Hallo zusammen,
in den meisten Fällen ist für die Manövrierbarkeit eines Rackets ja das Swingweight des Schlägers (Balance, bzw Gewichtsverteilung der Masse) verantworlich.
Ich habe nun eine Frage bezüglich dess Veränderung, wenn die Spezifikationen des Racket lt Papier nicht eingehalten werden.
z.b Wenn ich folgendes Racket "lt Datenblatt" habe:
305gr
32,5 Balance (schätze mal unbespannt)
swingweight 317gr
Wenn das Racket nun aber tatsächlich 300 gr hat, in wie weit kann man eine Aussage zum Swingweight treffen?
Kommt es drauf an wo die 5gr fehlen oder ist das Swingweight 317-5=312.
Oder kann es gar mehr werden, wenn das Gewicht komplett im Griff fehlt und die Balance ggf ein paar mm in Richtung Kopflastiger geht?
Wäre dankbar für Tips
Gruß
Thomas
in den meisten Fällen ist für die Manövrierbarkeit eines Rackets ja das Swingweight des Schlägers (Balance, bzw Gewichtsverteilung der Masse) verantworlich.
Ich habe nun eine Frage bezüglich dess Veränderung, wenn die Spezifikationen des Racket lt Papier nicht eingehalten werden.
z.b Wenn ich folgendes Racket "lt Datenblatt" habe:
305gr
32,5 Balance (schätze mal unbespannt)
swingweight 317gr
Wenn das Racket nun aber tatsächlich 300 gr hat, in wie weit kann man eine Aussage zum Swingweight treffen?
Kommt es drauf an wo die 5gr fehlen oder ist das Swingweight 317-5=312.
Oder kann es gar mehr werden, wenn das Gewicht komplett im Griff fehlt und die Balance ggf ein paar mm in Richtung Kopflastiger geht?
Wäre dankbar für Tips
Gruß
Thomas
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