Erklärung Änderung Altersklassenmeldung TVN

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  • smith1212
    Postmaster
    • 12.02.2009
    • 225

    Erklärung Änderung Altersklassenmeldung TVN

    Hi,
    der TVN hat gemerkt, dass die Meldung in 2 Altersklassen ohne Beschränkung nicht funktioniert und ändert ab Sommer 2019 seine WO. Kann mir jemand aber mal kurz erklären, was das genau bedeuten soll?
    Die Durchführungsbestimmung zur WO soll u.a. so geändert sein:

    3. Die Meldung in zwei Altersklassen ist nur auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene
    möglich. Stammspieler (Meldeposition 1-6 bei 6er- bzw. 1-4 bei 4er-Mannschaften)
    einer Mannschaft auf Verbandsebene (NL, 1.VL und 2.VL) dürfen nicht als
    Wahlspieler gemeldet werden.
    Soll das heißen, dass die 6 Stammspieler keine Wahlspieler in anderen Altersklassen sein können oder dass in den ersten 6 Positionen der Mannschaften ab VL keine Wahlspieler aus anderen Altersklassen gemeldet werden können?

    Die jeweils ersten 6 (bei 6er-Mannschaften) bzw. 4 Spieler (bei 4er Mannschaften)
    einer auf Verbandsebene spielenden Mannschaft dürfen keine Wahlspieler in einer
    anderen Altersklasse sein. Für diese Spieler gilt folgende Sonderregelung auf
    Bezirks- und Kreisebene:
    Also können die ersten 6 Verbandsligaspieler doch Wahlspieler in Bezirks-und Kreisligen sein aber unter Beachtung von bestimmten Regelungen sein?

    Wird ein Spieler zwei Mal in einer Mannschaft auf Verbandsebene eingesetzt, verliert
    er danach die Spielberechtigung in der Wahlmannschaft. Wird ein solcher Spieler
    dann trotzdem in der Wahlmannschaft eingesetzt, wird das jeweilige Spiel wegen
    Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers mit 0:9 bzw. 0:6 (bei 4er
    Mannschaften) gewertet.
    Soll das bedeuten, dass Spieler 1-6 des Verbandsligateam also trotz Wahlspielervermerk automatisch nach 2 Einsätzen in Ihrer Stammmannschaft den Wahlspielervermerk auf Bezirks-und Kreiebene verlieren? Warum schreibt man dann nicht einfach "Wird ein Spieler zwei Mal in seiner Stammmannschaft eingesetzt....?

    Wird ein Spieler zwei Mal in seiner Stammmannschaft eingesetzt, verliert er danach
    die Spielberechtigung auf Verbandsebene. Wird ein solcher Spieler dann trotzdem in
    seiner Stammmannschaft eingesetzt, wird das jeweilige Spiel wegen Einsatz eines
    nicht spielberechtigten Spielers mit 0:9 (bei 6er-Mannschaften) bzw. 0:6 (bei 4er
    Mannschaften) gewertet.
    Welcher Spieler ist denn hier gemeint? Und wenn hier die Stammmannschaft eine andere als die Verbandsligamannschaft ist (es kann ja eigentlich dann nur ein Spieler einer Bezirks-oder Kreisklasse sein, der als Wahlspieler in einer Verbandsligamannschaft gemeldet) und er also 2x in der eigenen Klasse spielt, wo soll er dann spielen, wenn er dadurch nicht mehr im Wahlteam auf Verbandsebene spielen (das könnte ich ja verstehen) aber auch nicht mehr in seiner Stammmannschaft eingesetzt werden kann?????

    Wer weiß, was man sich bei dieser Formulierung gedacht hat?
  • Kami123
    Benutzer
    • 06.10.2017
    • 49

    #2
    Was ist denn ein 'Wahlspieler' bzw 'Wahlmannschaft' genau? Zumindest im TVN gab's den Begriff ja bisher nicht, weil die beiden AKs, in denen man gemeldet sein konnte, vollkommen gleichberechtigt waren.

