Falscher Name im Spielbogen

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  • Silent Bob

    Falscher Name im Spielbogen

    Hallo,

    warum auch immer hat unser Gegner an Position 2 und auch im Doppel 2x den falschen Namen aufgeschrieben. Die beiden stehen im Ranking hintereinander, und im HTO online wurde auch der eingetragen, der tatsächlich gespielt hat.

    Auch wenn das Einzel dieses Spielers gewonnen wurde, wir werden nicht protestieren, aber aus reiner Neugierde - wäre das ein zu ahnender Regelverstoß?
  • smith1212
    Postmaster
    • 12.02.2009
    • 225

    #2
    Entscheidend für einen Regelverstoß dürfte sein, wer tatsächlich gespielt hat und ob dieses regeltechnisch in Ordnung war, nicht was im Spielberichtsbogen steht. Juristisch ein "Erklärungsirrtum".

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    • Silent Bob

      #3
      Zitat von smith1212
      Entscheidend für einen Regelverstoß dürfte sein, wer tatsächlich gespielt hat und ob dieses regeltechnisch in Ordnung war, nicht was im Spielberichtsbogen steht. Juristisch ein "Erklärungsirrtum".
      Juristisch gebe ich Dir Recht, aber Sportrecht und Verbandsregeln ...

      Rein nach Regelwerk (Wettspielordnung) müssen die Spieler, die namentlich aufgestellt wurden, um 08:45 Uhr auf der Anlage sein. Das war der namentlich genannte auf dem Originalspielbogen, auf dem die Mannschaftsführer unterschrieben haben, definitiv nicht.

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      • smith1212
        Postmaster
        • 12.02.2009
        • 225

        #4
        "Juristisch" umfasst Sportrecht und Verbandsregeln . Der falsch ausgefüllte Spielberichtsbogen ist in dem Fall die Willenserklärung, Das der Fehler nicht im Spielberichtsbogen von den Unterzeichnern bemerkt wurde, macht ja eben den Irrtum aus.

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        • Ferry
          Insider
          • 29.04.2016
          • 368

          #5
          Zitat von Silent Bob

          Rein nach Regelwerk (Wettspielordnung) müssen die Spieler, die namentlich aufgestellt wurden, um 08:45 Uhr auf der Anlage sein. Das war der namentlich genannte auf dem Originalspielbogen, auf dem die Mannschaftsführer unterschrieben haben, definitiv nicht.
          Ich denke genau deshalb liegt ein Regelverstoß vor. Der eingesetzte Spieler war zwar spielfähig anwesend, hätte aber nicht spielen dürfen, wenn er in der Mannschaftsaufstellung namentlich nicht erwähnt ist.
          Handelte es sich bei der gegnerischen Mannschaft um die 2. Mannschaft in eurer Altersklasse? Vielleicht hatte sich der Spieler ja schon in der 1. Mannschaft festgespielt, und wurde deshalb unter falschen Namen aufgeführt?
          In unserer Wettspielordnung (TVM) heißt es
          Die missbräuchliche Verwendung einer Spielberechtigung während eines Verbandsspiels
          wird durch den Wettspielleiter mit einer Sperre des Spielers für maximal
          12 Monate sowie mit Zwangsabstieg der betroffenen Mannschaft geahndet.
          Weitere disziplinarische Maßnahmen gegen den Spieler und den Mannschaftsführer
          durch den jeweiligen Verbands- oder Bezirkssportwart sind davon unabhängig.
          So eine missbräuchliche Verwendung einer Spielberechtigung liegt hier unter Umständen vor, die geklärt werden müssten. Der eingesetzte Spieler hat unter falschen Namen gespielt, und somit mit der falschen Spielberechtigung.
          Dass euer Mannschaftsführer den Fehler nicht bemerkt hat kann man ihm nur bedingt vorwerfen, die Spieler müssen sich ja auf Verlangen ausweisen können. Der Mannschaftsführer des Gegners muss aber über den fehlerhaften Einsatz Bescheid gewusst haben. Ich wage es zu bezweifeln dass er nicht seine Mannschaftkollegen kennt. Wenn er auch noch als Oberschiedsrichter unterschrieben hat ist das happig.

