§ 19 Buchstabe i) des Regionalligastatuts lautet:
Entscheidung über den Ausschluss eines Spielers, Betreuers oder Mannschaftsführers,
der sich eines groben Verstoßes gegen den sportlichen Anstand schuldig
gemacht oder durch Worte oder Handlungen seiner Missbilligung über Entscheidungen
in verletzender Weise Ausdruck gegeben hat; ein ausgeschlossener Spieler
darf am selben Tag nicht mehr eingesetzt werden. Diese Entscheidungen können
nur durch einen neutralen Oberschiedsrichter getroffen werden.
Was ist ein "neutraler Oberschiedsrichter" in diesem Sinne? Kann das auch ein Verbandsoberschiedsrichter sein, der zwar Mitglied des Gastgebervereins ist, aber selbst nicht Mitglied der spielenden Mannschaft ist?
Entscheidung über den Ausschluss eines Spielers, Betreuers oder Mannschaftsführers,
der sich eines groben Verstoßes gegen den sportlichen Anstand schuldig
gemacht oder durch Worte oder Handlungen seiner Missbilligung über Entscheidungen
in verletzender Weise Ausdruck gegeben hat; ein ausgeschlossener Spieler
darf am selben Tag nicht mehr eingesetzt werden. Diese Entscheidungen können
nur durch einen neutralen Oberschiedsrichter getroffen werden.
Was ist ein "neutraler Oberschiedsrichter" in diesem Sinne? Kann das auch ein Verbandsoberschiedsrichter sein, der zwar Mitglied des Gastgebervereins ist, aber selbst nicht Mitglied der spielenden Mannschaft ist?
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