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  • manne

    #16
    Original geschrieben von Jens

    Laut Hersteller hat der Schläger aber ITF Freigabe.




    Kann ich mir nicht vorstellen.

    Kommentar

    • manne

      #17
      AuszITF) - Stand 2003



      (Die von der ITF bestätigten Fragen und Entscheidungen wurden in die Regeln
      gleich mit eingearbeitet.)







      Das Einzel

      Regel 1: Spielfeld



      Regel 2: Ständige Einrichtungen



      Regel 3: Bälle



      Regel 4: Schläger



      Schläger, die den nachstehenden technischen Daten nicht entsprechen, sind
      zum Spiel nach den Tennisregeln nicht zugelassen:

      a) Die Schlagfläche des Schlägers muss flach sein und aus einem Muster
      sich kreuzender Saiten bestehen, die an einem Rahmen befestigt und an
      ihren Kreuzungspunkten abwechselnd verflochten oder verbunden sind. Das
      Besaitungsmuster muss völlig gleichmäßig sein; es darf besonders in der
      Mitte nicht weniger dicht sein als in irgendeinem anderen Bereich. Der
      Schläger muss so konstruiert und besaitet sein, dass die für das Spiel
      charakteristischen Merkmale auf beiden Schlagflächen identisch sind. Die
      Saiten dürfen keine an ihnen befestigte Gegenstände oder hervorstehende
      Teile aufweisen mit Ausnahme solcher, die ausschließlich dazu dienen,
      Verschleiß oder Schwingungen einzuschränken oder zu verhindern, vorausgesetzt,
      dass Größe und Anordnung diesem Zweck angemessen sind.

      b) Der Rahmen des Schlägers darf einschließlich Griff eine Gesamtlänge
      von 73,66 cm und eine Gesamtbreite von 31,75 cm nicht überschreiten. Die
      Schlagfläche darf in der Gesamtlänge 39,37 cm und in der Gesamtbreite
      29,21 cm nicht überschreiten.

      c) Rahmen und Griff dürfen keine an ihnen befestigte Gegenstände oder
      Vorrichtungen aufweisen mit Ausnahme solcher, die ausschließlich dazu
      dienen, Verschleiß oder Schwingungen einzuschränken oder zu verhindern
      oder das Gewicht zu verteilen. Alle derartigen Gegenstände oder Vorrichtungen
      müssen in Größe und Anordnung diesem Zweck angemessen sein.

      d) Rahmen, Griff und Saiten, dürfen keine Vorrichtungen aufweisen, die
      es ermöglichen, während des Ballwechsels die Form des Schlägers wesentlich
      zu verändern oder die Gewichtsverteilung in Richtung der Längsachse des
      Schlägers zu verändern, so dass die Schwungkraft beeinflusst wird oder
      vorsätzlich eine Eigenschaft zu verändern, welche die Leistungsfähigkeit
      des Schlägers beim Spielen beeinflusst. Es darf keine Energiequelle, die
      in irgendeiner Weise die Spieleigenschaften verändert oder beeinflusst
      im Schläger bzw. am Schläger angebracht sein. Die ITF entscheidet, ob
      ein Schläger oder das Modell eines Schlägers der vorstehenden Schläger,
      die den nachstehenden technischen Daten nicht entsprechen, sind zum Spiel
      nach den Tennisregeln nicht zugelassen:

      a) Die Schlagfläche des Schlägers muss flach sein und aus einem Muster
      sich kreuzender Saiten bestehen, die an einem Rahmen befestigt und an
      ihren Kreuzungspunkten abwechselnd verflochten oder verbunden sind. Das
      Besaitungsmuster muss völlig gleichmäßig sein; es darf besonders in der
      Mitte nicht weniger dicht sein als in irgendeinem anderen Bereich. Der
      Schläger muss so konstruiert und besaitet sein, dass die für das Spiel
      charakteristischen Merkmale auf beiden Schlagflächen identisch sind. Die
      Saiten dürfen keine an ihnen befestigte Gegenstände oder hervorstehende
      Teile aufweisen mit Ausnahme solcher, die ausschließlich dazu dienen,
      Verschleiß oder Schwingungen einzuschränken oder zu verhindern, vorausgesetzt,
      dass Größe und Anordnung diesem Zweck angemessen sind.

      b) Der Rahmen des Schlägers darf einschließlich Griff eine Gesamtlänge
      von 73,66 cm und eine Gesamtbreite von 31,75 cm nicht überschreiten. Die
      Schlagfläche darf in der Gesamtlänge 39,37 cm und in der Gesamtbreite
      29,21 cm nicht überschreiten.

      c) Rahmen und Griff dürfen keine an ihnen befestigte Gegenstände oder
      Vorrichtungen aufweisen mit Ausnahme solcher, die ausschließlich dazu
      dienen, Verschleiß oder Schwingungen einzuschränken oder zu verhindern
      oder das Gewicht zu verteilen. Alle derartigen Gegenstände oder Vorrichtungen
      müssen in Größe und Anordnung diesem Zweck angemessen sein.

