Zitat von HIGHTOWER
Aber mal ernsthaft: Besteht denn ein Interesse daran, die Fragen der Haftung beim Bespannen zu klären? Es stellen sich mir spontan ein paar Fragen:
1. Gibt es Haftungsunterschiede zwischen gewerblichen und "privaten" Bespannern? Kann es bei "Gefälligkeitsbespannen" überhaupt eine Haftung geben?
2. Wann handelt man "fahrlässig" beim Bespannen? Welcher Sorgfaltsmaßstab ist anzulegen? Was wären denn die "anerkannten Regeln der Technik" beim Bespannen und wer legt diese fest?
3. Ist die Haftung auf den Wert des Schlägers beschränkt, oder kann es Ersatzpflichten für Mangelfolgenschäden geben?
4. Welcher Wert ist denn zu ersetzen, Der Neuwert, der Wiederbeschaffungswert oder der Zeitwert des Schlägers? Oder darf man dem Kunden einfach ein gebrauchtes Racket als Ersatz anbieten?
5. Hat eine Steuerhinterziehung Einfluß auf die zivilrechtliche Haftung?
6. Sind solche Risiken versicherbar? Bei wem und zu welchen Prämien?
Mir würden noch eine Reihe weitere Fragen einfallen, aber das führt an dieser Stelle zu weit.
Falls dies von allgemeinen Interesse ist, könnten PSO und ich mal im Rahmen eines kleinen Referats am Rande einer Challenge ein paar Fragen abhandeln und mit Euch diskutieren.
Deshalb die Frage an Euch: besteht im Forum grundsätzlich Interesse an so einem Vortrag?
Beste Grüße, STL-Poker
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