Frage zur Klasseneinstufung bei Altersklassenwechsel

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  • muellerhp
    Jens Kasirske
    • 27.06.2002
    • 1930

    Frage Frage zur Klasseneinstufung bei Altersklassenwechsel

    Also, ich habe dieses Jahr im Hessischen Tennisverband in der Herren 40 I Gruppenliga mitgespielt, wir haben auch noch eine zweite 40er, die aus der Bezirksoberliga abgestiegen ist. Drei von meinen Kollegen sind schon 50, werden jetzt auch dort spielen und wollen auf Antrag die Mannschaft in die 50er Gruppenliga einstufen lassen (die 50er gibt es schon, war letztes Jahr Zweiter in der Bezirksoberliga).

    Da die 50er samstags spielen, die 40er sonntags, würden die betreffenden Spieler in beiden Mannschaften gemeldet und könnten somit auch weiter sonntags 40er spielen.

    Frage: Verliert die Herren 40 I durch die Statusübernahme des Gruppenligastatus in die Herren 50 automatisch ihren Gruppenligastatus? In der Wettspielordnung steht dazu m.E. nichts. Der MF von den 50ern meint, dass durch die Statusübernahme die erste 40 ihr Spielrecht in der Gruppenliga verliert und ich dann nächstes jahr mit den Jungs Bezirk A spielen muss. Uns wäre es allerdings lieber, wir würden den GL-Status behalten und uns ggf. in die Bezirksoberliga zurückstufen lassen. Kennt sich da jemand aus? Ich habe den Eindruck, dass sowas eher nach Gefühl, Wellenschlag und gemeldeter Gruppenstärke entschieden wird, ich bin aber eher ein Freund verbindlicher Regelungen. Sportlich gesehen haben wir unseren GL-Status ja nicht verloren, und der Wechsel von 2 Jungs in die 50er heißt in diesem Fall nicht, dass die nicht mehr auch 40er spielen.

    Danke im voraus!!
    Säufste, stirbste! Säufste nich', stirbste ooch! Also säufste!!
    Gruß Peter
  • LittleMac
    Forenjunky
    • 23.02.2006
    • 4554

    #2
    Ich glaube, das ist von Verband z Verband unterschiedlich. Bei uns ist es meines Wissens so, dass mindestens vier Spieler einer Mannschaft in die höhere AK wechseln müssen, um die Liga mitnehmen zu können. Dann verliert die Mannschaft der jüngeren AK aber ihren Status.

    Kommentar

    • smith1212
      Postmaster
      • 12.02.2009
      • 225

      #3
      Kann man den in Hessen in 2 Mannschaften gleichzeitig gemeldet sein? Im TVN geht das meines Wissens nach nicht.

      Kommentar

      • Schwelli
        Veteran
        • 17.06.2008
        • 1023

        #4
        Zitat von smith1212
        Kann man den in Hessen in 2 Mannschaften gleichzeitig gemeldet sein? Im TVN geht das meines Wissens nach nicht.
        Ja, kann man.
        http://www.facebook.com/Sandplatzgoetter

        Kommentar

        • lexi4berlin

          #5
          Die Wettspielordnung des Hessischen Tennisverbandes regelt dazu in § 16, Absatz 4 etwas:
          Neue Mannschaften beginnen grundsätzlich in der untersten Leistungsklasse. Für
          bestehende Mannschaften, die die Altersklasse/Teamstärke wechseln wollen, können in
          Ausnahmefällen andere Regelungen getroffen werden. Eine Übernahme der Spielklasse
          kann nicht garantiert werden. Zuständig sind die jeweiligen Gremien auf Landes-, Bezirksund
          Kreisebene.


          Das ist eine - im Vergleich zu anderen Verbänden - sehr unbestimmte Regelung, mit der sich die "jeweiligen Gremien" in der Tat sehr viel Raum für Einzelfallentscheidungen lassen.
          Es hat angesichts dieser Rahmenbedingungen überhaupt keinen Sinn, abstrakte Überlegungen zu dem konkreten Problem anzustellen. Sinnvoll ist einzig und allein, mit den "jeweiligen Gremien" Kontakt aufzunehmen und folgendes darzustellen:
          1) In der 40er-Mannschaft wird auch im nächsten Jahr eine spielstarke Truppe auflaufen, eine Auflistung der Spieler mit LKs sollte beigefügt werden (eventuell mit neuen 40er-Spielern.
          2) Gleichzeitig sollte angeführt werden, welche spielstarken Spieler in die 50er-Mannschaft wechseln, auch deren Spielstärke sollte belegt werden.

          Dann kann man hoffen, dass in eurem Sinne entschieden wird, vermutlich wird das davon abhängen, ob die jeweiligen Gruppen ohnehin übervoll sind oder eben nicht.

          Im TVBB ist das z.B. so geregelt (§ 4 Wettspielordnung):
          (4) Wechselt eine Mannschaft von einer Altersklasse in eine andere, so verfällt die Klassenzugehörigkeit der wechselnden Mannschaft für den Verein. Will der Verein die bisherige Spielklasse für die wechselnde Mannschaft beibehalten, muss er dies vor der Mannschaftsmeldung bis zum 01.12. beantragen. Voraussetzung ist, dass mehr als die Hälfte der Spieler in der vorangehenden Saison Stammspieler der wechselnden Mannschaft waren.

          (5) Altersklassenwechsel gem. Abs. (4) ist nur möglich, wenn in der gewünschten Altersklasse weniger als neun Mannschaften spielberechtigt sind. Liegen mehr Anträge für den Wechsel in eine Altersklasse vor als freie Plätze verfügbar sind, so entscheidet das Los über die Reihenfolge der Berechtigung.

          Kommentar

          • muellerhp
            Jens Kasirske
            • 27.06.2002
            • 1930

            #6
            @lexi

            Da hat Berlin ja wenigstens ne nachvollziehbare Regel, in Hessen ist nach dem Jedem-wohl-und-keinem-weh-Prinzip anscheinend nix genau geregelt, zumindest weiß keiner was davon. Der §16 Abs. 4 hat zur Folge, dass man weiter kommt, wenn man den betreffenden Funktionär gut kennt.
            Säufste, stirbste! Säufste nich', stirbste ooch! Also säufste!!
            Gruß Peter

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