Wie absichern beim Besaitungsservice?

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  • Babolator
    Postmaster
    • 05.10.2007
    • 248

    Wie absichern beim Besaitungsservice?

    Hallo zusammen,

    mich würde mal interessieren, wie ihr euch beim Besaitungsservice absichert.

    Was macht Ihr, wenn der Kunde euch einen Schläger zum besaiten in die Hand drückt und der Schläger geht beim besaiten kaputt?

    Kann man sich da in irgendwie absichern?

    Sonst kann der Kunde dem Besaiter ja einen alten Schläger geben, dieser geht kaputt und er verlangt einen neuen.
  • krapps_tape

    #2
    No risk - no fun!

    Ich denke nicht, dass man sich da absichern kann. Außer natürlich man schaut sich den Schläger vorher genau an.

    Kommentar

    • Nightwing

      #3
      kontrollier den scläger vorher im beisein des kunden. mach ihn auf risse ,sofern du welche entdeckst, aufmerksam und sage ihm das du auf seine verantwortung bespannst.
      das kannst du übrigens auch generell machen. weiss allerdings nicht inwieweit die leute einem besaiter vertrauen der schon davon ausgeht das er was plattmachen könnt.
      oder meld ein gewerbe an und versicher dich gegen solche schäden.

      willst du jetzt zu deiner trainertätigkeit auch noch pro-bespanner werden?

      Kommentar

      • julius
        Postmaster
        • 18.05.2007
        • 244

        #4
        man kriegt dass geld durch die versicherung ersetzt!

        Kommentar

        • Nightwing

          #5
          wo liegt sonst der sinn?
          bedenke allerdings das du ja auch für die versicherung zahlst.

          Kommentar

          • Babolator
            Postmaster
            • 05.10.2007
            • 248

            #6
            Ich habe bereits ein Gewerbe angemeldet. Wie teuer sind denn solche Versicherungen.

            Reicht die Absprache mündlich oder muss ich das schriftlich machen?

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            • howy
              Forenbewohner
              • 25.09.2001
              • 8264

              #7
              Zitat von Babolator
              Ich habe bereits ein Gewerbe angemeldet. Wie teuer sind denn solche Versicherungen.

              Reicht die Absprache mündlich oder muss ich das schriftlich machen?
              Wenn du das jetzt gewerblich mach willst, musst du eh ne Rechnung schreiben. Dann mach es gleich schriftlich.
              Gruss,
              Howy
              _____________________________________________
              Kleiner Rat am unteren Rand: "Benutze mal die Suchfunktion!"

              Kommentar

              • Babolator
                Postmaster
                • 05.10.2007
                • 248

                #8
                Hast du vielleicht einen Vorschlag, was in so einem Schreiben drinstehen muss?

                Kommentar

                • Nightwing

                  #9
                  mündlich hilft im ernstfall garnichts. mach es schriftlich, und zwar bei jeder besaitung und min in 3 facher ausführung. eine für dich , eine für den kunden. und eine bei deinem anwalt hinterlegen. zur sicherheit auch noch eine bei einer person deines vertrauens die es aber nur lesen soll falls dir etwas passiert. das ist vor allem wichtig wenn du für sizilianer bespannst.

                  was die versicherung kostet kann dir nur ein versicherungsvertreter sagen. das wird wohl variieren. kann dir aber in essen eine gute ,nette frau empfehlen.

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                  • Nightwing

                    #10
                    Zitat von Babolator
                    Hast du vielleicht einen Vorschlag, was in so einem Schreiben drinstehen muss?
                    es sollte drinstehen das du keinerlei gewährleistung für eventuelle schäden an schläger, benutzer , gegenständen und/oder 3ten übernimmst.
                    weiterhin das sich jeder bewusst sein muss was geschehen kann wenn er bei/von dir bespannen lässt.

                    Kommentar

                    • fritzhimself
                      Forenbewohner
                      • 01.02.2006
                      • 5571

                      #11
                      Zitat von Babolator
                      Hallo zusammen,

                      mich würde mal interessieren, wie ihr euch beim Besaitungsservice absichert.

                      Was macht Ihr, wenn der Kunde euch einen Schläger zum besaiten in die Hand drückt und der Schläger geht beim besaiten kaputt?

                      Kann man sich da in irgendwie absichern?

                      Sonst kann der Kunde dem Besaiter ja einen alten Schläger geben, dieser geht kaputt und er verlangt einen neuen.
                      Wenn du Zweifel an deinen Bespannfertigkeiten hast - dann lass es lieber!!!
                      Sollte ein Schläger leichte Risse aufweisen, messe ich mit dem RDC - falls die Werte abseits der Toleranzen sind, gebe ich den ohne zu bespannen zurück und empfehle einen Neukauf. Bei stärkeren Rissen bespanne ich grundsätzlich nicht mehr: "Der Schläger ist hin." ist dann meist meine Antwort.

                      Während des Bespannens ist mir noch nie ein Schläger gebrochen.

                      PS: Danke Nightwing - Hab gerade einen 4-seitigen Vertrag aufgesetzt, man weiß ja nie, wie die Kunden reagieren - u.A. auch den Passus:" Falls der frisch besaitete Schläger, bei einem wichtigen Medenspiel, den Anwender nicht so unterstützt wie vorher angenommen, können Besaiter sowie Gegner nicht belangt werden.



                      lg.

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                      • Shukkeh

                        #12
                        @champcoach: Geiler Post, bin fast umgekippt
                        @all: Da er noch Schüler ist und nicht so viel Kohle hat, will er sich einfach gegen zu hohe Kosten absichern aufgrund eines kaputten Rahmens. Ein RDC wäre für ihm sowieso zu teuer und unnötig.

                        Aber ganz ehrlich reicht normalerweise das hinschauen auf dem Rahmen und Bespannen - fertig ist.

                        Und andere "Gewerbe" wie z.b. der Bespannservice bei Kaufhäuser und Tennisclubs haben solche Formulare nicht, da es zu umständlich wäre und Kunden abschrecken würde. Die haben einfach eine Geschäftsversicherung worauf NW richtigerweise hingewiesen hat.

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                        • Nightwing

                          #13
                          die privathaftpflicht dürfte nicht greifen da dr der schläger ja wissentlich überlassen wurde. das würd nur funktionieren wenn du ihn einfach genommen hättest ohne das wissen des besitzers. und das glaubt dir keiner.

                          Kommentar

                          • HIGHTOWER
                            Moderator
                            • 03.07.2003
                            • 4979

                            #14
                            ist dann wohl in D anders als in der CH. hier am beispiel der zürich versicherungen

                            s. 22 art. 502.14

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                            • pirce1
                              Veteran
                              • 21.01.2007
                              • 1077

                              #15
                              Zitat von Shukkeh
                              Aber ganz ehrlich reicht normalerweise das hinschauen auf dem Rahmen und Bespannen - fertig ist.
                              Ich weiß, dass dem nicht so ist. Ich hatte schon ein paar Pracker die beim bloßen Hingucken gut aussahen, nach einem Test mit dem ERT, der gar keinen Wert lieferte unde einem anschließenden RDC-Test trotzdem im Jenseits ihr Da-Sein fristeten
                              Mr. Pi: Serve Volley und Chip´n Charge
                              Dunlop Aerogel 200 18/20
                              MSV Focus Hex 1,10/Bowbrand Championship 1,30
                              25/24 kg dynamisch ala fritzhimself ergibt DT 40

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