Schläger verbiegt sich

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  • juchas
    Benutzer
    • 13.05.2007
    • 34

    Schläger verbiegt sich

    Hi Leute und zwar habe ich ein Problem. Ich habe nur vor 8 Monaten den Wilson Six One Team geholt und bin mit diesem Schläger sehr zufrienden aber ich habe da ein Problem. Ich habe 2 Schläger einmal denn Wilson und meinen Uhralt Schläger Dunlop g 200 Rovolution. Meine Tennistasche hast nur 1 grosses Fach und habe nur ein paar Bälle drin und 1 kleine Wasserflasche und jetzt ist der Wilson Schläger total verbogen und der Dunlop Schläger sieht aus wie neu. Krieg ich denn noch Umgetauscht ? Ist das normal das der N code so anfällig ist und was kann ich in Zufunft tun um so etwas zu vermeiden.

    Danke euch im Vorraus
  • moya fan
    Moderator
    • 15.04.2004
    • 14251

    #2
    Hi,

    also, ich hab ja noch nie gehört, daß sich ein Schläger allein vom in der Tasche lagend verbiegt. Das klingt für mich doch etwas skuril. Umtausch dürfte wohl ausgeschlossen werden. Vielleicht ne größere Tasche mit mehr Fächern, bzw. getrennten Fächern zulegen?
    Faves Players:Pouille, Simon,Verdasco,Murray,Ferrer,Nishikori,Zverev,Fognini.
    Wenn du dir ein Ziel gesteckt hast, verfolge es mit aller Konsequenz und Beharrlichkeit und lasse dich nicht von eventuellen Rückschritten irritieren.

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    • fritzhimself
      Forenbewohner
      • 01.02.2006
      • 5557

      #3
      Wie - was verbogen?
      Ist ein Laster über dein Bag gefahren. So etwas habe ich noch nie gehört.
      Kannst du ein Foto vom verbogenen Racket reinstellen?
      lg.

      Kommentar

      • Hawkeye2
        You cannot be serious !!!
        • 26.04.2002
        • 3277

        #4
        @juchas

        Hi,

        das kann ja nur ein Rahmenbruch oder eine vollständig falsche Bespannung gewesen sein...

        Gruß

        Kommentar

        • juchas
          Benutzer
          • 13.05.2007
          • 34

          #5
          ja am Hals is ein kleiner Riss meint ihr ich krieg denn noch umgetauscht?

          Kommentar

          • HIGHTOWER
            Moderator
            • 03.07.2003
            • 4979

            #6
            Zitat von moya fan
            Umtausch dürfte wohl ausgeschlossen werden.

            Kommentar

            • juchas
              Benutzer
              • 13.05.2007
              • 34

              #7
              ja aber habe doch Garantie von Wilson für 1 Jahr und denn Kassenzettel habe ich auch noch

              Kommentar

              • fritzhimself
                Forenbewohner
                • 01.02.2006
                • 5557

                #8
                Da muss dir jemand in die Tennisstasche getreten sein, ansosten gibt es keine Erklärung.
                Ohne Fremdeinwirkung bricht kein Schläger in der Tasche. Da dürften deine Garantieansprüche im Eimer sein.
                lg.

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                • goti1283
                  Experte
                  • 21.03.2006
                  • 753

                  #9
                  naja die ganze story hört sich für mich sehr suspekt an...

                  dann erklär mal bitte jemand, dass der verbogene rahmen kein selbstverschulden ist?

                  kann mir auch beim besten willen nicht vorstellen wie das passiert ist...
                  Racket: Wilson Nsix one 95 (18x20)
                  String: Plasma Hextreme 1.25/Poly Plasma 1.18
                  Kp: 28,5
                  Grip: Signum Pro Tour Grip

                  Kommentar

                  • juchas
                    Benutzer
                    • 13.05.2007
                    • 34

                    #10
                    jagut hab die Tasche vielleicht mal n bischen zu voll bepackt und nicht immer in der Sclägerhülle gehabt aber ist trotzdem misteriös. Werd morgen trotzdem mal im Laden gehen und nachfragen mal schaun was die sagen.

                    Kommentar

                    • fritzhimself
                      Forenbewohner
                      • 01.02.2006
                      • 5557

                      #11
                      Die werden sich einen Ast lachen, wenn du die Geschichte von der Selbstverformung zum Besten gibst.

                      lg.

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                      • HIGHTOWER
                        Moderator
                        • 03.07.2003
                        • 4979

                        #12
                        Zitat von juchas
                        ja aber habe doch Garantie von Wilson für 1 Jahr und denn Kassenzettel habe ich auch noch
                        die gilt aber nur bei fabrikationsfehlern.

                        aber vielleicht gehen dir deine bälle auch zu weit, weil dein schläger verbogen ist

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                        • Damentrainer

                          #13
                          Also ich kann die Ironie nicht ganz nachvollziehen..

                          Erstmal gibts ja wenig Grund, an der Schilderung von Juchas zu zweifeln.
                          Hinterfragt euch mal bitte ehrlich, ob ihr dies auch tun würdet, wenn er schon 1000 oder mehr Beiträge hier geliefert hätte ?

                          Die Schilderung klingt sicher außergewöhnlich - hab ich auch noch nicht so erlebt -, was allerdings ja auch ein Zeichen für einen Fabrikationsfehler wäre.

                          Zuletzt noch kurz Gewährleistungsrecht:
                          Generell hat Juchas 2 Jahre Gewährleistung auf den gekauften neuen Schläger.
                          Erst nach einem halben Jahr ist des an dem Kunden, einen Fabrikationsfehler nachzuweisen. Im ersten halben Jahr gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss nachweisen, dass kein Fabrikationsfehler vorliegt - was in der Regel sehr schwierig ist.

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                          • Stefan23
                            Benutzer
                            • 05.05.2007
                            • 54

                            #14
                            Endlich kann ich auch mal beraten :-)

                            Nachdem ich nun schon viele gute Tips von euch erhalten habe, kann ich mich jetzt mal revangieren.

                            Nach der Rechtsprechung wird lediglich vermutet, dass eben jener Mangel, der binnen eines halben Jahres auftritt, bereits bei Gefahrübergang (Übergabe) vorlag. Dieser aufgetretene Mangel läge hier in der Bananenform des Schlägers. Diese Vermutung wird hier aber leicht zu widerlegen sein, denn auch Juchas wird sich keinen Bananenschläger gekauft haben. Insofern liegt es weiterhin beim Kunden, zu beweisen, dass der Schläger bei Gefahrübergang mangelhaft war. Die Vermutung hilft Juchas also nicht weiter.

                            Viele Grüße,

                            Stefan
                            Zuletzt geändert von Stefan23; 15.05.2007, 20:46. Grund: Verschrieben!

                            Kommentar

                            • O.Schmetterhand

                              #15
                              ... mit anderen Worten:

                              Wenn Du Glück hast tauscht der Händler aus Kulanz den Schläger um. Verpflichtet ist er dazu auf keinen Fall, was Du Dir allerdings sicher auch selber denken kannst.

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