    Wird ein Spieler zwei Mal in seiner Stammmannschaft eingesetzt, verliert er danach die Spielberechtigung auf Verbandsebene. Wird ein solcher Spieler dann trotzdem in seiner Stammmannschaft eingesetzt, wird das jeweilige Spiel wegen Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers mit 0:9 (bei 6er-Mannschaften) bzw. 0:6 (bei 4er Mannschaften) gewertet.
    Hier scheint mir aber irgendetwas falsch zu sein. Gemeint ist ja wahrscheinlich ein 'Nicht-Verbandsliga-Spieler', der auch in der Verbandsliga (als 'Wahlspieler') gemeldet ist und der zum zweiten Mal in seiner Stammmannschaft gespielt hat. Der sollte dann nicht mehr in der Verbandsliga (also in seiner Wahlmannschaft) spielen dürfen - und nicht nicht in seiner Stammannschaft.

    Alles zusammen heißt das dann wohl, dass sich auf Bezirksebene gar nichts ändert und dass wenn die Verbandsebene im Spiel ist (egal ob als Stamm- oder als Wahlmannschaft) man sich mit dem zweiten Einsatz 'festgespielt' hat. Edith meinst aber, dass man anscheinend in der Wahlmannschaft beliebig oft spielen kann solange man nicht 2x in der Stammmannschaft gespielt hat.
    Zuletzt geändert von Kami123; 24.09.2018, 07:58.

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    • smith1212
      Postmaster
      • 12.02.2009
      • 225

      #3
      Zitat von Kami123
      Was ist denn ein 'Wahlspieler' bzw 'Wahlmannschaft' genau? Zumindest im TVN gab's den Begriff ja bisher nicht, weil die beiden AKs, in denen man gemeldet sein konnte, vollkommen gleichberechtigt waren.
      Du musst jetzt bei der Meldung angeben, welche der beiden Mannschaften Du als Stammspieler (Stammmannschaft) und in welcher Du als Wahlspieler (Wahlmannschaft) gemeldet werden willsi. Vorher war es ja egal.

      Alles zusammen heißt das dann wohl, dass sich auf Bezirksebene gar nichts ändert und dass wenn die Verbandsebene im Spiel ist (egal ob als Stamm- oder als Wahlmannschaft) man sich mit dem zweiten Einsatz 'festgespielt' hat. Edith meinst aber, dass man anscheinend in der Wahlmannschaft beliebig oft spielen kann solange man nicht 2x in der Stammmannschaft gespielt hat.
      Doch! Du kannst immer nur noch max. 2x in der Wahlmannschaft speilen, auch auf Bezirks-oder Kreisebene. Ich hatte ja nur die nicht verständlichen Absätze herausgesucht, andere wie folgende hatte ich mal aussen vor gelassen, da sie ja verständlich sind:

      Ein Spieler darf pro Sommer- oder Wintersaison nur zwei Mal in der
      Wahlmannschaft eingesetzt werden. Wird ein Spieler ein 3. Mal oder öfter in der
      Wahlmannschaft eingesetzt, wird das jeweilige Spiel wegen Einsatz eines nicht
      spielberechtigten Spielers mit 0:9 bzw. 0:6 (bei 4er Mannschaften) gewertet.

      oder

      Bei der Anwendung der Stammspielerregelung bleiben die Wahlspieler
      unberücksichtigt. Dies bedeutet, dass die Wahlspieler, die vor dem letzten
      Stammspieler gemeldet werden, auch nur in der oberen Mannschaft spielen dürfen.
      Beispiel für eine 6er Mannschaft:
      Spieler 1 – 5 Stammspieler Spieler 6 + 7 Wahlspieler Spieler 8 Stammspieler
      Wahlspieler Nr. 6 und 7 dürfen nur in der ersten Mannschaft eingesetzt werden.

      oder

      An einem Spieltag dürfen pro Mannschaftsspiel (Einzel und Doppel) in 6er
      Mannschaften höchstens 2 Wahlspieler und in 4er Mannschaften höchstens 1
      Wahlspieler eingesetzt werden.

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      • Kami123
        Benutzer
        • 06.10.2017
        • 49

        #4
        Zitat von smith1212
        Doch! Du kannst immer nur noch max. 2x in der Wahlmannschaft speilen, auch auf Bezirks-oder Kreisebene. Ich hatte ja nur die nicht verständlichen Absätze herausgesucht...
        Danke, ich hab mir jetzt auch mal die komplette Neufassung $12.4 herausgesucht: *klick*. Da steht dann ja noch mal explizit: "Begrenzt wird aber für alle Spielklassen im TVN die Anzahl der Einsätze in der sogenannten Wahlmannschaft."

