*lol*... was habe ich denn da gekauft?

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  • ImpCaligula
    Forenjunky
    • 24.05.2007
    • 2907

    *lol*... was habe ich denn da gekauft?

    Öhm... lacht ruhig los. Ich habe heute Nacht ein bisschen bei ibäääh
    gesurft und just for fun bei 3, 4 Rackets einen Preis eingegeben, bei
    dem ich mir sicher war, die Rackets niemals zu bekommen.

    Und nun bekomme ich Nachricht, dass ich die ersteigert habe!
    Beide Schläger sind Neuware.

    Wilson nSix One (Modell 2007) für 45 Euro
    Wilson nSix One Comp (Titanium) für 34 Euro

    Öhm. Ich komme hier vom Kunden nicht auf den ibäääääh Server. Was sind
    denn das für Schläger? Kann auch sonst nur begrenzt surfen und daher nicht
    alles nachschauen. Würde mich aber interessieren was ich da gekauft habe.

    Schund?
    Gut?
    Preis ok?
    Skills?

    Danke für Eure Hilfe an einen Net-Blinden zZT.
    ***" Vae me, puto, concacavi me! "***
  • moya fan
    Moderator
    • 15.04.2004
    • 14251

    #2
    Hi,

    also beim Titanium kann man wohl sagen, daß der nicht wirklich viel hergibt und taugt. Schlechte Armschonung und keine hochwertige Verarbeitung. Was für ein Wilson N - Six One ist das denn genau?
    Faves Players:Pouille, Simon,Verdasco,Murray,Ferrer,Nishikori,Zverev,Fognini.
    Wenn du dir ein Ziel gesteckt hast, verfolge es mit aller Konsequenz und Beharrlichkeit und lasse dich nicht von eventuellen Rückschritten irritieren.

    Kommentar

    • TheHunter
      Insider
      • 28.08.2006
      • 444

      #3
      Einen N Code Six One 2007er Modell gibt es glaub ich kaum

      ODER ?!
      "Oh..You Like Tennis ?! Come Over...I'll Let You Test My Oversize Racket, Play With My Pressurized Balls...And Finally I'll Show You A Nice Inside-Out Drop Shot."

      Kommentar

      • ImpCaligula
        Forenjunky
        • 24.05.2007
        • 2907

        #4
        Zitat von moya fan
        Hi,

        also beim Titanium kann man wohl sagen, daß der nicht wirklich viel hergibt und taugt. Schlechte Armschonung und keine hochwertige Verarbeitung. Was für ein Wilson N - Six One ist das denn genau?

        Hmmm - ok - also meinem Kumpel teurer verticken
        Ist Anfänger - wird das nicht merken.... Spass!
        Ok.. Titanium - nix.


        Könntest Du mal eben für mich schauen? Ist das auch ein Titanium *grml*
        Zuletzt geändert von ImpCaligula; 30.05.2007, 12:42.
        ***" Vae me, puto, concacavi me! "***

        Kommentar

        • moya fan
          Moderator
          • 15.04.2004
          • 14251

          #5
          Hi,

          das ist leider ganz zweifelsfrei auch ein Titanium. Hier gilt wohl das Gleiche. Diese Modelle werden bei Ebay sehr häufig vertickt. Das die Saite, die auf der Pompfe drauf ist, 30 Euro kosten soll, möchte ich mal ins Reich der Fabel verweisen.
          Zuletzt geändert von moya fan; 30.05.2007, 12:25.
          Faves Players:Pouille, Simon,Verdasco,Murray,Ferrer,Nishikori,Zverev,Fognini.
          Wenn du dir ein Ziel gesteckt hast, verfolge es mit aller Konsequenz und Beharrlichkeit und lasse dich nicht von eventuellen Rückschritten irritieren.

          Kommentar

          • muellerhp
            Jens Kasirske
            • 27.06.2002
            • 1930

            #6
            Da hast du Schrott gekauft, so einfach ist das!! Geeignet für Anfänger, lausige Qualität. Ich hab mir im Urlaub mal so einen ausgeliehen gehabt, ernsthaftes Tennis geht damit nicht.

