Hi,
der verkloppt ja nicht nur einen Schläger, sondern offensichtlich viele Wilson. Insofern würde ich mal streng davon ausgehen, daß er gewerblich handelt. Da er nicht auf das Widerrufrecht gemäß Fernabsatzgesetz aufmerksam geamcht hat, gelten auch nicht die 14 Tage. Insofern - falls die Schläger nicht Eurem Wunsch entsprechen, den Verkäufer auffordern die Ware zurück zu nehmen. Falls er sich weigert, eBay kontakten und auf die Missstände aufmerksam machen.
Grüße
SB
der verkloppt ja nicht nur einen Schläger, sondern offensichtlich viele Wilson. Insofern würde ich mal streng davon ausgehen, daß er gewerblich handelt. Da er nicht auf das Widerrufrecht gemäß Fernabsatzgesetz aufmerksam geamcht hat, gelten auch nicht die 14 Tage. Insofern - falls die Schläger nicht Eurem Wunsch entsprechen, den Verkäufer auffordern die Ware zurück zu nehmen. Falls er sich weigert, eBay kontakten und auf die Missstände aufmerksam machen.
Grüße
SB
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