*lol*... was habe ich denn da gekauft?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • HIGHTOWER
    Moderator
    • 03.07.2003
    • 4979

    #16
    danke für ausführungen.

    wusst nur, dass ihr einen viel besseren verbraucherschutz habt als wir. aber dass man schläger sogar testen darf...

    wie ist das, wenn der händler den schläger neu besaiten muss, weil die bälle gefilzt haben?
    wie ist das mit der folie auf dem griff?
    wie ist das mit bällen? kann ich die auch zurückgeben, wenn mir deren sprungverhalten bei regen nicht gefällt?

    Kommentar

    • Tennisman
      Neuer Benutzer
      • 18.12.2024
      • 0

      #17
      Normalerweise sehen AGB in Deutschland ähnlich aus wie dieser Text:

      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr möglichst in der Originalverpackung zurückzusenden.

      Es ist mit sicherheit nicht möglich einen Schläger zu spielen und dann zurück zu senden. => D.h. es ist dann ein Wertersatzt zu leisten.



      Die Verpackung darf beschädigt sein bei der Rücksendung. So viel ich weiss gab es auch schon Urteile bei denen dem Rücksender erlaubt war ohne orig. Verpackung zurück zu senden.

      Interessant wird es wenn Kunden sich Besaitungsmaschinen bestellen. Kurz 3 Schläger bespannen dafür ca. 50,-- Euro einnehmen und dann 2 Tage später die Maschine zurück senden.

      (keine Rechtsberatung)
      Zuletzt geändert von Gast; 30.05.2007, 15:13.

      Kommentar

      • abrandt2000
        Benutzer
        • 30.05.2007
        • 50

        #18
        der "six one comp" ist ist sicher kein guter schläger, aber als schrott würde ich den nicht bezeichnen. habe selber den "n code six one team" und habe den "six one comp" auch mal gespielt. für 40 euro ist der ok.

        richtig schrott ist der auch viel bei ebay verkaufte hammer 5 von wilson. der spielt sich ganz doll schlimm.

        Kommentar

        • malandro
          Insider
          • 07.05.2007
          • 410

          #19
          habe jetzt schon ein paar mal gehört das jemand was in Ebay ersteigert hat ohne es wirklich zu wollen, ich verstehe nicht warum jemand bitet, wenn er keine Interesse an der Ware hat.
          ist mir wirklich ein Rätsel.....
          "The right to be heard does not automatically include the right to be taken seriously."
          Hubert H. Humphrey

          Kommentar

          • Biba
            Experte
            • 31.05.2006
            • 586

            #20
            Ganz einfach...die Käufer verbinden mit dem Namen Wilson eine sehr gute Qualität und einen sehr hohen Standard, sie gehen nicht davon aus, dass Wilson eben auch im Low-Budget-Sektor aktiv ist und denken deswegen, sie hätten ein Schnäppchen gemacht. Die Verkaufspolitik der Verkäufer tut ihr übriges dazu...Saiten für 30€, dass ich nicht lache. Wahrscheinlich is dabei die Unfähigkeit des Mitarbeiters einzurechnen, der während des Bespannvorgangs 10 Polys kaputt macht...naja so sind se halt die ebayer.

            Aber schaut euch doch mal den Fahrrad-Markt an, vor allem wenn SupermarktKetten wie der real mit ihren Shimano-Teilen werben. Die meisten kaufen sich die Fahrräder, weil sie Shimano mit hoher Qualität gleichsetzen, aber natürlich vergessen, dass Shimano auch Billigteile verkauft.

            Mir würden hierzu noch sooo viele Beispiele einfallen aber ich lass es sein

            Kommentar

            • ImpCaligula
              Forenjunky
              • 24.05.2007
              • 2907

              #21
              Zitat von malandro
              habe jetzt schon ein paar mal gehört das jemand was in Ebay ersteigert hat ohne es wirklich zu wollen, ich verstehe nicht warum jemand bitet, wenn er keine Interesse an der Ware hat.
              ist mir wirklich ein Rätsel.....
              Moment! Ich habe nicht "just for Fun" geboten. ich dachte gestern Nacht
              tatsächlich es seien zwei normale nSix One und daher dachte ich auch, dass
              ich beide Schläger eh nicht bekommen werde.

              natürlich ist es nun mein Fehler, dass ich nicht genau bescheid wusste, dass
              es die Billig Variante ist.

