ich würde ihm mal erklären, dass man als jurist nunmal kein ingenieur oder materialexperte ist. was sein flügel macht ist auch unwichtig und hat nichts mit schlägern zu tun oder ist der aus graphit und schlägt bälle damit? ist ja ein erbärmliches argument.
vllt kannst du ja einen netten brief an den oder einen anderen schlägerhersteller schicken und darum bitten, dass sie dir schriftlich eine kleine antwort geben warum ein 15 jahre alter schläger nunmal brechen kann. vllt überzeugt ihn ja das schon. ansonsten wie gesagt 50€ und gut ist.
sachbeschädigung ist zwar lächerlich aber wenn er jurist ist weiss er sicherlich wie er sowas aufziehen kann. allerdings würde ich ihn und seinen sohn ab jetzt wie luft behandeln und absolut kein wort mit denen reden. nur schriftlich. macht ja offensichtlich anders keinen sinn. frag doch mal bei dir im vorstand nach ob die vllt vermitteln können.
wenn das nicht geht bin ich stark für den vorschlag von oliver. wäre ich richter würde ich mir da auch einen ablachen.
stell doch mal ein paar bilder rein und vllt die gewünschte besaitungshärte des kunden.
PS: soweit ich weiss, nagel mich aber nicht daran fest, kann sachbeschädigung nur gelten wenn du vorsätzlich den schläger beschädigt hast oder es billigent in kauf genommen hast. ich sehe ehrlich keinen der beiden dinge. wie gesagt. werf ihm doch einfach mal vor, er hätte dir einen vorbeschädigten rahmen gegeben, ist wahrscheinlich sogar wahr, bei dem alter.
ich werde mal den kauflink da von einer freundin (rumänin) checken lassen. vllt kennt die ja das portal. ansonsten kannst du auch versuchen über paypal zu zahlen, dann kannst du dir dein geld sehr einfach zurückholen falls etwas schief geht.
vllt kannst du ja einen netten brief an den oder einen anderen schlägerhersteller schicken und darum bitten, dass sie dir schriftlich eine kleine antwort geben warum ein 15 jahre alter schläger nunmal brechen kann. vllt überzeugt ihn ja das schon. ansonsten wie gesagt 50€ und gut ist.
sachbeschädigung ist zwar lächerlich aber wenn er jurist ist weiss er sicherlich wie er sowas aufziehen kann. allerdings würde ich ihn und seinen sohn ab jetzt wie luft behandeln und absolut kein wort mit denen reden. nur schriftlich. macht ja offensichtlich anders keinen sinn. frag doch mal bei dir im vorstand nach ob die vllt vermitteln können.
wenn das nicht geht bin ich stark für den vorschlag von oliver. wäre ich richter würde ich mir da auch einen ablachen.
stell doch mal ein paar bilder rein und vllt die gewünschte besaitungshärte des kunden.
PS: soweit ich weiss, nagel mich aber nicht daran fest, kann sachbeschädigung nur gelten wenn du vorsätzlich den schläger beschädigt hast oder es billigent in kauf genommen hast. ich sehe ehrlich keinen der beiden dinge. wie gesagt. werf ihm doch einfach mal vor, er hätte dir einen vorbeschädigten rahmen gegeben, ist wahrscheinlich sogar wahr, bei dem alter.
ich werde mal den kauflink da von einer freundin (rumänin) checken lassen. vllt kennt die ja das portal. ansonsten kannst du auch versuchen über paypal zu zahlen, dann kannst du dir dein geld sehr einfach zurückholen falls etwas schief geht.
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