LK-Festschreibung - was bedeutet das genau?

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    • 16.08.2015
    • 4

    LK-Festschreibung - was bedeutet das genau?

    Laut den Durchführungsbestimmungen DTB (TVM) §7 lässt sich eine LK-Festschreibung beantragen - dazu meine Fragen:
    • Da wir ein neues Mitglied haben, der bislang kaum gespielt hat und daher auf LK18 steht, aber das Leistungsvermögen LK5 hat, möchten wir ihn auf LK5 heben.
    • Eine LK-Änderung gestattet der TVM nicht. Ist anstatt dessen grundsätzlich eine LK-Festschreibung auf bspw. LK05 möglich? (muss beim TVM beantragt werden)
    • Was würde eine LK-Festschreibung bedeutet? Kann der Spieler in der Saison seine LK weder verbessern noch verschlechtern?
    • Wie geht es dann in der Saison nach Festschreibung weiter? Fällt er dann wieder auf den alte/schlechte (z.B. LK18) zurück?


    Bin Euch sehr dankbar für Hinweise!
    Viele Grüße
    Marco
  • detomaso
    Experte
    • 04.02.2014
    • 582

    #2
    Hallo Gesch, normalerweise sollte es auch in Eurem Verband möglich sein, den Spieler einstufen zu lassen ( ist allerdings nach LK-Ordung für einen Spieler nur einmal im Leben möglich) ich glaub das steht im Paragraph 8 LK Ordnung. Die Festschreibung ist gedacht als Protectranking. Heißt, wenn ein Spieler durch Verletzung eine Saison nicht spielen kann, wird er nicht herab gestuft, er darf aber dann auch nicht spielen. So viel ich weiß, kann man das aber auch nicht jedes Jahr machen. Wenn Euer Spieler mal mit LK 5 eingestuft ist, kann er nicht innerhalb einem Jahr wieder auf LK 18 zurück fallen, sondern nur im üblichen Maß. Genau kann dir dies bestimmt der Forumkollege lexi4Berlin erklären

    Kommentar

    • lexi4berlin

      #3
      detomaso hat das korrekt erklärt.

      - Die Festschreibung passt hier überhaupt nicht, sie ist möglich, wenn ein Spieler in einem Wertungszeitraum höchstens 2 LK-relevante Einzel gespielt hat und wirkt lediglich einem LK-Abstieg entgegen.

      - Einschlägig für eine Einstufung ist § 8 Nr. 1 der DTB-Durchführungsbestimmungen zur LK-Ordnung. Die Landesverbände KÖNNEN in begründeten Ausnahmefällen Einstufungen vornehmen, wie detomaso richtig geschrieben hat jedoch nur einmal im "Tennisleben". Die Landesverbände können aber nicht gezwungen werden, von dieser Regelung Gebrauch zu machen. Der TVM hat ursprünglich zuletzt in der Sommersaison 2010 LK-Einstufungen für Spieler vorgenommen, die bereits eine LK hatten - die damaligen DTB-Regelungen sahen eine solche Einstufung eigentlich gar nicht vor, daher wurde diese Praxis dann auch beendet.

      - Du kannst jetzt nur versuchen, unter Hinweis auf den seit Ende 2014 veränderten § 8 Nr. 1 darum zu bitten, in eurem begründeten Einzelfall doch eine Einstufung vorzunehmen, wie sie die DTB-Durchführungsbestimmungen nunmehr ermöglichen. Sinnvoll wäre es, mit möglichst vielen Argumenten, vor allem nachweisbaren Spielergebnissen (Meden-Spiele, vor allem aber wohl Turniere) unter Angabe der ID-Nr. und LK des jeweiligen Gegners darzustellen, dass euer Spieler zuletzt erheblich bessere Spieler geschlagen hat.

      - Ich würde aber unbedingt vermeiden einen Tonus anzuschlagen, nachdem der TVM irgendetwas machen "müsse", vor allem aufgrund von DTB-Regelungen. Der TVM ist wohl derjenige Verband in Deutschland, der sich am wenigsten sagen lässt, was er zu tun habe...

