Rahmenbruch bei Wilson nBlade 95

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  • propper2000
    Experte
    • 03.06.2007
    • 676

    Rahmenbruch bei Wilson nBlade 95

    Hallo,
    ich spiele seit ca. 5 Monaten den Wilson nBlade 95 und bin wirklich sehr zufrieden mit diesem Racket. Leider ist mir es mir nun schon bei meinem 2. Schläger passiert dass der Rahmen im Herz einen Riss bekommen hat (Der Schläger wurde nicht auf den Boden geworfen oder Sonstiges!). Hat irgendjemand schon mal ähnliche Erfahrungen mit diesem Schläger gemacht oder was davon gehört?
    Es kann doch eigentlich nicht sein dass bei einem Turnierschläger einfach der Rahmen bricht oder? Weiss jemand was ich unternehmen kann?
    Danke für Eure Meinungen
  • dmsdevil
    Postmaster
    • 17.07.2006
    • 234

    #2
    Zitat von propper2000
    Weiss jemand was ich unternehmen kann?
    ...einfach zum Händler zurückbringen und als Materialfehler reklamieren. Denn wenn er ohne "Fremdeinflüsse" (also werfen etc.) kaputtgeht wird es wohl ein Materialfehler sein.

    dmsdevil

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    • propper2000
      Experte
      • 03.06.2007
      • 676

      #3
      das habe ich schon getan. Da kam aber nur raus dass sie den Schläger nicht ersetzen. Sinst keinerlei Stelungnahme. Da dies mir jetzt aber schon zum 2. Mal widerfahren ist werde ich den Eindruck nicht los, dass der nBlade zwar ein sehr guter Schläger ist bei dem an der Stabilität ordentlich gespart wurde...

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      • ImpCaligula
        Forenjunky
        • 24.05.2007
        • 2907

        #4
        Zitat von propper2000
        das habe ich schon getan. Da kam aber nur raus dass sie den Schläger nicht ersetzen. Sinst keinerlei Stelungnahme. Da dies mir jetzt aber schon zum 2. Mal widerfahren ist werde ich den Eindruck nicht los, dass der nBlade zwar ein sehr guter Schläger ist bei dem an der Stabilität ordentlich gespart wurde...
        Öhm. Nicht ersetzen? Der Schläger ist 5 Monate jung?!? Garantie heutzutage
        24 Monate und Beweislast beim Verkäufer. Denen würd ich was husten, man
        sieht ja ob Fremdeinwirkung oder nicht.
        ***" Vae me, puto, concacavi me! "***

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        • dmsdevil
          Postmaster
          • 17.07.2006
          • 234

          #5
          Normal hat man bei Rackets eine Garantie auf Materialfehler - und wenn Dein Racket erst 5 Monate alt ist und nie vergewaltigt wurde müsste Wilson den ersetzen.

          Verwehrt Dir Dein Händler oder Wilson den Umtausch??
          Wenn es der Händler ist würde ich mich einfach mal direkt an Wilson wenden und denen mal freundlich das Problem schildern..Und wenn Wilson rummuckt einfach einmal eine Stellungnahme fordern (am besten telefonisch).

          Ich hatte mit Wilson nie Probleme (auch nur kurz gespielt), weiß aber dass Head oder Babolat relativ kulant sind. Sollte Wilson normal auch sein.

          dmsdevil

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          • propper2000
            Experte
            • 03.06.2007
            • 676

            #6
            Zitat von dmsdevil
            Verwehrt Dir Dein Händler oder Wilson den Umtausch??

            dmsdevil

            ich das racket meinem händler gegeben und er hat es eingeschickt. Und Wilson hat den Umtausch verwehrt.
            Ich habe jetzt mal die nBlades eines Mannschaftskollegen unter die Lupe genommen. Und auch diese haben Haarrisse exakt an der gleichen Stelle...

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            • Häuptling Webbl

              #7
              Kann es sein, dass nur die Lacksicht gerissen ist, z. B. beim Einspannen des Rackets in die Besaitungsmaschine (6Uhr-Position)? Hatte ich nämlich auch schon mal bei einem älteren Wilson-Schläger.