              Wobei man sagen muss, dass der eine Händler eine falsche(!) Bezeichnung
              des Schlägers angegeben hat, so dass ich gar nicht wissen konnte, dass es
              die "Billig Variante" ist.

              Bei dem anderen Händler habe ich inzwischen in seinem normalen Web Shop
              die dritte Bestellung gemacht und auch jeweils abgenommen. Daher werde
              ich mit dem sicher einig was den Fehlkauf angeht. Da ich eh noch einen
              zweiten Schläger für mich suche, werde ich wohl gegen Aufpreis nen anderen
              nehmen.

              Also, keep cool, alles nicht ganz so heiß.
              ***" Vae me, puto, concacavi me! "***

              Kommentar

              • Silent Bob

                #22
                Ich sehe bzw. kenne das mit dem "Testen" ein wenig anders. Ich muss beim Kauf im Internet die gleiche Möglichkeit haben, ein Produkt zu "testen", wie wenn ich es in einem Laden kaufe. Beim Notebookkauf trift es zu, dass ich im Media Markt verlangen kann, dass man mir das Teil anschaltet, um zB zu prüfen, ob Pixelfehler vorhanden sind, ob der Lüfter vielleicht zu laut ist, usw. Bei dieser Art Test wird das Gerät im Allgemeinen vom Test her keine Wertminderung erfahren. Das Aufspielen einer bestimmten Applikation, um zu sehen, ob diese läuft, ist bereits nicht mehr erlaubt.

                Gehe ich aber in den Sportshop, werde ich dort ganz bestimmt nicht mit einem Schläger ein paar Bälle schlagen dürfen. Was ich machen darf, ist ihn in die Hand zu nehmen, zu prüfen, ob die Griffgröße hinhaut, ob der Schläger einigermaßen vom Gewicht her passt, und das war es dann auch schon fast bei einem Racket.

                Ich bin relativ sicher, dass ich nicht einfach ein Racket im Internet kaufen darf, und dann damit 10 Minuten auf den Court gehe und ein paar Bälle schlage. Dies würde den Schläger beanspruchen, sei es, dass die Saite dann gespielt ist, sei es, dass falls der Schläger unbespannt war ich ihn durch das Bespannen selbst in einen gebrauchten Zustand versetze (zB die Ösen, zB den Rahmen beim Einspannen, etc.). Und das ist dann nicht mehr als "Test" zu dulden.

                Kurz auf den Punkt gebracht: ich darf mit dem zu testenden Gerät alles das machen, was ich machen dürfte, wenn ich zusammen mit dem Händler im Laden stehe. Mehr nicht!

                Kommentar

                • muellerhp
                  Jens Kasirske
                  • 27.06.2002
                  • 1930

                  #23
                  So wie silent bob sehe ich das auch. Aus der Hülle nehmen und in der Hand halten ist OK, spielen nicht. Meistens ist ja ne Folie um den Griff und so eine Logopappe auf der Besaitung, wenn die entfernt wird, ist der originale Zustand nicht mehr vorhanden, der Verkäufer kann sich das zurückgeschickte Teil dann nicht mehr als neu in den Laden hängen. Man darf ja bei bestellten Klamotten auch nicht die Etikette entfernen und dann zurückschicken. Und selbst bespannen und dann zurücksenden geht gar nicht, das ginge nur über den Ausgleich der Wertminderung, da ist dann ein Testschläger billiger.

