Falsche Einzelaufstellung

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  • markus_be
    Neuer Benutzer
    • 27.02.2007
    • 28

    Dringend Falsche Einzelaufstellung

    Hallo zusammen,

    bräuchte dringends Hilfe zu folgender Frage: Was passiert wenn der Gegner seine Spieler zwar richtig in den Spielbogen schreibt, aber dann bewusst die Spieler vertauscht. Wir haben erst heute gemerkt, dass der Gegner gestern die Positionen 5 und 6 vertauscht hat. Sprich wir haben vor dem Spiel gefragt: Wer ist bei euch der 5er und daraufhin hat sich deren 6er als 5er ausgegeben und umgekehrt. Somit haben sie ihren schlechten 6er gegen unseren relativ gut eingestuften 5er spielen lassen und unser 6er musste dann gegen deren 5er ran(gleiche LK) und damit zumindest ein Einzel das für sie ausgeglichen war. Uns ist das ganze aufgrund der knappen 5:4 Niederlage und entsprechender Enttäuschung am gleichen Tag nicht aufgefallen sondern eben erst heute, dass die Namen die sie uns genannt haben mit denen auf dem Spielbogen nichts gemeinsam hatten. Da Zuschauer vor Ort waren haben sie sich scheinbar nicht getraut auch noch die falschen Namen mit anzugeben. Frage ist ein Protest sinnvoll? Sie werden bestimmt sagen dass dieses Missgeschick zufällig passiert ist und wir sie ja nicht auf die falsche Aufstellung hingewiesen haben. Um aber festzustellen ob mein Gegner der richtige ist hätten wir uns schon den Personalausweis zeigen lassen müssen. Hoffe das ganze ist einigermaßen verständlich und ihr könnt mir evtl. einen Link schicken wo ich das ganze nachlesen kann. Konnte bisher nur folgendes finden:"Bei Verwechslungen muss dass Spiel abgebrochen und wie eingetragen gespielt werden sofern der Fehler vor Beendigung des letzten Einzels festgestellt wurde". Wie siehts bei bewusser Täuschung aus?

    Vielen Dank bereits im Voraus

    Grüße
  • frank_gayer
    Experte
    • 29.07.2009
    • 952

    #2
    Hallo,

    sobald dr Spielberichtsbogen unterschrieben ist, stimmt Ihr den Ergebnissen zu. Wir hatten einen ähnlichen Fall auch einmal und bekommen nicht Recht. Also immer bevor man unterschreibt oder am besten bevor man anfängt zu spielen das prüfen !
    Frank

    www.bespannservice.de

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    • f_panthers
      Moderator
      • 15.03.2005
      • 2413

      #3
      Ich würde das ganze trotzdem mal dem Verband melden.
      Liebe Grüße, f_panthers

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      • markus_be
        Neuer Benutzer
        • 27.02.2007
        • 28

        #4
        Danke für die Antworten,

        wir haben jetzt einfach mal Protest eingelegt. Wird zwar wenig bringen aber zumindest werden Sie das in Zukunft nicht mehr probieren(absichtlich oder unabsichtlich). Erfahrungsgemäß bringen die Einsprüche fast nie Erfolg. In Zukunft vordere ich von jedem den Personalausweis vor dem Spiel

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        • frank_gayer
          Experte
          • 29.07.2009
          • 952

          #5
          Zitat von markus_be
          n Zukunft vordere ich von jedem den Personalausweis vor dem Spiel
          Da bin ich mal gespannt wie die reagieren. Das habe ich in 20 Jahren Tennis noch nie gesehen !
          Frank

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          • Ratlos67
            Postmaster
            • 27.06.2008
            • 185

            #6
            Zitat von frank_gayer
            Da bin ich mal gespannt wie die reagieren. Das habe ich in 20 Jahren Tennis noch nie gesehen !
            Ich auch nicht

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            • lexi4berlin

              #7
              Ich finde es gut, dass Ihr Protest eingelegt habt.

              Erstmal ist der Protestgrund nicht durch die Unterschrift unter den Spielberichtsbogen verwirkt. Denn das kann nur hinsichtlich von Gründen passieren, die Euch schon bei Unterschriftsleistung bekannt waren.

              Eine andere Frage ist, ob Ihr Recht bekommen werdet. Die Leute vom Verband waren nicht vor Ort, sie werden eine Stellungnahme vom Gegner anfordern. Und wenn die so dreist waren, dann ist es durchaus möglich, dass Sie alles umdrehen und behaupten, Ihr hättet die Spieler vertauscht, möglicherweise unabsichtlich.

              Ein wichtiges Indiz (zur Not durch Zuschauer beweisbar) könnte sein, welche Paarung zuerst gespielt hat. Normalerweise wird ja mit gerade begonnen - wenn also in der ersten Runde Eure 6 gegen die gegnerische 5 gespielt hat, dann wäre eigentlich klar, dass der Fehler beim Gegner lag und - selbst wenn keine Absicht vorgelegen hätte - dem Gegner das Problem hätte auffallen müssen. Denn natürlich hätte die gegnerische 6 wissen müssen, dass sie in der ersten Runde zu spielen hätte und die gegnerische 5 eben nicht...

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              • Taki1980
                Forenjunky
                • 24.08.2007
                • 3091

                #8
                Warum Personalausweis? Dafür gibts doch die Spielercard.

