In weit weit machen sich Leute strafbar....

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  • HawaiianFlo

    In weit weit machen sich Leute strafbar....

    die "angebliche" Rackets von Pros verkaufen???

    Gut das eig.alle Versender Rackets die eigentlich nicht von den Spielern gespielt werden als deren anpreisen ist klar,aber gestern kam mir diese Dreistigkeit mal wieder richtig schön vor die Augen

    Wir hatten Winterrunde und liefen durch die "Reception" wieder hoch....
    Da hing doch für nen stolzen Preis glatt ein Filashirt von Rainer Schüttler mit Autogramm und zudem in dem Paket enthalten,ein stinknormaler Flexpoint Radical ..
    Wie viele wissen spielt er ja noch den alten Prestige Classic...
    In welche Sparte fällt so ein "kleiner" Betrug also???
    Klar zum einen könnte es uns wurscht sein,aber für mich ist das ganz klar ne riesen Verarsche..
    Schade,wäre jemand zu der zeit da gewesen,wir haetten das sicher geäussert.
  • Goldeagleno1

    #2
    Naja ich denke dieser Betrug ist niedrig einzustufen, vorallem weil die Verkäufer sicher eine Ausrede bereit hätten. Dürfte schwer nachweisen zu sein.

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    • howy
      Forenbewohner
      • 25.09.2001
      • 8264

      #3
      StGB
      § 263 Betrug (falls das Autogramm nicht echt ist)
      evtl. § 267 Urkundenfälschung (idem)

      Problem liegt in der Feststellung der "Absicht".
      Gruss,
      Howy
      _____________________________________________
      Kleiner Rat am unteren Rand: "Benutze mal die Suchfunktion!"

      Kommentar

      • howy
        Forenbewohner
        • 25.09.2001
        • 8264

        #4
        Nachtrag:
        gleiches gilt wenn der Verkäufer nachzuweisen ist, dass er wusste, dass der Schläger nicht dem Pro gehörte.
        Gruss,
        Howy
        _____________________________________________
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