                  Man muß auch vorsichtig sein, wenn man einen neuen Schläger im INet kauft und vom Händler gleich bespannen läßt. Wenn der Verkäufer in den AGB darauf hinweist, daß nach Kundenspezifikation veränderte Ware (z.B. bespannte Schläger mit Wunschsaite) von der Rückgabe ausgeschlossen sind, dann war's das.

                  offtopic: Im Trainingslager kam in einer Spielpause ein Hobbyspieler zu uns und fragte mich, was er denn mit seinem Overgrip machen solle, das wäre jetzt 2(!!!) Jahre drauf und würde ausfasern und verrutschen. Ich habe ihn gefragt, ob ich's ihm neu wickeln soll, er sagt ja, ich wickle das alte Ding ab und da ist noch die Plastikfolie auf dem Griff!! Sein Statement: Toll, dann kann ich ihn ja noch umtauschen
                  Zuletzt geändert von muellerhp; 31.05.2007, 09:08.
                  Säufste, stirbste! Säufste nich', stirbste ooch! Also säufste!!
                  Gruß Peter

                  Kommentar

                  • ImpCaligula
                    Forenjunky
                    • 24.05.2007
                    • 2907

                    #24
                    Zitat von muellerhp
                    Man muß auch vorsichtig sein, wenn man einen neuen Schläger im INet kauft und vom Händler gleich bespannen läßt. Wenn der Verkäufer in den AGB darauf hinweist, daß nach Kundenspezifikation veränderte Ware (z.B. bespannte Schläger mit Wunschsaite) von der Rückgabe ausgeschlossen sind, dann war's das.
                    Das ist richtig, Sonderanfertigungen sind immer von der Rückgabe ausgeschlossen,
                    da zieht auch das neue I-Gesetz nicht.



                    Zitat von muellerhp
                    So wie silent bob sehe ich das auch. Aus der Hülle nehmen und in der Hand halten ist OK, spielen nicht. Meistens ist ja ne Folie um den Griff und so eine Logopappe auf der Besaitung, wenn die entfernt wird, ist der originale Zustand nicht mehr vorhanden, der Verkäufer kann sich das zurückgeschickte Teil dann nicht mehr als neu in den Laden hängen. Man darf ja bei bestellten Klamotten auch nicht die Etikette entfernen und dann zurückschicken. Und selbst bespannen und dann zurücksenden geht gar nicht, das ginge nur über den Ausgleich der Wertminderung, da ist dann ein Testschläger billiger.
                    Das ist so nicht richtig. Auspacken darfst Du sehr wohl die Ware.


                    Dazu habe ich dies interessantes gefunden:


                    Eine Auspacken ist zulässig, eine Rücksendung kann ohne(!) original
                    Verpackung erfolgen! Nur(!) wenn man die Ware an sich (nicht die Verpackung)
                    beschädigt(!) ist ein Umtausch ausgeschlossen.

                    Desweiteren. Ebay Händler = müssen sich auch an das Fernabnahmegesetz
                    halten.
                    Zuletzt geändert von ImpCaligula; 31.05.2007, 10:08.
                    ***" Vae me, puto, concacavi me! "***

                    Kommentar

                    • PSO

                      #25
                      zum grundsätzlichen problem: ein widerrufsrecht steht dem käufer auch bei internetauktionen zu, obwohl dies laut § 3 Absatz 2 Alt. 5 FernAbsG bei versteigerungen gemäß § 156 BGB eigentlich ausgeschlossen ist. dies hat der BGH ende 2004 auch so bestätigt, weil er der meinung ist, dass eine ebay-auktion keine versteigerung im herkömmlichen sinne ist, u.a. weil der "zuschlag" fehlt. das gilt natürlich alles nur für den kauf bei einem gewerblich tätigen händler.

                      was das "testen" angeht: auspacken ja, mehr nicht. wie oben schon von silent bob korrekt angemerkt, ist eine prüfung der ware, wie sie auch im ladengeschäft möglich gewesen wäre, erlaubt, eine eigentümergemäße inbetriebnahme oder benutzung aber nicht. damit entfällt natürlich die völlig absurde möglichkeit, einen schläger testzuspielen und bei nichtgefallen zurückzugeben.

                      Kommentar

                      • malandro
                        Insider
                        • 07.05.2007
                        • 410

                        #26
                        Zitat von ImpCaligula
                        Moment! Ich habe nicht "just for Fun" geboten. ich dachte gestern Nacht
                        tatsächlich es seien zwei normale nSix One und daher dachte ich auch, dass
                        ich beide Schläger eh nicht bekommen werde.
                        ok, aber wenn da wirklich nSix One steht und es sich um ein andere Schläger handelt (z.B Wilson Six-One Comp Titanium) dann ist das in meine Augen betrug und sollte der Händler angezeigt werden.

