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  • der björn
    Insider
    • 04.09.2006
    • 411

    #16
    es handelt sich hierbei um ein (fachterminus) "invitatio ad offerendum". der anbieter lehnt in diesem fall einfach ab und fertig. er hat in deinem falle auch keine willenserklärung abgegeben, durch diese wäre ein gültiger kaufvertrag zustande gekommen, da er dir die bestellte ware nicht geliefert hat, sondern er hat eine andere geliefert.
    "Invitatio offerendum" bedeutet in der Tat Einladung zur Abgabe eines Angebotes.
    Also hat Lasse-s mit seiner Willenserklärung die Rollen zu kaufen das Angebot abgegeben. TW hat dann diese quasi mit der Bestellbestätigung angenommen. Aber hier liegt der Inhaltsirrtum. (Meist werden diese Bestellbestätigung zudem nur automatisch erstellt.) Somit ist die Willenserklärung ex tunc nichtig. Mit der Zusendung der Waren hat TW das Angebot nicht angenommen, da es nicht die Rollen von Lasse-s waren, sondern 12m Sets und somit als neues Angebot zu verstehen.

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    • Addi
      Veteran
      • 10.07.2007
      • 1572

      #17
      Zitat von der björn
      "Invitatio offerendum" bedeutet in der Tat Einladung zur Abgabe eines Angebotes.
      Also hat Lasse-s mit seiner Willenserklärung die Rollen zu kaufen das Angebot abgegeben.
      soweit sind wir uns einig.
      Zitat von der björn
      TW hat dann diese quasi mit der Bestellbestätigung angenommen.
      das glaube ich nicht, denn eine bestellbestätigung wird, wenn mich nicht alles täuscht, nicht als willenserklärung gewertet. deshalb heißt es ja auch bei vielen shops "die bestellbestätigung verpflichtet nicht zur lieferung der ware". dies wäre aber, wenn sie als willenserklärung gewertet würde, nicht möglich, da ein unternehmer in seinen agb nichts abbedingen kann was durch das bgb vorgegeben ist (wenn bestellbestätigung eine willenserklärung wäre, dann wäre ein kaufvertrag zustande gekommen, welcher wiederum zur lieferung der ware verpflichten würde).
      Zitat von der björn
      Mit der Zusendung der Waren hat TW das Angebot nicht angenommen, da es nicht die Rollen von Lasse-s waren, sondern 12m Sets und somit als neues Angebot zu verstehen.
      da sind wir uns dann wieder einig.

      addi
      p.s. es kann durchaus sein, daß ich mich täusche. ich hatte lediglich wirtschaftsprivatrecht im zuge meines wirtschaftsinformatikstudiums und diese vorlesung ist nun auch schon wieder ein paar jahre her
      Wilson BLX Blade 98, TUNED(!!!!!) by R1, weight 302g, SW 298, Balance 32.8

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      • der björn
        Insider
        • 04.09.2006
        • 411

        #18
        Hi Addi,
        ich habe auch nur vor ein paar Jahren Privatrecht im Rahmen meines Wirtschaftspädagogik-Studiums gehört. (Übrigens mit Wirtschaftsinformatik als Nebenfach )

        Bei der Bestellbestätigung war ich mir zunächst auch unsicher.
        Hier aber mal was aus dem BGH-Urteil vom 26.01.2005 (VIII ZR 79/04)

        Nach Ansicht des BGH ist durch die Bestellung und die daraufhin versandte Bestätigungsemail zunächst ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Die Bestätigungsemail mit dem Inhalt " Sehr geehrter Kunde, Ihr Auftrag wird jetzt unter der Kundennummer ... von unserer Versandabteilung bearbeitet. Wir bedanken uns für den Auftrag." sei als Annahme der Bestellung und damit als Vertragsschluss auszulegen. Der Online-Händler könne diese Vereinbarung jedoch gemäß § 119 Abs. 1 BGB wegen Irrtums anfechten.

        von http://www.shopbetreiber-blog.de/200...ise-anfechten/

        Kommentar

        • Addi
          Veteran
          • 10.07.2007
          • 1572

          #19
          hi björn,
          dann unterhalten sich somit zwei semilaien

          das urteil verwundert mich jetzt aber doch ein wenig, denn wie du bereits geschrieben hast, werden diese bestätigungsmails so gut wie immer elektronisch und automatisch erstellt und ja nicht wirklich eine willenserklärung, sondern vielmehr, wie der name schon sagt, eine bestätigung über den erhalt der bestellung ist.
          es wird ja nicht mehr lange dauern und wir werden sehen was bei der geschichte rauskommen wird.

          aber sollte es hart auf hart kommen, kann ich mir auch nicht vorstellen, daß man mit einem so dokumentierten bestellvorgang, screenshots, etc. durchkommt, weil der richter in diesem fall mit sicherheit davon ausgeht, daß man sich des irrtums des shops bewußt war und die absicht das ausnutzen dieses war.

          addi
          Wilson BLX Blade 98, TUNED(!!!!!) by R1, weight 302g, SW 298, Balance 32.8

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          • der björn
            Insider
            • 04.09.2006
            • 411

            #20
            Zitat von Addi
            aber sollte es hart auf hart kommen, kann ich mir auch nicht vorstellen, daß man mit einem so dokumentierten bestellvorgang, screenshots, etc. durchkommt, weil der richter in diesem fall mit sicherheit davon ausgeht, daß man sich des irrtums des shops bewußt war und die absicht das ausnutzen dieses war.

            addi
            Sehe ich ähnlich.

