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(Die von der ITF bestätigten Fragen und Entscheidungen wurden in die Regeln
gleich mit eingearbeitet.)
Das Einzel
Regel 1: Spielfeld
Regel 2: Ständige Einrichtungen
Regel 3: Bälle
Regel 4: Schläger
Schläger, die den nachstehenden technischen Daten nicht entsprechen, sind
zum Spiel nach den Tennisregeln nicht zugelassen:
a) Die Schlagfläche des Schlägers muss flach sein und aus einem Muster
sich kreuzender Saiten bestehen, die an einem Rahmen befestigt und an
ihren Kreuzungspunkten abwechselnd verflochten oder verbunden sind. Das
Besaitungsmuster muss völlig gleichmäßig sein; es darf besonders in der
Mitte nicht weniger dicht sein als in irgendeinem anderen Bereich. Der
Schläger muss so konstruiert und besaitet sein, dass die für das Spiel
charakteristischen Merkmale auf beiden Schlagflächen identisch sind. Die
Saiten dürfen keine an ihnen befestigte Gegenstände oder hervorstehende
Teile aufweisen mit Ausnahme solcher, die ausschließlich dazu dienen,
Verschleiß oder Schwingungen einzuschränken oder zu verhindern, vorausgesetzt,
dass Größe und Anordnung diesem Zweck angemessen sind.
b) Der Rahmen des Schlägers darf einschließlich Griff eine Gesamtlänge
von 73,66 cm und eine Gesamtbreite von 31,75 cm nicht überschreiten. Die
Schlagfläche darf in der Gesamtlänge 39,37 cm und in der Gesamtbreite
29,21 cm nicht überschreiten.
c) Rahmen und Griff dürfen keine an ihnen befestigte Gegenstände oder
Vorrichtungen aufweisen mit Ausnahme solcher, die ausschließlich dazu
dienen, Verschleiß oder Schwingungen einzuschränken oder zu verhindern
oder das Gewicht zu verteilen. Alle derartigen Gegenstände oder Vorrichtungen
müssen in Größe und Anordnung diesem Zweck angemessen sein.
d) Rahmen, Griff und Saiten, dürfen keine Vorrichtungen aufweisen, die
es ermöglichen, während des Ballwechsels die Form des Schlägers wesentlich
zu verändern oder die Gewichtsverteilung in Richtung der Längsachse des
Schlägers zu verändern, so dass die Schwungkraft beeinflusst wird oder
vorsätzlich eine Eigenschaft zu verändern, welche die Leistungsfähigkeit
des Schlägers beim Spielen beeinflusst. Es darf keine Energiequelle, die
in irgendeiner Weise die Spieleigenschaften verändert oder beeinflusst
im Schläger bzw. am Schläger angebracht sein. Die ITF entscheidet, ob
ein Schläger oder das Modell eines Schlägers der vorstehenden Schläger,
die den nachstehenden technischen Daten nicht entsprechen, sind zum Spiel
nach den Tennisregeln nicht zugelassen:
a) Die Schlagfläche des Schlägers muss flach sein und aus einem Muster
sich kreuzender Saiten bestehen, die an einem Rahmen befestigt und an
ihren Kreuzungspunkten abwechselnd verflochten oder verbunden sind. Das
Besaitungsmuster muss völlig gleichmäßig sein; es darf besonders in der
Mitte nicht weniger dicht sein als in irgendeinem anderen Bereich. Der
Schläger muss so konstruiert und besaitet sein, dass die für das Spiel
charakteristischen Merkmale auf beiden Schlagflächen identisch sind. Die
Saiten dürfen keine an ihnen befestigte Gegenstände oder hervorstehende
Teile aufweisen mit Ausnahme solcher, die ausschließlich dazu dienen,
Verschleiß oder Schwingungen einzuschränken oder zu verhindern, vorausgesetzt,
dass Größe und Anordnung diesem Zweck angemessen sind.
b) Der Rahmen des Schlägers darf einschließlich Griff eine Gesamtlänge
von 73,66 cm und eine Gesamtbreite von 31,75 cm nicht überschreiten. Die
Schlagfläche darf in der Gesamtlänge 39,37 cm und in der Gesamtbreite
29,21 cm nicht überschreiten.
c) Rahmen und Griff dürfen keine an ihnen befestigte Gegenstände oder
Vorrichtungen aufweisen mit Ausnahme solcher, die ausschließlich dazu
dienen, Verschleiß oder Schwingungen einzuschränken oder zu verhindern
oder das Gewicht zu verteilen. Alle derartigen Gegenstände oder Vorrichtungen
müssen in Größe und Anordnung diesem Zweck angemessen sein.
