Folgendes ist bei uns im Bezirk (WTB) in der Hallenrunde passiert:
Die Heimmannschaft hat 2 Ersatzspieler an Nr. 1 + 2 eingesetzt. Bei Vierermannschaften ist nur 1 Ersatzspieler erlaubt. Dumerweise hat der 1er auch noch verloren. Der Verband hat alle nachfolgenden Partien mit Strafwertung 6:0 6:0 gewertet. Doppel ebenso. Soweit, so schlecht.
Allerdings ist der Mannschaftsführer der Gäste automatisch Oberschiedsrichter.
§ 27
Rechte und Pflichten des Oberschiedsrichters:
a) Überprüfung der Identität der Spieler.
b) Überprüfung der Spielberechtigung für Einzel und Doppel
Hätte der OSR nicht vor Spielbeginn die Heimmannschaft auf den Fehler aufmerksam machen müssen?
Die Heimmannschaft hat 2 Ersatzspieler an Nr. 1 + 2 eingesetzt. Bei Vierermannschaften ist nur 1 Ersatzspieler erlaubt. Dumerweise hat der 1er auch noch verloren. Der Verband hat alle nachfolgenden Partien mit Strafwertung 6:0 6:0 gewertet. Doppel ebenso. Soweit, so schlecht.
Allerdings ist der Mannschaftsführer der Gäste automatisch Oberschiedsrichter.
§ 27
Rechte und Pflichten des Oberschiedsrichters:
a) Überprüfung der Identität der Spieler.
b) Überprüfung der Spielberechtigung für Einzel und Doppel
Hätte der OSR nicht vor Spielbeginn die Heimmannschaft auf den Fehler aufmerksam machen müssen?
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