                        wenn aber eh die richtige Beschreibung stand und du aus versehen gedacht hast das es sich um ein nSix One handelt, dann ist es ja OK (dann vergiss das ganze, ich habe es dann halt nur falsch vestanden)
                        "The right to be heard does not automatically include the right to be taken seriously."
                        Hubert H. Humphrey

                        Kommentar

                        • moya fan
                          Moderator
                          • 15.04.2004
                          • 14251

                          #27
                          Hi,

                          in meinen Augen war die Beschreibung eindeutig. Ich hab mir Selbige angesehen und bin zu der Meinung gelangt, daß sich ImpCaligula dachte, daß es ein anderer Schläger sei, als angegeben. Dem ist aber nicht so.
                          Faves Players:Pouille, Simon,Verdasco,Murray,Ferrer,Nishikori,Zverev,Fognini.
                          Wenn du dir ein Ziel gesteckt hast, verfolge es mit aller Konsequenz und Beharrlichkeit und lasse dich nicht von eventuellen Rückschritten irritieren.

                          Kommentar

                          • ImpCaligula
                            Forenjunky
                            • 24.05.2007
                            • 2907

                            #28
                            Zitat von moya fan
                            Hi,

                            in meinen Augen war die Beschreibung eindeutig. Ich hab mir Selbige angesehen und bin zu der Meinung gelangt, daß sich ImpCaligula dachte, daß es ein anderer Schläger sei, als angegeben. Dem ist aber nicht so.
                            Yupp... bei dem einem(!) Schläger war die Beschreibung richtig und ich(!)
                            dachte fälschlicherweise, dass es ein anderes Model ist. Macht aber nichts,
                            bei dem Händler bestelle ich eh meistens meine Sportsachen, so dass ich
                            im Gegenwert des Schlägers eben andere Sportsachen kaufen werde.

                            Schläger Nummer 2 ist falsch beschrieben. Da kenne ich auch kein Pardon
                            dann. Da stand weder Comp noch Titanium - sondern eher in Richtung
                            "normaler" Schläger.
                            ***" Vae me, puto, concacavi me! "***

                            Kommentar

                            • ImpCaligula
                              Forenjunky
                              • 24.05.2007
                              • 2907

                              #29
                              Zitat von PSO
                              zum grundsätzlichen problem: ein widerrufsrecht steht dem käufer auch bei internetauktionen zu, obwohl dies laut § 3 Absatz 2 Alt. 5 FernAbsG bei versteigerungen gemäß § 156 BGB eigentlich ausgeschlossen ist. dies hat der BGH ende 2004 auch so bestätigt, weil er der meinung ist, dass eine ebay-auktion keine versteigerung im herkömmlichen sinne ist, u.a. weil der "zuschlag" fehlt. das gilt natürlich alles nur für den kauf bei einem gewerblich tätigen händler.

                              was das "testen" angeht: auspacken ja, mehr nicht. wie oben schon von silent bob korrekt angemerkt, ist eine prüfung der ware, wie sie auch im ladengeschäft möglich gewesen wäre, erlaubt, eine eigentümergemäße inbetriebnahme oder benutzung aber nicht. damit entfällt natürlich die völlig absurde möglichkeit, einen schläger testzuspielen und bei nichtgefallen zurückzugeben.
                              So schaut es aus. bei Händler grundsätzlich das Fernabnahmegesetz, auch
                              wenn es Ebay ist. Probieren / auspacken so, wie es beim Händler vor ort
                              eben auch Gang & Gäbe wäre.

                              Ich hatte übrigens nat. nie vor Rackets zu bestellen und nach dem Testen
                              einfach zurück zu senden. Dafür gibt es Testschläger.

                              -----
                              Irgendwie irritiert mich dieses Logo aus Lüdenscheid.....
                              ***" Vae me, puto, concacavi me! "***

                              Kommentar

                              • WucherKater
                                Neuer Benutzer
                                • 13.06.2007
                                • 5

                                #30
                                Falscher Thread.
                                Zuletzt geändert von WucherKater; 14.06.2007, 09:37.

                                Kommentar

                                Lädt...