      d) Rahmen, Griff und Saiten, dürfen keine Vorrichtungen aufweisen, die
      es ermöglichen, während des Ballwechsels die Form des Schlägers wesentlich
      zu verändern oder die Gewichtsverteilung in Richtung der Längsachse des
      Schlägers zu verändern, so dass die Schwungkraft beeinflusst wird oder
      vorsätzlich eine Eigenschaft zu verändern, welche die Leistungsfähigkeit
      des Schlägers beim Spielen beeinflusst. Es darf keine Energiequelle, die
      in irgendeiner Weise die Spieleigenschaften verändert oder beeinflusst
      im Schläger bzw. am Schläger angebracht sein. Die ITF entscheidet, ob
      ein Schläger oder das Modell eines Schlägers der vorstehenden Beschreibung
      entspricht bzw. zum Spiel zugelassen wird oder nicht.Solche Entscheidungen
      können auf Eigeninitiative der ITF oder auf Antrag eines Beteiligten,
      der ein begründetes Interesse daran hat, einschließlich eines jeden Spielers,
      Ausrüsters, Nationalen Verbandes oder dessen Mitglieder, getroffen werden.
      Für solche Entscheidungen oder Anträge gelten die entsprechenden Prüf-
      und Anhörungsverfahren der ITF. Ein Exemplar dieser Bestimmungen können
      bei der ITF angefordert werden.



      E n t s c h e i d u n g e n

      Fall 1: Darf mehr als eine Anordnungsform der Saiten auf der Schlagfläche
      des Schlägers sein?

      Entscheidung: Nein, da die Regel klar von einem Muster und nicht von Mustern
      sich kreuzender Saiten spricht.



      Fall 2: Gilt das Besaitungsmuster eines Schlägers als völlig gleichmäßig
      und flach, wenn die Saiten mehr als eine Ebene bilden?

      Entscheidung: Nein.



      Fall 3: Dürfen Vorrichtungen zur Schwingungsdämpfung auf den Saiten eines
      Schlägers angebracht werden? Wenn ja, wo dürfen sie angebracht werden?

      Entscheidung: Ja. Derartige Vorrichtungen dürfen aber nur außerhalb des
      Musters der sich kreuzenden Saiten angebracht werden.



      Fall 4: Während eines Spiels reißen einem Spieler plötzlich die Saiten
      seines Schlägers. Darf er mit dem Schläger in diesem Zustand das Spielen
      um den Punkt fortsetzen?

      Entscheidung: Ja.



      Fall 5: Darf eine Batterie, welche die Schlageigenschaft beeinflusst Bestandteil
      des Schlägers sein?

      Entscheidung: Nein. Eine Batterie ist nicht zugelassen, da es sich dabei
      um eine Energiequelle handelt. Das gleiche gilt für Solarzellen und ähnliches."

      Beschreibung entspricht bzw. zum Spiel zugelassen wird oder nicht.Solche
      Entscheidungen können auf Eigeninitiative der ITF oder auf Antrag eines
      Beteiligten, der ein begründetes Interesse daran hat, einschließlich eines
      jeden Spielers, Ausrüsters, Nationalen Verbandes oder dessen Mitglieder,
      getroffen werden. Für solche Entscheidungen oder Anträge gelten die entsprechenden
      Prüf- und Anhörungsverfahren der ITF. Ein Exemplar dieser Bestimmungen
      können bei der ITF angefordert werden.



      E n t s c h e i d u n g e n

      Fall 1: Darf mehr als eine Anordnungsform der Saiten auf der Schlagfläche
      des Schlägers sein?

      Entscheidung: Nein, da die Regel klar von einem Muster und nicht von Mustern
      sich kreuzender Saiten spricht.



      Fall 2: Gilt das Besaitungsmuster eines Schlägers als völlig gleichmäßig
      und flach, wenn die Saiten mehr als eine Ebene bilden?

      Entscheidung: Nein.



      Fall 3: Dürfen Vorrichtungen zur Schwingungsdämpfung auf den Saiten eines
      Schlägers angebracht werden? Wenn ja, wo dürfen sie angebracht werden?

      Entscheidung: Ja. Derartige Vorrichtungen dürfen aber nur außerhalb des
      Musters der sich kreuzenden Saiten angebracht werden.



      Fall 4: Während eines Spiels reißen einem Spieler plötzlich die Saiten
      seines Schlägers. Darf er mit dem Schläger in diesem Zustand das Spielen
      um den Punkt fortsetzen?

      Entscheidung: Ja.



      Fall 5: Darf eine Batterie, welche die Schlageigenschaft beeinflusst Bestandteil
      des Schlägers sein?

      Entscheidung: Nein. Eine Batterie ist nicht zugelassen, da es sich dabei
      um eine Energiequelle handelt. Das gleiche gilt für Solarzellen und ähnliches."

      Kommentar

      • Jens
        Administrator
        • 13.09.2001
        • 6612

        #18

        Kommentar

        • HIGHTOWER
          Moderator
          • 03.07.2003
          • 4979

          #19
          widerspricht aber ganz klar fall 4

          Kommentar

          • Jens
            Administrator
            • 13.09.2001
            • 6612

            #20
            Fax gefälscht?

            Kommentar

            • Tschevap

              #21
              Da hat bestimmt die Bush-Administration ihre FInger im Spiel...

              Zur Ankurblung der amerikanischen Wirtschaft ist denen jedes Mittel recht...



              Der Tennissport vom CIA unterhöhlt? Das riecht nach einer Bomben-Story...

              Kommentar

              • Racket

                #22
                Fax gefälscht? Wenn ich mir diese überdimensionsale Ünterschrift anschaue,
                ist das durchaus möglich!? Vieleicht einfach mal ITF anmailen!?

                Kommentar

                • Tschevap

                  #23
                  Und noch was neues: http://www.tennisbat.com/pages/798834/index.htm



                  In Amerika ist einfach alles besser.....

                  Kommentar

                  • Häuptling Webbl

                    #24
                    Da kannste auch nen Baseballschläger für nehmen...

                    Kommentar

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