d) Rahmen, Griff und Saiten, dürfen keine Vorrichtungen aufweisen, die
es ermöglichen, während des Ballwechsels die Form des Schlägers wesentlich
zu verändern oder die Gewichtsverteilung in Richtung der Längsachse des
Schlägers zu verändern, so dass die Schwungkraft beeinflusst wird oder
vorsätzlich eine Eigenschaft zu verändern, welche die Leistungsfähigkeit
des Schlägers beim Spielen beeinflusst. Es darf keine Energiequelle, die
in irgendeiner Weise die Spieleigenschaften verändert oder beeinflusst
im Schläger bzw. am Schläger angebracht sein. Die ITF entscheidet, ob
ein Schläger oder das Modell eines Schlägers der vorstehenden Beschreibung
entspricht bzw. zum Spiel zugelassen wird oder nicht.Solche Entscheidungen
können auf Eigeninitiative der ITF oder auf Antrag eines Beteiligten,
der ein begründetes Interesse daran hat, einschließlich eines jeden Spielers,
Ausrüsters, Nationalen Verbandes oder dessen Mitglieder, getroffen werden.
Für solche Entscheidungen oder Anträge gelten die entsprechenden Prüf-
und Anhörungsverfahren der ITF. Ein Exemplar dieser Bestimmungen können
bei der ITF angefordert werden.
E n t s c h e i d u n g e n
Fall 1: Darf mehr als eine Anordnungsform der Saiten auf der Schlagfläche
des Schlägers sein?
Entscheidung: Nein, da die Regel klar von einem Muster und nicht von Mustern
sich kreuzender Saiten spricht.
Fall 2: Gilt das Besaitungsmuster eines Schlägers als völlig gleichmäßig
und flach, wenn die Saiten mehr als eine Ebene bilden?
Entscheidung: Nein.
Fall 3: Dürfen Vorrichtungen zur Schwingungsdämpfung auf den Saiten eines
Schlägers angebracht werden? Wenn ja, wo dürfen sie angebracht werden?
Entscheidung: Ja. Derartige Vorrichtungen dürfen aber nur außerhalb des
Musters der sich kreuzenden Saiten angebracht werden.
Fall 4: Während eines Spiels reißen einem Spieler plötzlich die Saiten
seines Schlägers. Darf er mit dem Schläger in diesem Zustand das Spielen
um den Punkt fortsetzen?
Entscheidung: Ja.
Fall 5: Darf eine Batterie, welche die Schlageigenschaft beeinflusst Bestandteil
des Schlägers sein?
Entscheidung: Nein. Eine Batterie ist nicht zugelassen, da es sich dabei
um eine Energiequelle handelt. Das gleiche gilt für Solarzellen und ähnliches."
Beschreibung entspricht bzw. zum Spiel zugelassen wird oder nicht.Solche
Entscheidungen können auf Eigeninitiative der ITF oder auf Antrag eines
Beteiligten, der ein begründetes Interesse daran hat, einschließlich eines
jeden Spielers, Ausrüsters, Nationalen Verbandes oder dessen Mitglieder,
getroffen werden. Für solche Entscheidungen oder Anträge gelten die entsprechenden
Prüf- und Anhörungsverfahren der ITF. Ein Exemplar dieser Bestimmungen
können bei der ITF angefordert werden.
E n t s c h e i d u n g e n
Fall 1: Darf mehr als eine Anordnungsform der Saiten auf der Schlagfläche
des Schlägers sein?
Entscheidung: Nein, da die Regel klar von einem Muster und nicht von Mustern
sich kreuzender Saiten spricht.
Fall 2: Gilt das Besaitungsmuster eines Schlägers als völlig gleichmäßig
und flach, wenn die Saiten mehr als eine Ebene bilden?
Entscheidung: Nein.
Fall 3: Dürfen Vorrichtungen zur Schwingungsdämpfung auf den Saiten eines
Schlägers angebracht werden? Wenn ja, wo dürfen sie angebracht werden?
Entscheidung: Ja. Derartige Vorrichtungen dürfen aber nur außerhalb des
Musters der sich kreuzenden Saiten angebracht werden.
Fall 4: Während eines Spiels reißen einem Spieler plötzlich die Saiten
seines Schlägers. Darf er mit dem Schläger in diesem Zustand das Spielen
um den Punkt fortsetzen?
Entscheidung: Ja.
Fall 5: Darf eine Batterie, welche die Schlageigenschaft beeinflusst Bestandteil
des Schlägers sein?
Entscheidung: Nein. Eine Batterie ist nicht zugelassen, da es sich dabei
um eine Energiequelle handelt. Das gleiche gilt für Solarzellen und ähnliches."
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