kg. Quer: Pacific Tough Gut mit 25 kg
Wohlfühlflächenhärte: von DT-37 bis DT-39Kommentar
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PSO
sag doch gleich, dass du eine bestätigungsmail hast, dann kann man sich ja die diskussion um deine punkte 5 und 6 sparen :-)
und sonst:
zu 1: ohne die schon genannten punkte 5 und 6 doch.
zu 2: sehe ich ähnlich.
zu 3: wie gesagt, alles unstreitig, wenn du eine bestätigungsmail hast.
zu 4: verkehrssitte = onlinekauf ohne bestätigungsmail? den richter zeig mir!
zu 6: hier komme ich wieder auf deine bestätigungsmail zurück...
och komm. nu lass uns doch. der eigentliche sinn des threads ist eh hin, da es die saiten im shop von comido nicht mehr zu dem preis gibt.Zuletzt geändert von Gast; 12.12.2007, 15:24.Kommentar
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Habe einen Plan! Oder arbeite den Rest deines Lebens.
Ab sofort: Yonex RDS 001/98, 347 g (mit Saite/Dämpfer/Overgrip), Kirschbaum Hybrix Power 1,25, 22/24 Kg.....und das war´s erstmal....GENIALKommentar
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PSO
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YBCO
Zitat von TschevapSorry Jungs, ist ja alles ziemlich spannend , aber gehört hier nicht herein - macht das mal per PM!Zitat von PSOoch komm. nu lass uns doch. der eigentliche sinn des threads ist eh hin, da es die saiten im shop von comido nicht mehr zu dem preis gibt
Ich ärgere mich eigentlich regelmäßig, dass gute Treads durch OT versaut werden! In diesem Falle kann ich aber den beiden Schlingelen nur zustimmen. Mir hat es Spaß gemacht.Kommentar
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ich schliesse mich YBCO vorbehaltlos an. ich fand es äusserst interessant. v.a. für mich als einen, der sich mit dem deutschen rechtssystem nicht auskennt. alles fachlich fundiert und sachlich vorgetragen. ausserdem lehrreich. wenn alles OT so wäre, dann hätten wohl wenige was dagegen.
ausserdem kriegt frank so eine gratis rechtsberatung. somit ist die aktion nicht umsonstKommentar
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Der Sachverhalt: Ware im Onlineshop vom Verkäufer morgends für Preis x eingestellt. Kunde bestellt im Onlineshop zum Preis x und erhält Bestätigung über den Kauf. Abbuchungsermächtigung wurde im Rahmen des Bestellvorganges zugunsten des Verkäufers erteilt. Mittags erscheint die Ware zum Preis x+y. Auswirkungen auf das vorangegangene Rechtsgeschäft?
Ist mir gestern nicht aufgefallen, deshalb trete ich halt heute mal kurz nach...... Sorry BabeFischer BX2 XFastPro (heißt zwar jetzt offiziell Pacific... egal: ist und bleibt ne Fischerkeule von Asatec ;-)
Längs: Luxilon Alu Power mit 26 kg. Quer: Pacific Tough Gut mit 25 kg
Wohlfühlflächenhärte: von DT-37 bis DT-39Kommentar
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