              Kommentar

              • propper2000
                Experte
                • 03.06.2007
                • 676

                #8
                Zitat von Häuptling Webbl
                Kann es sein, dass nur die Lacksicht gerissen ist, z. B. beim Einspannen des Rackets in die Besaitungsmaschine (6Uhr-Position)? Hatte ich nämlich auch schon mal bei einem älteren Wilson-Schläger.

                also bei dem den ich eingeschickt hab, war es ein deutlicher riss. bei den anderen könnte es auch ein riss im lack sein. bin da aber nicht sicher, da es bei allen an der selben stelle ist.
                Hoffentlich hast du recht, dass es ein riss im lack ist und der vom bespannen kommt...;-)

                Kommentar

                • malandro
                  Insider
                  • 07.05.2007
                  • 410

                  #9
                  hast vielleicht ein paar Fotos?
                  "The right to be heard does not automatically include the right to be taken seriously."
                  Hubert H. Humphrey

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                  • PSO

                    #10
                    Zitat von ImpCaligula
                    Öhm. Nicht ersetzen? Der Schläger ist 5 Monate jung?!? Garantie heutzutage
                    24 Monate und Beweislast beim Verkäufer. Denen würd ich was husten, man
                    sieht ja ob Fremdeinwirkung oder nicht.
                    ich erlaube mir, dich zu verbessern: es gibt keine grundsätzliche "garantie heutzutage". es gibt generell eine 24-monatige gewährleistung bei verbrauchergeschäften => siehe § 474 BGB // verbrauchsgüterkauf. in den ersten 6 monaten dieser frist liegt die beweislast für etwaige schäden und sich daraus ergebende ansprüche aufgrund von mängeln beim verkäufer, weil gesetzlich vermutet wird, dass eine sache, die so schnell fehlerhaft ist, dies schon bei der übergabe war. nach diesen 6 monaten kehr sich die beweislast um und der käufer muss dem verkäufer beweisen, dass die sache bei übergabe fehlerhaft war.

                    anders schauts bei der - freiwilligen (!!!) - garantie gemäß § 443 BGB aus, die ein hersteller oder dritter geben kann, aber auf keinen fall geben muss. hierbei wird grundsätzlich vermutet, dass ein "während der geltungsdauer der garantie auftretender sachmangel die rechte aus der garantie begründet".

                    Kommentar

                    • howy
                      Forenbewohner
                      • 25.09.2001
                      • 8271

                      #11
                      Zitat von PSO
                      ich erlaube mir, dich zu verbessern: es gibt keine grundsätzliche "garantie heutzutage". es gibt generell eine 24-monatige gewährleistung bei verbrauchergeschäften => siehe § 474 BGB // verbrauchsgüterkauf. in den ersten 6 monaten dieser frist liegt die beweislast für etwaige schäden und sich daraus ergebende ansprüche aufgrund von mängeln beim verkäufer, weil gesetzlich vermutet wird, dass eine sache, die so schnell fehlerhaft ist, dies schon bei der übergabe war. nach diesen 6 monaten kehr sich die beweislast um und der käufer muss dem verkäufer beweisen, dass die sache bei übergabe fehlerhaft war.

                      anders schauts bei der - freiwilligen (!!!) - garantie gemäß § 443 BGB aus, die ein hersteller oder dritter geben kann, aber auf keinen fall geben muss. hierbei wird grundsätzlich vermutet, dass ein "während der geltungsdauer der garantie auftretender sachmangel die rechte aus der garantie begründet".
                      mit einem Alter von 5 Monaten wären wir ja noch im Idealfall
                      Gruss,
                      Howy
                      _____________________________________________
                      Kleiner Rat am unteren Rand: "Benutze mal die Suchfunktion!"

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                      • Mike T
                        Neuer Benutzer
                        • 31.12.2024
                        • 0

                        #12
                        Noch was:

                        Die Gewährleistung gibt dir nicht der Hersteller sondern dein Händler, mit dem du das Geschäft getätigt hast.
                        Dein Händler hat die Möglichkeit nachzubessern (geht in dem Fall nicht) oder das Teil auszutauschen. Ebenso könntest du theoretisch vom Kauf zurücktreten.

                        LG
                        Mike T


                        PS: Stell mal Fotos rein.

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                        • HIGHTOWER
                          Moderator
                          • 03.07.2003
                          • 4979

                          #13
                          hatte mal zwei instincts gesehen, die im herz gerissen sind. habe dann in dem sprotgeschäft erfahren, dass dies beim besaiten passiert ist. besaitest du selbst?

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                          • propper2000
                            Experte
                            • 03.06.2007
                            • 676

                            #14
                            Zitat von HIGHTOWER
                            hatte mal zwei instincts gesehen, die im herz gerissen sind. habe dann in dem sprotgeschäft erfahren, dass dies beim besaiten passiert ist. besaitest du selbst?
                            ja ich besaite selbst. ist bei einem anderen schläger aber noch nie vorgekommen. bzw. ich wüsste nicht welchen besaitungsfehler ich mache damit der rahmen dort reisst. der haarriss ist nicht nur bei schlägern die ich besaite aufgetaucht. :-)

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                            • propper2000
                              Experte
                              • 03.06.2007
                              • 676

                              #15
                              Hier habe ich mal ein Foto von einem Haarriss. Man erkennt ihn jedoch schlecht. Wenn ihr das Foto vergrößert könnt ihr was erkennen. Von dem Schläger den ich eingeschickt habe konnte ich leider kein Foo machen. Dort ist der Riss aber auch einiges deutlicher.
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