                Aber schon echt dreist sowas!
                MSV Focus Hex 1.18 @ 25.5kg
                HEAD Microgel Prestige Pro
                HEAD Youtek Prestige Pro
                Fav. Players: Federer, Goffin, Dimitrov, Zverev, Thiem

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                • hugohart
                  Insider
                  • 03.01.2009
                  • 311

                  #9
                  Zitat von lexi4berlin

                  Die Leute vom Verband waren nicht vor Ort, sie werden eine Stellungnahme vom Gegner anfordern. Und wenn die so dreist waren, dann ist es durchaus möglich, dass Sie alles umdrehen und behaupten, Ihr hättet die Spieler vertauscht, möglicherweise unabsichtlich.
                  na, wir machen immer ein paar Matchbilder (für die Homepage) und ein gemeinsames Gruppenfoto (in Ranglisten-Reihenfolge). Da kann man dann leicht nachvollziehen wer an welcher Position gespielt hat. Und wenn sich mal jemand weigern sollte weil er nicht aufs Gruppenfoto will, dann würde das schon Verdacht erregen :-)


                  hugohart

                  Kommentar

                  • frank_gayer
                    Experte
                    • 29.07.2009
                    • 952

                    #10
                    Zitat von Taki1980
                    Warum Personalausweis? Dafür gibts doch die Spielercard.

                    Aber schon echt dreist sowas!
                    Hallo,

                    die gibt es aber im WTB nicht, zumindest habe ich noch nie eine gesehen oder gehabt !
                    Frank

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                    • frank_gayer
                      Experte
                      • 29.07.2009
                      • 952

                      #11
                      Zitat von lexi4berlin
                      Ich finde es gut, dass Ihr Protest eingelegt habt.

                      Erstmal ist der Protestgrund nicht durch die Unterschrift unter den Spielberichtsbogen verwirkt. Denn das kann nur hinsichtlich von Gründen passieren, die Euch schon bei Unterschriftsleistung bekannt waren.
                      Da liegst Du leider falsch. Wir hatten genau diesen Fall und haben das auch beim Verband reklamiert. Uns wurde mitgeteilt, dass nach Beendigung des Spiels und Unterschreiben des Bogens es keinen Einspruch mehr geben kann.
                      Frank

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                      • numakukn

                        #12
                        Zitat von frank_gayer
                        Da liegst Du leider falsch. Wir hatten genau diesen Fall und haben das auch beim Verband reklamiert. Uns wurde mitgeteilt, dass nach Beendigung des Spiels und Unterschreiben des Bogens es keinen Einspruch mehr geben kann.
                        Sehr merkwürdig.
                        Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Bogen gefälscht ist (und damit der Unterschreibende getäuscht wurde), ist dieser Hinweis des Verbandes imho schon recht dreist.
                        Im TVM ist mir eine Selbstbezichtigung bekannt. Beide Mannschaften waren sich einig und haben unterschrieben. Die Ergebnisse im Bericht waren aber nicht korrekt. Einer der betroffenen Vereine hat darauf hin den Finger gehoben..... und die volle Härte der Verbandsrichtlinien (alle Begegnungen verloren, Zwangsabstieg) traf die beiden Mannschaften.

                        Da war nix mit "kein Einspruch mehr nach Unterschrift".
                        Wenn das, was im Bericht steht, falsch ist, hat ein Verband, der was auf sich hält, die Pflicht der Aufarbeitung.

                        Etwas anderes ist es, wenn Du im Nachhinein Dinge reklamierst, die Du in den Bericht hättest reinschreiben können (und sollen).

                        Numakukn

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                        • lexi4berlin

                          #13
                          Sinnvollerweise sollte man in die Wettspielordnung des einschlägigen Verbandes schauen, leider ist mir nicht bekannt, in welchem Verband markus_be spielt.

                          Bei uns im TVBB ist das in § 25, Absatz 2 der Wettspielordnung geregelt:
                          "Bezieht sich der Protest auf eine
                          während des Verbandsspiels getroffene Entscheidung des
                          Oberschiedsrichters, wird er nur dann als fristgerecht angesehen,
                          wenn er vom Mannschaftsführer des protestierenden Vereins
                          unmissverständlich und unverzüglich nach der entsprechenden
                          Entscheidung des Oberschiedsrichters eingelegt wurde und dies
                          dies im Spielbericht vermerkt ist."

                          Daraus folgt:
                          Bezieht sich der Protest NICHT auf eine während des Verbandsspiels getroffene Entscheidung des Oberschiedsrichters, dann ist es auch nicht tragisch, wenn der Spielberichtsbogen unterschrieben wurde, ohne dass der Protest dort erwähnt worden wäre...

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                          • frank_gayer
                            Experte
                            • 29.07.2009
                            • 952

                            #14
                            Zitat von numakukn
                            Da war nix mit "kein Einspruch mehr nach Unterschrift".
                            Wenn das, was im Bericht steht, falsch ist, hat ein Verband, der was auf sich hält, die Pflicht der Aufarbeitung.

                            Etwas anderes ist es, wenn Du im Nachhinein Dinge reklamierst, die Du in den Bericht hättest reinschreiben können (und sollen).

                            Numakukn
                            Da genau ist ja der Knackpunkt. Du hättest den Spielberichtsbogen so gar nicht unterschreiben dürfen, sondern der Gegner hätte diese Spiele die betroffen sind dann mit 6:0 / 6:0 verloren und dies hätte eingetragen werden müssen. Alles andere wird meines Wissens hinterher nicht mehr anerkannt. Es kann aber durchaus sein, dass dies von Verband zu Verband anders geregelt wird.
                            Frank

                            www.bespannservice.de

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