Hi,
der TVN hat gemerkt, dass die Meldung in 2 Altersklassen ohne Beschränkung nicht funktioniert und ändert ab Sommer 2019 seine WO. Kann mir jemand aber mal kurz erklären, was das genau bedeuten soll?
Die Durchführungsbestimmung zur WO soll u.a. so geändert sein:
3. Die Meldung in zwei Altersklassen ist nur auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene
möglich. Stammspieler (Meldeposition 1-6 bei 6er- bzw. 1-4 bei 4er-Mannschaften)
einer Mannschaft auf Verbandsebene (NL, 1.VL und 2.VL) dürfen nicht als
Wahlspieler gemeldet werden.
Soll das heißen, dass die 6 Stammspieler keine Wahlspieler in anderen Altersklassen sein können oder dass in den ersten 6 Positionen der Mannschaften ab VL keine Wahlspieler aus anderen Altersklassen gemeldet werden können?
Die jeweils ersten 6 (bei 6er-Mannschaften) bzw. 4 Spieler (bei 4er Mannschaften)
einer auf Verbandsebene spielenden Mannschaft dürfen keine Wahlspieler in einer
anderen Altersklasse sein. Für diese Spieler gilt folgende Sonderregelung auf
Bezirks- und Kreisebene:
Also können die ersten 6 Verbandsligaspieler doch Wahlspieler in Bezirks-und Kreisligen sein aber unter Beachtung von bestimmten Regelungen sein?
Wird ein Spieler zwei Mal in einer Mannschaft auf Verbandsebene eingesetzt, verliert
er danach die Spielberechtigung in der Wahlmannschaft. Wird ein solcher Spieler
dann trotzdem in der Wahlmannschaft eingesetzt, wird das jeweilige Spiel wegen
Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers mit 0:9 bzw. 0:6 (bei 4er
Mannschaften) gewertet.
Soll das bedeuten, dass Spieler 1-6 des Verbandsligateam also trotz Wahlspielervermerk automatisch nach 2 Einsätzen in Ihrer Stammmannschaft den Wahlspielervermerk auf Bezirks-und Kreiebene verlieren? Warum schreibt man dann nicht einfach "Wird ein Spieler zwei Mal in seiner Stammmannschaft eingesetzt....?
Wird ein Spieler zwei Mal in seiner Stammmannschaft eingesetzt, verliert er danach
die Spielberechtigung auf Verbandsebene. Wird ein solcher Spieler dann trotzdem in
seiner Stammmannschaft eingesetzt, wird das jeweilige Spiel wegen Einsatz eines
nicht spielberechtigten Spielers mit 0:9 (bei 6er-Mannschaften) bzw. 0:6 (bei 4er
Mannschaften) gewertet.
Welcher Spieler ist denn hier gemeint? Und wenn hier die Stammmannschaft eine andere als die Verbandsligamannschaft ist (es kann ja eigentlich dann nur ein Spieler einer Bezirks-oder Kreisklasse sein, der als Wahlspieler in einer Verbandsligamannschaft gemeldet) und er also 2x in der eigenen Klasse spielt, wo soll er dann spielen, wenn er dadurch nicht mehr im Wahlteam auf Verbandsebene spielen (das könnte ich ja verstehen) aber auch nicht mehr in seiner Stammmannschaft eingesetzt werden kann?????
Wer weiß, was man sich bei dieser Formulierung gedacht hat?
der TVN hat gemerkt, dass die Meldung in 2 Altersklassen ohne Beschränkung nicht funktioniert und ändert ab Sommer 2019 seine WO. Kann mir jemand aber mal kurz erklären, was das genau bedeuten soll?
Die Durchführungsbestimmung zur WO soll u.a. so geändert sein:
3. Die Meldung in zwei Altersklassen ist nur auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene
möglich. Stammspieler (Meldeposition 1-6 bei 6er- bzw. 1-4 bei 4er-Mannschaften)
einer Mannschaft auf Verbandsebene (NL, 1.VL und 2.VL) dürfen nicht als
Wahlspieler gemeldet werden.
Soll das heißen, dass die 6 Stammspieler keine Wahlspieler in anderen Altersklassen sein können oder dass in den ersten 6 Positionen der Mannschaften ab VL keine Wahlspieler aus anderen Altersklassen gemeldet werden können?
Die jeweils ersten 6 (bei 6er-Mannschaften) bzw. 4 Spieler (bei 4er Mannschaften)
einer auf Verbandsebene spielenden Mannschaft dürfen keine Wahlspieler in einer
anderen Altersklasse sein. Für diese Spieler gilt folgende Sonderregelung auf
Bezirks- und Kreisebene:
Also können die ersten 6 Verbandsligaspieler doch Wahlspieler in Bezirks-und Kreisligen sein aber unter Beachtung von bestimmten Regelungen sein?
Wird ein Spieler zwei Mal in einer Mannschaft auf Verbandsebene eingesetzt, verliert
er danach die Spielberechtigung in der Wahlmannschaft. Wird ein solcher Spieler
dann trotzdem in der Wahlmannschaft eingesetzt, wird das jeweilige Spiel wegen
Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers mit 0:9 bzw. 0:6 (bei 4er
Mannschaften) gewertet.
Soll das bedeuten, dass Spieler 1-6 des Verbandsligateam also trotz Wahlspielervermerk automatisch nach 2 Einsätzen in Ihrer Stammmannschaft den Wahlspielervermerk auf Bezirks-und Kreiebene verlieren? Warum schreibt man dann nicht einfach "Wird ein Spieler zwei Mal in seiner Stammmannschaft eingesetzt....?
Wird ein Spieler zwei Mal in seiner Stammmannschaft eingesetzt, verliert er danach
die Spielberechtigung auf Verbandsebene. Wird ein solcher Spieler dann trotzdem in
seiner Stammmannschaft eingesetzt, wird das jeweilige Spiel wegen Einsatz eines
nicht spielberechtigten Spielers mit 0:9 (bei 6er-Mannschaften) bzw. 0:6 (bei 4er
Mannschaften) gewertet.
Welcher Spieler ist denn hier gemeint? Und wenn hier die Stammmannschaft eine andere als die Verbandsligamannschaft ist (es kann ja eigentlich dann nur ein Spieler einer Bezirks-oder Kreisklasse sein, der als Wahlspieler in einer Verbandsligamannschaft gemeldet) und er also 2x in der eigenen Klasse spielt, wo soll er dann spielen, wenn er dadurch nicht mehr im Wahlteam auf Verbandsebene spielen (das könnte ich ja verstehen) aber auch nicht mehr in seiner Stammmannschaft eingesetzt werden kann?????
Wer weiß, was man sich bei dieser Formulierung gedacht hat?
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