Mich würde nachwievor ein Foto interessieren.
Schläger verbiegt sich
Einklappen
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Silent Bob
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Damentrainer
Nachdem ich nun schon viele gute Tips von euch erhalten habe, kann ich mich jetzt mal revangieren.
Nach der Rechtsprechung wird lediglich vermutet, dass eben jener Mangel, der binnen eines halben Jahres auftritt, bereits bei Gefahrübergang (Übergabe) vorlag. Dieser aufgetretene Mangel läge hier in der Bananenform des Schlägers. Diese Vermutung wird hier aber leicht zu widerlegen sein, denn auch Juchas wird sich keinen Bananenschläger gekauft haben. Insofern liegt es weiterhin beim Kunden, zu beweisen, dass der Schläger bei Gefahrübergang mangelhaft war. Die Vermutung hilft Juchas also nicht weiter.
Viele Grüße,
Stefan
Wir reden hier von einer Beweislast. Es reicht völlig aus, dass der jetzt aufgetretene Schaden durch einen Fabrikationsfehler entstanden sein könnte. Hier das Gegenteil zu beweisen, nicht nur plausibel zu vermuten, ist so einfach nicht.
Vorausgesetzt, der Schläger weist wirklich sonst keine Spuren von äußerer Einwirkung auf.
Auf gut deutsch:
Es kann bei Übergabe durchaus ein Mangel (Fabrikationsfehler) vorliegen, der sich später äußert.
O.Schmetterhand@
doch, er muss, wenn er ihm eben nicht das Gegenteil beweist - vorausgesetzt, wir sind noch im ersten halben Jahr. Ob man diese Rechtssprechung für sinnvoll hält oder nicht, hat nichts damit zu tun.Zuletzt geändert von Gast; 16.05.2007, 08:03.Kommentar
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O.Schmetterhand
@ Damentrainer
Es reicht wenn der Unternehmer beweisen kann, dass der Schläger mangelfrei verkauft worden ist. Und da sich der Threadersteller kaum einen schon verbogenen Schläger gekauft hat, bzw. bei Wilson mit Sicherheit auch eine Qualitätskontrolle stattfindet, reicht das schon aus um die Vermutung des § 476 BGB zu widerlegen. Der Threadersteller sagt ja schon selber, dass der Schläger erst durch die Lagerung in der Tasche verbogen ist (wie auch immer er das geschafft hat).
Außerdem könnte man auch über eine Unvereinbarkeit dieser Vermutung mit dem Art des Mangels gemäß § 476 Satz 2 BGB nachdenken.Kommentar
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Sorry Stefan, wenn ich dir da widersprechen muss.
Wir reden hier von einer Beweislast. Es reicht völlig aus, dass der jetzt aufgetretene Schaden durch einen Fabrikationsfehler entstanden sein könnte. Hier das Gegenteil zu beweisen, nicht nur plausibel zu vermuten, ist so einfach nicht.
Vorausgesetzt, der Schläger weist wirklich sonst keine Spuren von äußerer Einwirkung auf.
Auf gut deutsch:
Es kann bei Übergabe durchaus ein Mangel (Fabrikationsfehler) vorliegen, der sich später äußert.
Grüße im Übrigen auch an den Juristen (aus Münster?) O. Schmetterhand :-)
Viele Grüße.Zuletzt geändert von Stefan23; 16.05.2007, 18:26.Kommentar
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du meinst kein wilson racket. Naja, die Tasche ist hin aber der rest lebt noch. Ich sag mal so, eher verbiegen sich schläger, wenn ein auto drüber fährt als wenn sie einfach nur so in der tasche liegen.Wilson K Six One 95 (18x20)
Babolat Pro Hurricane Tour/Babolat Tonic 25/24 kp
Wilson Pro OvergripKommentar
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Wenn du einen Super-Händler hast wird er dir das Ding aus Kulanz umtauschen. Ich persönlich würd´s nicht machen, da das Verbiegen des Schlägers ausschliesslich auf nicht sachgerechte Nutzung zurückzuführen ist. Und mal ehrlich: so geht man einfach nicht mit einem Schläger um.Habe einen Plan! Oder arbeite den Rest deines Lebens.
Ab sofort: Yonex RDS 001/98, 347 g (mit Saite/Dämpfer/Overgrip), Kirschbaum Hybrix Power 1,25, 22/24 Kg.....und das war´s erstmal....GENIALKommentar
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