Hallo,
es gibt zwar einen Thread von 2003 zu diesem Thema, dieser beantwortet aber nicht folgende Frage:
"Regel 21: Spielbereitschaft
Der Aufschläger darf erst aufschlagen, wenn der Rückschläger spielbereit ist. Jedoch hat der Rückschläger in einem angemessenen Tempo des Aufschlägers zu spielen und innerhalb einer angemessenen Zeit, in der der Aufschläger spielbereit ist, zum Rückschlag bereit zu sein.
Ein Rückschläger, der versucht, den aufgeschlagenen Ball zurückzuschlagen, gilt als spielbereit. Wird aber angezeigt, dass der Rückschläger nicht bereit ist, darf ein Aufschlag nicht als Fehler gewertet werden."
Gibt es irgendeine Quelle oder einen Schiedsspruch, aus dem hervorgeht, was unter der angemessenen Zeit zu verstehen ist? Also: Wenn der Rückschläger nicht mit Ballholen/Schuhzumachen beschäftigt ist und sich dem Return widmen könnte, statt dessen sich aber mit sich selbst beschäftigt und zB lieber zum Zaun läuft (Der Aufschläger ist schon bereit) und das Handtuch bearbeitet..... ist irgendwo definiert, was "angemessene Zeit" ist?
Wenn der Aufschläger so gar nicht in der Lage ist, die 20s Regel einzuhalten .... darf er sich dann besonders zügig zum Aufschlg bereitstellen, um den Rückschläger zu einem schnelleren Spiel zu zwingen?
Oder gibt es eine Auslegung der Regel 21, die besagt, dass die "angemessene Zeit" innerhalb der 20 Sekunden für den Rückschläger frei wählbar ist?
Grüße
Numakukn
es gibt zwar einen Thread von 2003 zu diesem Thema, dieser beantwortet aber nicht folgende Frage:
"Regel 21: Spielbereitschaft
Der Aufschläger darf erst aufschlagen, wenn der Rückschläger spielbereit ist. Jedoch hat der Rückschläger in einem angemessenen Tempo des Aufschlägers zu spielen und innerhalb einer angemessenen Zeit, in der der Aufschläger spielbereit ist, zum Rückschlag bereit zu sein.
Ein Rückschläger, der versucht, den aufgeschlagenen Ball zurückzuschlagen, gilt als spielbereit. Wird aber angezeigt, dass der Rückschläger nicht bereit ist, darf ein Aufschlag nicht als Fehler gewertet werden."
Gibt es irgendeine Quelle oder einen Schiedsspruch, aus dem hervorgeht, was unter der angemessenen Zeit zu verstehen ist? Also: Wenn der Rückschläger nicht mit Ballholen/Schuhzumachen beschäftigt ist und sich dem Return widmen könnte, statt dessen sich aber mit sich selbst beschäftigt und zB lieber zum Zaun läuft (Der Aufschläger ist schon bereit) und das Handtuch bearbeitet..... ist irgendwo definiert, was "angemessene Zeit" ist?
Wenn der Aufschläger so gar nicht in der Lage ist, die 20s Regel einzuhalten .... darf er sich dann besonders zügig zum Aufschlg bereitstellen, um den Rückschläger zu einem schnelleren Spiel zu zwingen?
Oder gibt es eine Auslegung der Regel 21, die besagt, dass die "angemessene Zeit" innerhalb der 20 Sekunden für den Rückschläger frei wählbar ist?
Grüße
Numakukn
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