Erste Mannschaft zu wenig Spieler, zweite Mannschaft vollständig

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  • Gerry
    Insider
    • 09.01.2010
    • 389

    Frage Erste Mannschaft zu wenig Spieler, zweite Mannschaft vollständig

    Ich habe mal eine Frage an die Regelkundigen:
    Gibt es in der Wettspielordnung (HTV) irgendeinen Passus, bei dem steht, dass es zusätzlich zu der normalen Strafe bei Nichtantreten eines Spielers der Verein darüber hinaus bestraft wird (Geldstrafe, Punktabzug), wenn die zweite Mannschaft des Vereins vollständig spielt und keinen Spieler an die erste Mannschaft abgegeben hat?
    Wir hatten diese Frage neulich in der Diskussion und jemand meinte, dass da mal ein Verein zusätzlich bestraft wurde. Ich finde aber nichts dazu in der Wettspielordnung.
    Meistens ist es ja so, dass die zweite Mannschaft Spieler an die erste abgibt, weil die Priorität hat. Kenne aber durchaus auch Mannschaften, wo dies nicht gemacht wird, weil die zweite "unter sich" bleiben will.
    Was meint ihr?
  • Monzo
    Veteran
    • 19.06.2008
    • 1837

    #2
    Ich kann dir nur weiterhelfen, wie der TVN das regelt:

    10. Spielen zwei oder mehrere Mannschaften eines Vereins am festgesetzten Spieltermin
    gemäß § 11 Ziff. 1 WO in der gleichen Konkurrenz, muss/müssen für die höhere/n
    Mannschaft/en 6 Spieler (6er-Mannschaften) bzw. 4 Spieler (4er-Mannschaften) aufgestellt
    werden, sofern Spieler tieferer Mannschaften als Ersatzspieler für die höhere Mannschaft
    als Ersatzspieler gemeldet sind.
    Werden in diesem Fall weniger als 6 bzw. 4 Spieler aufgestellt, wird das Wettspiel bei
    6er- Mannschaften mit
    1 Tabellenpunkt, 9 Matchpunkten, 18 Satzpunkten und 108 Spielpunkten und
    bei 4er- Mannschaften mit
    2 Tabellenpunkten, 6 Matchpunkten, 12 Satzpunkten und 72 Spielpunkten für den Gegner
    der unteren Mannschaft gewertet. Die höhere Mannschaft muss vom Wettspielleiter mit
    einem Ordnungsgeld gemäß § 20 Ziff. 5f WO belegt werden.
    d) bei einem Verstoß gegen das Verbot, mit weniger als 6 Spielern (Winterspiele: 4
    Spielern) anzutreten, wenn zwei oder mehr Mannschaften eines Vereins am selben Tag
    in der gleichen Konkurrenz spielen (vergl. § 13 Ziff. 10 WO/TVN) ein Ordnungsgeld von
    250,00 €,

    Kommentar

    • Gerry
      Insider
      • 09.01.2010
      • 389

      #3
      Ich danke dir, Monzo.
      Beim HTV finde ich solch einen Passus nicht.

      Kommentar

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