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          • Silent Bob

            #6
            Hallo Ferry,

            die Mannschaft ist beine Erste Mannschaft, ohne Alternative. Der eigentliche MF des Gegners hatte in der Vorwoche einen Walk Out und war daher verletzungsbedingt gar nicht da. Ein anderer Spieler hat daher den Bogen ausgefüllt, und ich glaube wirklich, dass der den Spieler nicht (gut) kennt. Zumal beide Spieler einen Vornamen haben, der ähnlich oder gar gleich abgekürzt werden kann.

            Ich unterstelle da rein gar nichts, und es hätte auch keinen Unterschied gemacht, wenn der richtige Name im Spielbogen gestanden hätte, was Aufstellung und Reihenfolge betrifft.

            Mich interessiert nur, ob und falls ja wie das im Zweifel zu ahnden wäre.

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            • Ferry
              Insider
              • 29.04.2016
              • 368

              #7
              Zitat von Silent Bob

              Mich interessiert nur, ob und falls ja wie das im Zweifel zu ahnden wäre.
              Hi Silent Bob,
              ja, ich denke es wäre zu ahnden. Wie, weiß ich nicht

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              • smith1212
                Postmaster
                • 12.02.2009
                • 225

                #8
                Wenn er mit seinem richtigen Namen vorgestellt wurde und nicht so getan wurde, als ob es der auf dem Spielberichtsbogen eingetragene Spieler sei, bleibe ich bei "kein Verstoß", da nur Versehen beim Eintragen.

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                • Silent Bob

                  #9
                  Nun, vorgestellt hat er sich und wurde er mit seinem Spitznamen. Idiotischerweise ließe sich der Spitzname auch auf den Vornamen des anderen anwenden (also z. B. ein Gerald und ein Jerome, beide als Spitzname Gerry/Jerry, phonetisch identisch ausgesprochen).

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                  • Ferry
                    Insider
                    • 29.04.2016
                    • 368

                    #10
                    Ich kann mir irgendwie nur schwer vorstellen dass man "aus Versehen" einen falschen Namen einträgt. Ich kann auch problemlos jeden unserer 1. und 2. Mannschaft namentlich benennen. Zumal man, wenn man die Aufstellung in den Spielbericht eingibt, die namentliche Aufstellung, die man Anfang des Jahres dem Verband übermittelt, dabei haben muss.
                    Die Frage ist ob der Verband zwischen Versehen und Vorsatz unterscheidet. Das kann nur er beantworten. Die nächste Frage ist wie ein Mannschaftsführer ein Versehen nachweisen will. Wenn beide Vor- oder Spitznamen sich ähneln und schwer voneinander zu unterscheiden sind, wird das schon schwierig.
                    Fakt ist, dass ein Spielbericht korrekt ausgefüllt sein muss, und dass es Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn er fehlerhaft ausgefüllt wurde. Wenn ein Mannschaftsführer oder dessen Vertreter die korrekte namentliche Aufstellung nicht angeben kann, sorry, dann ist er der falsche für den Job

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                    • lexi4berlin

                      #11
                      Der Spieler, der im Spielberichtsbogen eingetragen wird, muss auch spielen. Spielt jemand anderes, so gilt das Wettspiel an dieser Position als mit 0:6, 0:6 verloren. Zusätzlich hätten die nachfolgenden Spieler aber aufrücken müssen, sie haben also jeweils an einer unrichtigen Position gespielt. Die Wettspiele der nachfolgenden Spieler gelten somit ebenfalls als jeweils 0:6, 0:6 verloren. Dass ein anderer spielberechtigter Spieler anwesend war und sogar gespielt hat, rettet nichts, da er nicht im Spielberichtsbogen eingetragen wurde.
                      Auf einen Erklärungsirrtum kann sich nicht erfolgreich berufen werden.

                      Übrigens: Es ist Tatfrage, ob es sich hier wirklich um einen Erklärungsirrtum oder um einen Inhaltsirrtum handelt - was hinsichtlich der Rechtsfolge aber unerheblich ist.

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