Hallo!
Ich hatte vergangenen Samstag für ein Tagesturnier (Baden) gemeldet gehabt, leider bekam ich zwei Tage zuvor erste anzeichen eines Grippe Virus, Freitag wurde es dann schlimmer und ich sagte Telefonisch ab.
Das Attest reichte ich dann Montags dort ein. Alles gut soweit, ich bekam die Bestätigung das mein Attest weitergeleitet werde und ich keine Maluspunkte zu befürchten hätte.
Desweiteren wurde ich aber noch zusätzlich aufgefordert das Nenngeld zu bezahlen: "Wie in der Ausschreibung festgelegt verpflichtet die angenommene Meldung zur
Zahlung des Nenngeldes. Wir bitten um Verständnis und darum das Nenngeld
in Höhe von XX Euro bis zum XX auf folgendes Konto zu überweisen"
In der Anmeldung stand zwar das wenn eine Meldung angenommen wurde, man dazu verpflichtet ist das Nenngeld auch zu bezahlen, aber ich dachte jetzt, dass man mit einem Attest davon befreit ist?
Da das Nenngeld nicht gerade wenig ist, ärgert mich das jetzt natürlich das Geld in den Wind schiessen zu müssen.
Frage meinerseits, muss ich das Nenngeld auch trotz Attest noch nachträglich überweisen?
Gruß
Ich hatte vergangenen Samstag für ein Tagesturnier (Baden) gemeldet gehabt, leider bekam ich zwei Tage zuvor erste anzeichen eines Grippe Virus, Freitag wurde es dann schlimmer und ich sagte Telefonisch ab.
Das Attest reichte ich dann Montags dort ein. Alles gut soweit, ich bekam die Bestätigung das mein Attest weitergeleitet werde und ich keine Maluspunkte zu befürchten hätte.
Desweiteren wurde ich aber noch zusätzlich aufgefordert das Nenngeld zu bezahlen: "Wie in der Ausschreibung festgelegt verpflichtet die angenommene Meldung zur
Zahlung des Nenngeldes. Wir bitten um Verständnis und darum das Nenngeld
in Höhe von XX Euro bis zum XX auf folgendes Konto zu überweisen"
In der Anmeldung stand zwar das wenn eine Meldung angenommen wurde, man dazu verpflichtet ist das Nenngeld auch zu bezahlen, aber ich dachte jetzt, dass man mit einem Attest davon befreit ist?
Da das Nenngeld nicht gerade wenig ist, ärgert mich das jetzt natürlich das Geld in den Wind schiessen zu müssen.
Frage meinerseits, muss ich das Nenngeld auch trotz Attest noch nachträglich überweisen?
Gruß
Kommentar