            Augen auf beim Schlägerkauf!!!!
            Säufste, stirbste! Säufste nich', stirbste ooch! Also säufste!!
            Gruß Peter

            Kommentar

            • ImpCaligula
              Forenjunky
              • 24.05.2007
              • 2907

              #7
              Zitat von moya fan
              Hi,

              das ist leider ganz zweifelsfrei auch ein Titanium. Hier gilt wohl das Gleiche. Diese Modelle werden bei Ebay sehr häufig vertickt. Das die Saite, die auf der Pompfe drauf ist, 30 Euro kosten soll, möchte ich mal ins Reich der Fabel verweisen.

              Hm.... ok. Kein Problem. Es gibt ja das Fernabnahmegesetzt auch bei
              Auktionen. Mache ich den Kauf rückgängig und lasse dem Verkäufer die
              Gebühren von Ebay erstatten.

              Ein Versuch wars Wert.
              He... gestern war es schon sehr spät
              ***" Vae me, puto, concacavi me! "***

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              • HIGHTOWER
                Moderator
                • 03.07.2003
                • 4979

                #8
                dachte ein kauf bei ebay ist gültig?

                kenne zwar das recht bei ebay nicht, aber wenn du den verkäufer entschädigen müsstest, dann wäre doch auch noch der entgeangene gewinn zu kompensieren

                Kommentar

                • Roddick-Fan

                  #9
                  Zitat von HIGHTOWER
                  dachte ein kauf bei ebay ist gültig?

                  kenne zwar das recht bei ebay nicht, aber wenn du den verkäufer entschädigen müsstest, dann wäre doch auch noch der entgeangene gewinn zu kompensieren
                  Normalerweise ist ein Kauf bei ebay bindend. Der Verkäufer ist also nicht verplichtet den Kauf rückgängig zu machen. Er kann also auf das Geld für die Ware bestehen und dann muss man auch bezahlen.
                  Wenn man von einem Kauf zurücktreten möchte, muss man ganz einfach auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.

                  Soweit reichen dann meine Kenntnisse über ebay. Es kann auch sein das es so eine bestimmte Regelung zum Thema Rücktritt vom Kauf gibt, diese wäre mir allerdings neu.
                  Zuletzt geändert von Gast; 30.05.2007, 13:23.

                  Kommentar

                  • ImpCaligula
                    Forenjunky
                    • 24.05.2007
                    • 2907

                    #10
                    Ist der Verkäufer ein Händler, so kann man bei normalem Warenkauf
                    sehr wohl zurück treten. Suche mal den Link heraus.

                    Man kann im ggs. Einverständnis dann den Kauf rückgängig machen.
                    Dabei bekommt der Verkäufer alle Provisionen und Gebühren rückerstattet.
                    Das ist auch gut so, soll ja keinen wirtschftl Verlust erleiden.

                    Ich sage bei sowas dann aber gleich bescheid und lasse mir die Ware nicht
                    erst senden und dann zurück. Die Zeit kann sich der Verkäufer auch sparen.
                    ***" Vae me, puto, concacavi me! "***

                    Kommentar

                    • STL-Poker
                      Experte
                      • 10.08.2006
                      • 582

                      #11
                      Zitat von ImpCaligula
                      Öhm... lacht ruhig los. ...Kein Problem. Es gibt ja das Fernabnahmegesetzt auch bei Auktionen. Mache ich den Kauf rückgängig und lasse dem Verkäufer die Gebühren von Ebay erstatten. Ein Versuch wars Wert ......Hmmm - ok - also meinem Kumpel teurer verticken ..... .
                      Junge, Junge was für eine Art von Humor

                      Da fragt man sich wirklich, warum der Gesetzgeber verbraucherschützende Normen entwickelt, wenn diese mit solch einer Einstellung zweckentfremdet werden.... kopfschüttel....
                      Fischer BX2 XFastPro (heißt zwar jetzt offiziell Pacific... egal: ist und bleibt ne Fischerkeule von Asatec ;-)
                      Längs: Luxilon Alu Power mit 26 kg. Quer: Pacific Tough Gut mit 25 kg
                      Wohlfühlflächenhärte: von DT-37 bis DT-39

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                      • Thomas

                        #12
                        ich kauf mir was… kaufen macht sooo viel Spaß.




