Regel 21

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  • numakukn

    Regel 21

    Hallo,

    es gibt zwar einen Thread von 2003 zu diesem Thema, dieser beantwortet aber nicht folgende Frage:

    "Regel 21: Spielbereitschaft
    Der Aufschläger darf erst aufschlagen, wenn der Rückschläger spielbereit ist. Jedoch hat der Rückschläger in einem angemessenen Tempo des Aufschlägers zu spielen und innerhalb einer angemessenen Zeit, in der der Aufschläger spielbereit ist, zum Rückschlag bereit zu sein.
    Ein Rückschläger, der versucht, den aufgeschlagenen Ball zurückzuschlagen, gilt als spielbereit. Wird aber angezeigt, dass der Rückschläger nicht bereit ist, darf ein Aufschlag nicht als Fehler gewertet werden."

    Gibt es irgendeine Quelle oder einen Schiedsspruch, aus dem hervorgeht, was unter der angemessenen Zeit zu verstehen ist? Also: Wenn der Rückschläger nicht mit Ballholen/Schuhzumachen beschäftigt ist und sich dem Return widmen könnte, statt dessen sich aber mit sich selbst beschäftigt und zB lieber zum Zaun läuft (Der Aufschläger ist schon bereit) und das Handtuch bearbeitet..... ist irgendwo definiert, was "angemessene Zeit" ist?

    Wenn der Aufschläger so gar nicht in der Lage ist, die 20s Regel einzuhalten .... darf er sich dann besonders zügig zum Aufschlg bereitstellen, um den Rückschläger zu einem schnelleren Spiel zu zwingen?

    Oder gibt es eine Auslegung der Regel 21, die besagt, dass die "angemessene Zeit" innerhalb der 20 Sekunden für den Rückschläger frei wählbar ist?

    Grüße
    Numakukn
  • HIGHTOWER
    Moderator
    • 03.07.2003
    • 4979

    #2
    Zitat von numakukn
    Gibt es irgendeine Quelle oder einen Schiedsspruch, aus dem hervorgeht, was unter der angemessenen Zeit zu verstehen ist?
    nein gibt es nicht. es ist genauso bei der toilettenpause und dem seitenwechsel nach dem ersten spiel in einem satz. da gibt es keine absoluten zeitbeschränkungen. auch hier wird von "reasonable time" gesprochen. bei durchfall kann das länger sein, als bei einer pinkelpause. somit entscheidet der chair umpire oder der referee/supervisor.

    konkret zu deiner fragestellung: der rückschläger muss sich dem tempo des aufschlägers anpassen. letzterer hat 20s (in der schweiz 25s falls keine ballkinder) zeit, seinen aufschlag auszuführen. (auch hier wird nicht nach sofort nach der 21. sekunde eine verwarnung ausgesprochen).
    wenn sich rückschläger einmal der schnürsenkel löst, dann ist das auch noch kein grund für eine verwarung. wenn er aber vor jedem return zur bank läuft und sich die hände am tuch trocknet, während der aufschläger schon bereit steht, werde ich ihn ermahnen (nicht verwarnen), sich dem tempo des aufschlägers anzupassen.

    auf der anderen seite kann ich vom rückschläger nicht verlangen, dass er innerhalb von 2s wieder bereit ist, wenn z.b. der aufschläger noch 3 bälle in der tasche hat.
    wichtig ist in dem fall, dass sich der rückschläger nicht bewegt und schon gar nicht versucht, den ball zurückzuspielen. denn dann wird angenommen, dass er bereit war. er soll klar anzeigen, dass er noch nicht bereit ist.
    auch hier kommt es wieder darauf an, wie oft er das macht.

    meine persönliche erfahrung als CU hat gezeigt, dass der hinweis, dass sich einer beeilen soll, vollkommen ausreicht.

    als spieler brauche ich wegen meinen bandagen machmal als aufschläger etwas länger. einer hat sich darüber tierisch genervt. die leute draussen haben geschaut und festgestellt, dass ich meist die 25s schon manchmal ausreize, sie aber nicht regelmässig überschreite. er hat dann bei seinem auschlag immer zügig vorwärts gemacht. habe das einfach mitgespielt und mich über seine unkonzentriertheit gefreut. bei meinen spielen habe ich das tempo vorgegeben

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