Für den TVBB gilt:
Ist in der namentlichen Meldung für die Verbandsspielklassen gem. § 2 zwischen den Ziffern 1 bis 6, 7 bis 12, 13 bis 18 usw. mehr als ein Nicht-EU Ausländer gemeldet, so ist die Anzahl der Stammspieler durch die jeweils nachfolgenden Spieler entsprechend zu erhöhen.
Ist in der namentlichen Meldung für die Verbandsspielklassen gem. § 2 zwischen den Ziffern 1 bis 6, 7 bis 12, 13 bis 18 usw. mehr als ein Nicht-EU Ausländer gemeldet, so ist die Anzahl der Stammspieler durch die jeweils nachfolgenden Spieler entsprechend zu erhöhen.
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