Frage zu Turnierordnung

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • smyk
    Benutzer
    • 30.05.2008
    • 82

    Frage Frage zu Turnierordnung

    Die Turnierordnung 2010 des DTB sagt im §43 (Spielplan), dass der Spielplan am Vortag bis 20:00 Uhr bekannt gegeben werden soll. Danach müssen Änderungen an alle beteiligten Spieler kommuniziert (Anruf) werden.

    Nun hat der Veranstalter bei einem Turnier den Spielplan und Paarungen (Gruppenphase) gleich für die 3 Tage veröffentlicht und dann für den 2 Tag ein Spieltermin (Uhrzeit) geändert/vorverlegt. War der Veranstalter verpflichtet die Spieler zu benachrichtigen oder kann er sagen, ich habe doch vor 20:00 Uhr alle Spieltermine bekannt gegeben ?

    Hätte der Veranstalter die Spieltermine jeweils für den nächsten Tag veröffentlicht, wäre klar, jeder Spieler soll die Spieltermine verfolgen. Eine "Änderung des Spieltermins" ist eine Änderung ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wenn aber die Spieltermine gleich für 3 Tage bekannt gegeben worden sind, heißt es für mich, ich weiß die Termine für die nächsten 3 Tage und jede Abweichung davon, ist eine Terminänderung und soll direkt kommuniziert werden. Oder ?
    Zuletzt geändert von smyk; 12.07.2010, 08:01.
  • numakukn

    #2
    Die Regel scheint mir eindeutig:

    "... soll am Vortag vor 20.00 Uhr..."

    Damit ist klar: Der Spieler muss sich am Vortag des Spiels informieren.

    Tut mir Leid.

    Numakukn

    Kommentar

    • hugohart
      Insider
      • 03.01.2009
      • 311

      #3
      Zitat von smyk
      Die Turnierordnung 2010 des DTB sagt im §43 (Spielplan), dass der Spielplan am Vortag bis 20:00 Uhr bekannt gegeben werden soll. Danach müssen Änderungen an alle beteiligten Spieler kommuniziert (Anruf) werden.

      Nun hat der Veranstalter bei einem Turnier den Spielplan und Paarungen (Gruppenphase) gleich für die 3 Tage veröffentlicht und dann für den 2 Tag ein Spieltermin (Uhrzeit) geändert/vorverlegt. War der Veranstalter verpflichtet die Spieler zu benachrichtigen oder kann er sagen, ich habe doch vor 20:00 Uhr alle Spieltermine bekannt gegeben ?
      ok, lies den entsprechenden Paragraphen mal GENAU durch:
      "...SOLL am Vortag..."
      und dann $43.4:
      "Der Oberschiedsrichter kann von vorstehenden Regelungen abweichen,
      wenn dies zur termingerechten Beendigung des Turniers erforderlich ist."
      und sicherlich steht in der Ausschreibung ganz am Ende folgender Satz:
      "Der Turnierausschuss behält sich vor, vorstehende Bedingungen notfalls
      zu ändern."

      also kannst du niemandem ans Bein p....n, selbst wenn sie nicht am Vortag
      durch Aushang bekannt gegeben hätten. Aber das haben sie ja, und da gilt
      dann halt §43.1 (3.Satz) "Jeder Spieler ist selbst dafür verantwortlich..."


      hugohart

      Kommentar

      • smyk
        Benutzer
        • 30.05.2008
        • 82

        #4
        Wenn's wirklich so wäre, ist der Turnierausschuss der Gott über alle Spieler ...

        Das mit der Regelung "am Vortag vor 20.00 Uhr" ist mir klar und ich hätte es akzeptiert, wenn das die Einzige Form der Bekanntgabe der Spieltermine wäre. Wenn allerdings zuerst Termine für 3 Tage bekannt gegeben werden und dann noch parallel für jeden Tag extra, stiftet es ein wenig Verwirrung. In so einer Situation hätte ich erwartet, dass dies der Turnierleitung bewusst ist und sie die Spieler trotzden benachrichtigt. Na ja, hab was dazugelernt

        Danke für Eure Antworten.

        Kommentar

        Lädt...