        Nach mehrmaligem intensiven Durchlesen und Nachdenken hab ich's jetzt so verstanden:

        1) Positionen 1-6 auf Verbandsebene dürfen keine Wahlspieler sein und sie dürfen nicht Wahlspieler in anderen AKs sein. Dürfen also nur in einer AK spielen.

        2) Für Spieler, die auf Verbandsebene gemeldet sind, legt der zweite Einsatz in einer AK die AK fest. Ab dem zweiten Einsatz in einer AK dürfen diese Spieler dann nicht mehr in der anderen AK spielen.

        Da frag ich dann nur, was mit Spielern ist, die als Wahlspieler auf Bezirksebene gemeldet sind und als 'Stammspieler' (ab Pos 7) auf Verbandsebene? Wenn die jetzt das zweite Mal in der Wahlmannschaft (auf Bezirksebene) spielen, dann dürfen sie nicht mehr auf Verbandsebene spielen und als Wahlspieler auf Bezirksebene auch nicht mehr... also gar nicht mehr - dumm gelaufen.

        3) Alle anderen Spieler dürfen zwei Mal in der Wahlmannschaft spielen.

        Naja, so ganz ausgereift scheint mir das nicht zu sein. Aber vielleicht hab ich's auch immer noch nicht verstanden .

        Kommentar

        • Kami123
          Benutzer
          • 06.10.2017
          • 49

          #5
          Die Änderungen wurden übrigens noch einmal 'überarbeitet'. Wirklich klarer ist's aber in machen Punkten zumindest nicht geworden.

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          • smith1212
            Postmaster
            • 12.02.2009
            • 225

            #6
            Eigentlich schon, nur noch ein Ansatz ist aus meiner Sicht falsch, nämlich:
            Wird ein Spieler zwei Mal in seiner Wahlmannschaft eingesetzt, verliert er danach die
            Spielberechtigung auf Verbandsebene. Wird ein solcher Spieler dann trotzdem in
            seiner Stammmannschaft eingesetzt, wird das jeweilige Spiel wegen Einsatz eines
            nicht spielberechtigten Spielers mit 0:9...


            Gesendet von meinem SM-G965F mit Tapatalk

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            • Kami123
              Benutzer
              • 06.10.2017
              • 49

              #7
              Fragen:

              1) Kann die Nr. 11 einer Regionalligamannschaft in einer zweiten AK (auf Verbands-, Bezirks- oder Kreisebene - auf RL-Ebene wäre der TVN ja nicht zuständig) spielen?

              2) Was heißt 'Weiter dürfen Stammspieler einer Mannschaft auf Verbandsebene (NL, 1. und 2. VL) nicht als Wahlspieler gemeldet werden.'?

              Sind mit 'Stammspieler' jetzt die Stammspieler aus Punkt 2. gemeint ('Bei den Spielern, die in einer zweiten Altersklasse spielen möchten, muss bei der namentlichen Mannschaftsmeldung im System nuLiga der Spieler als Stammspieler oder Wahlspieler gekennzeichnet werden.') oder sind mit Stammspieler jetzt die an Position 1-6 gemeldeten Spieler gemeint. Wegen 4. vermutlich letzteres.

              Heißt das jetzt aber, dass die Positionen 1-6 nicht Wahlspieler in einer anderen AK sein dürfen oder dass unter den Positionen 1-6 keine Wahlspieler sein dürfen (wie im Beispiel unter 3.)?

              3) Was ist mit Spielern, die Wahlspieler in der Verbandsliga sind? Punkt 4 geht ja irgendwie immer davon aus, dass Spieler als Stammspieler auf Verbandsebene gemeldet sind und dann noch als Wahlspieler auf Bezirks-/Kreisebene. Aber das muss ja nicht sein, ist ja auch 2x Verbandsebene oder Bezirksebene/Verbandsebene möglich.

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              • smith1212
                Postmaster
                • 12.02.2009
                • 225

                #8
                Zu 1) Sollte gehen, da er nicht unter den ersten 10 ist und die WO DTB in § 44 Nr. 2 ja nur die Meldung in mehr als einem Mannschaftswettbewerb in Bundesligen und Regionalligen verbietet.

