Habe heute zu meinem Erstaunen im Internet gesehen dass der NTV unsere Mannschaftsaufstellung geändert hat (Nummer 1 und 2 getauscht). Zugegebenermaßen wurde unsere etatmäßige Nummer 1 (seit über 5 Jahren) nicht unbedingt nach der Spielstärke an 2 gemeldet. Sportlich gesehen war die Entscheidung wahrscheinlich ok. Habe dann einen Blick in die Wettspielordnung geworfen wo es heißt:
"1. Jeder Verein muss seine Spieler namentlich in der Reihenfolge der
Spielstärke (einschließlich Bundesliga/Regionalliga/Nordliga) unter
Angabe der Nationalität, des Geburtsdatums, des DTB-/NTVRanglistenplatzes
(Stand 30.09.) und der ID-Nummer (soweit erteilt) bis
zum 01.04. für die Freiluftsaison (Hallensaison siehe § 28 NTV-WSpO) in
das TIS eingeben.
1.1 Der zuständige Bezirkssportwart kontrolliert und genehmigt die
Namentliche Mannschaftsmeldung. Die genehmigte Namentliche
Mannschaftsmeldung ist verbindlich. Nachmeldungen sind nicht möglich.
Über begründete Ausnahmen bis zum 06.04. entscheidet der
Bezirkssportwart. Aufgrund des TIS erfolgt keine schriftliche Bestätigung.
1.2 Nach dem 01.04. wird die Namentliche Mannschaftsmeldung für
Eingaben der Vereine gesperrt und veröffentlicht. Trotz dieser
Veröffentlichung ist die Mannschaftsmeldung noch nicht endgültig. Alle
Vereine haben jetzt das Recht, die Namentliche Mannschaftsmeldung
einzusehen und gegebenenfalls Einspruch mit schriftlicher Begründung bei
dem zuständigen Bezirkssportwart bis zum 25.04. einzulegen. Nach dem
25.04. gilt die Namentliche Mannschaftsmeldung als endgültig und
genehmigt.
1.3 Beabsichtigte Änderungen von Namentlichen Mannschaftsmeldungen
durch den Bezirkssportwart sind den Vereinen schriftlich zur
Stellungnahme zuzuleiten. Im Falle einer Änderung erhält der Verein eine
Ausfertigung der Namentlichen Mannschaftsmeldung bis zum 25.04.
zurück. Die Entscheidung des Bezirkssportwartes gemäß § 11 Ziffer 1.2
und 1.3 ist unanfechtbar."
Demnach hat der Bezirkssportwart ja quasi freie Hand. Ich hätte einen Verweis auf Ranglistenplätze erwartet.
Finde die Regelung ziemlich seltsam.Schließlich ist die Spielstärke immer auslegungssache.
Was sagt ihr dazu?
"1. Jeder Verein muss seine Spieler namentlich in der Reihenfolge der
Spielstärke (einschließlich Bundesliga/Regionalliga/Nordliga) unter
Angabe der Nationalität, des Geburtsdatums, des DTB-/NTVRanglistenplatzes
(Stand 30.09.) und der ID-Nummer (soweit erteilt) bis
zum 01.04. für die Freiluftsaison (Hallensaison siehe § 28 NTV-WSpO) in
das TIS eingeben.
1.1 Der zuständige Bezirkssportwart kontrolliert und genehmigt die
Namentliche Mannschaftsmeldung. Die genehmigte Namentliche
Mannschaftsmeldung ist verbindlich. Nachmeldungen sind nicht möglich.
Über begründete Ausnahmen bis zum 06.04. entscheidet der
Bezirkssportwart. Aufgrund des TIS erfolgt keine schriftliche Bestätigung.
1.2 Nach dem 01.04. wird die Namentliche Mannschaftsmeldung für
Eingaben der Vereine gesperrt und veröffentlicht. Trotz dieser
Veröffentlichung ist die Mannschaftsmeldung noch nicht endgültig. Alle
Vereine haben jetzt das Recht, die Namentliche Mannschaftsmeldung
einzusehen und gegebenenfalls Einspruch mit schriftlicher Begründung bei
dem zuständigen Bezirkssportwart bis zum 25.04. einzulegen. Nach dem
25.04. gilt die Namentliche Mannschaftsmeldung als endgültig und
genehmigt.
1.3 Beabsichtigte Änderungen von Namentlichen Mannschaftsmeldungen
durch den Bezirkssportwart sind den Vereinen schriftlich zur
Stellungnahme zuzuleiten. Im Falle einer Änderung erhält der Verein eine
Ausfertigung der Namentlichen Mannschaftsmeldung bis zum 25.04.
zurück. Die Entscheidung des Bezirkssportwartes gemäß § 11 Ziffer 1.2
und 1.3 ist unanfechtbar."
Demnach hat der Bezirkssportwart ja quasi freie Hand. Ich hätte einen Verweis auf Ranglistenplätze erwartet.
Finde die Regelung ziemlich seltsam.Schließlich ist die Spielstärke immer auslegungssache.
Was sagt ihr dazu?
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