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      • MrStylo

        #4
        vor allem muss man dem Antrag auch frühere Ergebnisse oder evtl. Ranglistenpositionen mitgeben. LK5 ist ja schon eine Hausnummer. Abr in diesen Regionen sollte man ja auch über entsprechende Ergebnisse verfügen.


        Der LK-Wart des TVM ist hier übrigens auch aktiv

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        • gesch
          Neuer Benutzer
          • 16.08.2015
          • 4

          #5
          Ganz lieben Dank für Eure Einschätzungen.

          Bleibt eine letzte Frage:
          Ich hörte, dass es ähnlich des Sperrvermerks die Möglichkeit gibt, einen Spieler ausnahmsweise höher zu melden als seine LK hergibt.

          Bspw.
          101 Spieler A (LK4)
          102 Spieler B (LK12)
          103 Spieler C (LK5)
          103 Spieler D (LK6)

          Ist da was dran?
          Danke erneut & viele Grüße
          Marco

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          • MrStylo

            #6
            Nein genau andersrum. Man kann leute die sonst in der 1. Mansnchaft spielen würden in einer niederigen melden.
            Aber bevor du hier alles fragst, lies doch einfach die TVM Wettspielordnung mal durch, oder frag deinen Sportwart.

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            • gesch
              Neuer Benutzer
              • 16.08.2015
              • 4

              #7
              Ich schrieb ja auch "ähnlich des Sperrvermerks...". Wettspiel/LK-Ordnung habe ich gelesen.

              Unser Sportwart hat die Info, dass man wie oben beschrieben melden kann. ich werde ihm dann mal mitteilen, dass die Info wahrscheinlich falsch zu sein scheint. Er kennt sich auch nur bedingt aus...

              End of topic ;-)

              Danke für Euren Support/Geduld
              Marco

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              • faber.sandy
                Neuer Benutzer
                • 02.03.2014
                • 6

                #8
                Im TVM kann in den Altersklassen ab H30/D30 tatsächlich auf Antrag eine Meldung mit Einstufung eines einzelnen Spielers abweichend von der LK-Reihenfolge erfolgen. Das steht in der aktuellen WSPO in §15 (5) unter "Namentliche Mannschaftsmeldungen". Neu seit 2015. Siehe unten.

                (4)
                Die Spieler jeder Mannschaft sind entsprechend ihrer Spielstärke in folgender Rei-henfolge zu melden:
                1. DTB-Rangliste (Damen / Herren)
                DTB-Seniorenrangliste (Senioren ab Damen 30 / Herren 30)
                Deutsche Jugendrangliste (Junioren / Juniorinnen)
                2. TVM-Rangliste
                3. Leistungsklasse
                4. Spielstärke
                Spieler der Leistungsklassen 17 - 23 können in beliebiger Reihenfolge gemeldet werden.
                (5)
                Für Spieler ab Damen 30 / Herren 30 kann eine Einstufung nach der individuellen Spielstärke unter Berücksichtigung sportlicher Aspekte (u.a. von in der Vergangen-heit erzielten Ergebnissen) vorgenommen werden. Die Einstufung ist für jeden Einzelfall zu begründen. Die endgültige Entscheidung trifft der jeweilige Wettspiel-leiter.

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                • gesch
                  Neuer Benutzer
                  • 16.08.2015
                  • 4

                  #9
                  Danke, Faber.Sandy!
                  Das ist noch einmal ein richtig guter Hinweis, denn hier dreht es sich tatsächlich um Herren30!
                  Gruß
                  Marco

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                  • lexi4berlin

                    #10
                    Die von faber.sandy genannte Formulierung stammt ursprünglich vom DTB und wurde inzwischen von diversen Landesverbänden in ihre Wettspielordnungen integriert. So auch z.B. vom TVBB.

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