                Zu 2) Stammspieler müssten alle Spieler der Verbandsliga-Mannschaft sein, die mit der gleichen Zahl vorne dort gemeldet sind. Beispiel: ein VL-Mannschaft wird von 101 bis 109 gemeldet, dahinter gibt es noch eine weitere Mannschaft in der gleichen Altersklasse auf Bezirksebene, deren Spieler ab 201 gemeldet werden. Spieler mit der 1 vorne, also 101 bis 109 sind ja Stammspieler (wegen Definition des Ersatzspielerbegriffes in § 12 Nr. 7 WO), können also nicht in einer Wahlmannschaft gemeldet werden. Erst 201 kann Wahlspieler in einer anderen AK sein.
                In der 1. Mannschaft auf VL-Ebene können aber selber Wahlspieler aus anderen Altersklassen gemeldet werden, so dass Du z.B. als H30 Bezirksligaspieler in der H40 VL-Mannschaft als Wahlspieler auch an den Pos. 101-106 gemeldet werden kannst und dort aushelfen könntest.

                Zu 3) Es gibt keine VL/Vl Wahlspieler-Möglichkeit, Nur Bezirksebene- und Kreisebene-Spieler, die in der Verbandsliga einer anderen AK als Wahlspieler gemeldet werden können.

                So jedenfalls meine Auslegung der neuen Regelung.

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                • Kami123
                  Benutzer
                  • 06.10.2017
                  • 49

                  #9
                  Zitat von smith1212
                  Zu 2) Stammspieler müssten alle Spieler der Verbandsliga-Mannschaft sein, die mit der gleichen Zahl vorne dort gemeldet sind. Beispiel: ein VL-Mannschaft wird von 101 bis 109 gemeldet, dahinter gibt es noch eine weitere Mannschaft in der gleichen Altersklasse auf Bezirksebene, deren Spieler ab 201 gemeldet werden. Spieler mit der 1 vorne, also 101 bis 109 sind ja Stammspieler (wegen Definition des Ersatzspielerbegriffes in § 12 Nr. 7 WO), können also nicht in einer Wahlmannschaft gemeldet werden. Erst 201 kann Wahlspieler in einer anderen AK sein.
                  Warum muss eine weitere Mannschaft auf Bezirksebene spielen? Auch die zweite (dritte,..) Mannschaft kann auf Verbandsebene spielen. Abgesehen davon würde deine Auslegung ja Vereine mit mehreren Mannschaften pro AK stark bevorzugen. Hab ich zwei Mannschaften in einer AK, könnte die Nr. 7 Wahlspieler in einer anderen AK sein, habe ich keine zweite Mannschaft, dann dürfte nicht einmal die Nr. 15 Wahlspieler in einer anderen AK sein.

                  §12 Nr. 5 würde ich übrigens nicht so lesen, dass bei nur einer Mannschaft in einer AK automatisch alle gemeldeten Spieler Stammspieler sind. Das bedeutet mMn nur, dass der Verein bei zwei oder mehr Mannschaften mehr als 6 Spieler als Stammspieler einer Mannschaft melden kann (also auch die Positionen 107, 108,.. melden kann) und nicht gezwungen ist, die Nr. 7 automatisch als Nr. 1 der zweiten Mannschaft zu melden. Hab ich nur eine Mannschaft, dann hab ich auch nur 6 (bzw. 4) Stammspieler. Ansonsten wäre die Regelung 'Weiter dürfen Stammspieler einer Mannschaft auf Verbandsebene (NL, 1. und 2. VL)
                  nicht als Wahlspieler gemeldet werden' für die Verbandsliga ja strenger als für die Regionalliga (wo ja nur die Positionen 1-10 betroffen sind).

                  Naja, irgendwie bin ich froh, dass ich a) kein Sportwart/Mannschaftsführer bin und b) mich die Änderungen nicht betreffen werden, da ich wohl nur in einer (Verbandsliga-)Mannschaft spielen werden.

                  Kommentar

                  • Kami123
                    Benutzer
                    • 06.10.2017
                    • 49

                    #10
                    Nicht ganz überraschend hat der TVN die Änderungen (vorerst bzw. für die Saison 2019) wieder gecancelt. Begründung u.a.: 'Verständlichkeit der Regelung' .

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                    • Quax
                      Postmaster
                      • 12.03.2012
                      • 172

                      #11
                      In anderen DTB-Verbänden sind die Regelungen bei dem Thema sogar noch komplizierter.
                      Der TVN wird dazu etwas neues bringen, auf jeden Fall soll die Regelung nicht zu kompliziert ausfallen !

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