                        Kommentar

                        • ImpCaligula
                          Forenjunky
                          • 24.05.2007
                          • 2907

                          #13
                          Zitat von STL-Poker
                          Junge, Junge was für eine Art von Humor

                          Da fragt man sich wirklich, warum der Gesetzgeber verbraucherschützende Normen entwickelt, wenn diese mit solch einer Einstellung zweckentfremdet werden.... kopfschüttel....

                          Wieso? Ich lasse mir die Schläger weder schicken, noch werde ich die
                          Zweckbestimmend testen etc. Da gibbet ein offenes Wort an den Verkäufer,
                          er bekommt alle Gebühren, hat keinen verlust und gut ist. Man kann da ganz
                          offen miteinander Kommunizieren.

                          Was denkst Du mit was ich es zu tun habe?

                          Bei mir wird bestellt. Dann ausgepackt und dann dem Zweck entsprechend
                          getestet. Denn das darfst Du lt. Gesetz auch - testen. Dann wird so la la
                          verpackt und an mich zurück gesendet. Ich habe das Porto, ich habe ne
                          gebrauchte Ware nicht mehr 100% org. verpackt... das ist ätzend.

                          Wenn jemand bei mir kauft und ne Mail schreibt, ne will doch lieber nicht,
                          habe ich null Problem damit. Solange ich keinen wirtschftl. Schaden dadurch
                          habe ......
                          ***" Vae me, puto, concacavi me! "***

                          Kommentar

                          • HIGHTOWER
                            Moderator
                            • 03.07.2003
                            • 4979

                            #14
                            was, wenn er die schläger nur für EUR verkaufen kann? was ist mit der differenz?

                            ist es in D wirklich so, dass ich einen schläger testen darf und ihn danach zurückschicken kann? warum verkaufen denn hier im forum alle ihre schläger? wenn sie sie nur 15 min in der halle getestet haben, dann könnten sie die schläger wieder zurückgeben.
                            ausserdem dachte ich, dass das nur bei gewerblichen verkäufern so ist, oder irre ich mich da?

                            Kommentar

                            • ImpCaligula
                              Forenjunky
                              • 24.05.2007
                              • 2907

                              #15
                              Zitat von HIGHTOWER
                              was, wenn er die schläger nur für EUR verkaufen kann? was ist mit der differenz?

                              ist es in D wirklich so, dass ich einen schläger testen darf und ihn danach zurückschicken kann? warum verkaufen denn hier im forum alle ihre schläger? wenn sie sie nur 15 min in der halle getestet haben, dann könnten sie die schläger wieder zurückgeben.
                              ausserdem dachte ich, dass das nur bei gewerblichen verkäufern so ist, oder irre ich mich da?

                              Ja es muss ein gewerblicher Verkäufer sein.
                              Es muss zudem im INet bestellt worden sein (vor Ort gilt nicht)

                              Und ja. Ich darf(!) den bestellten Artikel testen. Und zwar so testen, wofür
                              seine Bestimmung(!) ist. Bei einem Notebook das Du bei mir bestellst, darfst
                              Du das Notebook anschalten (um zBsp die Lüfterlautstärke, den TFT etc.)
                              zu testen! Das konntest Du ja durch das INet nicht.

                              Und so kann ich auch einen Schläger testen.
                              Der gegenstand darf nur eben nicht nach dem Test erkennbare wertmindernde
                              Gebrauchsspuren haben. Und da ist der Übergang recht schwammig.

                              Aber frag mich, was ich alles zurück bekomme.
                              ***" Vae me, puto, concacavi me! "***

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