Namentliche Mannschaftsaufstellung vom Verband geändert

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Vegeta

    Namentliche Mannschaftsaufstellung vom Verband geändert

    Habe heute zu meinem Erstaunen im Internet gesehen dass der NTV unsere Mannschaftsaufstellung geändert hat (Nummer 1 und 2 getauscht). Zugegebenermaßen wurde unsere etatmäßige Nummer 1 (seit über 5 Jahren) nicht unbedingt nach der Spielstärke an 2 gemeldet. Sportlich gesehen war die Entscheidung wahrscheinlich ok. Habe dann einen Blick in die Wettspielordnung geworfen wo es heißt:

    "1. Jeder Verein muss seine Spieler namentlich in der Reihenfolge der
    Spielstärke (einschließlich Bundesliga/Regionalliga/Nordliga) unter
    Angabe der Nationalität, des Geburtsdatums, des DTB-/NTVRanglistenplatzes
    (Stand 30.09.) und der ID-Nummer (soweit erteilt) bis
    zum 01.04. für die Freiluftsaison (Hallensaison siehe § 28 NTV-WSpO) in
    das TIS eingeben.
    1.1 Der zuständige Bezirkssportwart kontrolliert und genehmigt die
    Namentliche Mannschaftsmeldung. Die genehmigte Namentliche
    Mannschaftsmeldung ist verbindlich. Nachmeldungen sind nicht möglich.
    Über begründete Ausnahmen bis zum 06.04. entscheidet der
    Bezirkssportwart. Aufgrund des TIS erfolgt keine schriftliche Bestätigung.
    1.2 Nach dem 01.04. wird die Namentliche Mannschaftsmeldung für
    Eingaben der Vereine gesperrt und veröffentlicht. Trotz dieser
    Veröffentlichung ist die Mannschaftsmeldung noch nicht endgültig. Alle
    Vereine haben jetzt das Recht, die Namentliche Mannschaftsmeldung
    einzusehen und gegebenenfalls Einspruch mit schriftlicher Begründung bei
    dem zuständigen Bezirkssportwart bis zum 25.04. einzulegen. Nach dem
    25.04. gilt die Namentliche Mannschaftsmeldung als endgültig und
    genehmigt.
    1.3 Beabsichtigte Änderungen von Namentlichen Mannschaftsmeldungen
    durch den Bezirkssportwart sind den Vereinen schriftlich zur
    Stellungnahme zuzuleiten. Im Falle einer Änderung erhält der Verein eine
    Ausfertigung der Namentlichen Mannschaftsmeldung bis zum 25.04.
    zurück. Die Entscheidung des Bezirkssportwartes gemäß § 11 Ziffer 1.2
    und 1.3 ist unanfechtbar."


    Demnach hat der Bezirkssportwart ja quasi freie Hand. Ich hätte einen Verweis auf Ranglistenplätze erwartet.
    Finde die Regelung ziemlich seltsam.Schließlich ist die Spielstärke immer auslegungssache.
    Was sagt ihr dazu?
  • Nightwing

    #2
    denke mal das sich das auch nach den ergebnissen der letzten jahre richtet. imo wollen die verbaende dadurch allmaehlich dem taktischen setzen einen riegel vorschieben.beim tischtennis kann der staffelleiter sogar in der saison die mannschaftseinteilung aendern.

    Kommentar

    • f_panthers
      Moderator
      • 15.03.2005
      • 2413

      #3
      Wie siehts denn bei den beiden Spielern aus? Haben die eine ID-Nummer oder stehen in irgendeiner Rangliste?
      Liebe Grüße, f_panthers

      Kommentar

      • Vegeta

        #4
        ID-Nummer haben beide. Unsere Etatmäßige Nummer 1 steht in der Rangliste vorne. Von Ranglistenplätzen steht allerdings nichts in der Wettspielordnung. Dem Argument dass der Ranglistenplatz über die Spielstärke entscheidet, könnte man entgegensetzen dass die beiden ein Ausscheidungsspiel gemacht haben. Bin mal auf die Stellungnahme vom Verband gespannt.

        Kommentar

        • f_panthers
          Moderator
          • 15.03.2005
          • 2413

          #5
          Normalerweise muß man sich nach offiziellen Ranglisten bei der Aufstellung richten. Ist zumindest bei uns so und dürfte in anderen Verbänden ähnlich sein.
          Liebe Grüße, f_panthers

          Kommentar

          Lädt...