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            • lasse-s

              #21
              hatte jens gebeten den thread für ein paar tage unsichtbar zu schalten.

              der grund hierfür war, dass der internet-auftritt von tenniswarehouse-europe sehr fehlerhaft und auch nicht dem deutschen recht entsprechend vollständig war.

              um ihnen unnötig ärger zu ersparen und schlafende hunde nicht zu wecken sah' ich mich gezwungen jens um diesen schritt zu bitten.

              habe mich umgehend an tw-europe gewendet, um sie darauf aufmerksam zu machen und sie auch auf den fauxpas bei meiner saiten-bestellung hinzuweisen.

              sie waren sehr dankbar für diesen hinweis und habe versprochen sich schnellstmöglich darum zu kümmern, dass die seite in ordnungsgemässen zustand kommt.

              auf die vollständige erfüllung des kaufvertrags habe ich auch aus sportlicher fairness verzichtet.
              aber zumindest als kleines dankeschön für den hinweis durfte ich mir etwas aus ihrem shop aussuchen.

              wie es aussieht haben sie ihre seite nun um die fehlenden punkte erweitert und auch von anderen fehlerhaften beschreibungen befreit.

              Kommentar

              • Biba
                Experte
                • 31.05.2006
                • 586

                #22
                na dann gabs ja 2 Gewinner aus der Aktion...besser gehts doch nicht!

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                • lemmie

                  #23
                  Zitat von lasse-s
                  aber zumindest als kleines dankeschön für den hinweis durfte ich mir etwas aus ihrem shop aussuchen.
                  Hi lasse-s,

                  mich würde interessieren, was genau die Dir als "Dankeschön"
                  angeboten haben, bzw. was Du Dir aus dem Shop ausgesucht hast.
                  Ist ja ein Unterschied, ob es nun eine Dose Bälle oder ein Schläger war oder
                  was auch immer.

                  Ahoi, Lemmie

                  Kommentar

                  • go deep!

                    #24
                    Zitat von lasse-s
                    hatte jens gebeten den thread für ein paar tage unsichtbar zu schalten.

                    der grund hierfür war, dass der internet-auftritt von tenniswarehouse-europe sehr fehlerhaft und auch nicht dem deutschen recht entsprechend vollständig war.
                    Das wundert doch...ist die Abmahnwelle schon abgeebbt

                    Kommentar

                    • player1983

                      #25
                      Hatte mal einen ähnlichen Fall beim T-Online-Shop erlebt.
                      Dort wurden digitale Spiegelreflexkameras von Nikon und Canon, die in der Regel 3000-4000 € kosten, für 999 € angeboten.
                      Dieser "Fehler" wurde in einem Forum mit 8000 Mitgliedern veröffentlicht und manche Leute haben auf gut Glück gleich 3 Kameras bestellt und sofort mit Kreditkarte gezahlt.

                      Am Ende hat jeder ein Entschuldigungsschreiben bekommen, Kameras wurden nicht ausgeliefert :

                      Kommentar

                      • lasse-s

                        #26
                        kodak ist das gleiche mal in grossbritanien passiert und hat sie 2 mio gekostet.

                        das ag hamburg-barmbek hat mal geurteilt, dass wenn der händler in seiner email antwort unmissverständlich äussert, dass er die ware zu dem ausgezeichneten preis liefert er dies auch tuen muss. dies sah das gericht erfüllt durch den zusatz das die ware an die angebene adresse geliefert werde. es bestünde von käuferseite kein rechtsmissbrauch. (Az.: 822 C 208/03)

                        es gibt da diverse urteile, die meist von gerichtsstandort zu gerichtsstandort unterschiedlich sind.

                        interessant war in meinem fall halt auch, dass tw-europe zu dem zeitpunkt meiner bestellung und der erfüllung des kaufvertrags mit auslieferung der bestellung noch keine agb's hinterlegt hatte.
                        Zuletzt geändert von Gast; 11.02.2009, 16:33.

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                        • lemmie

                          #27
                          Ich fände es immer noch interessant, was Du Dir da im Shop aussuchen konntest ?
                          Oder ist das Top-Secret?

                          Kommentar

                          • fritzhimself
                            Forenbewohner
                            • 01.02.2006
                            • 5578

                            #28
                            Zitat von lemmie
                            Ich fände es immer noch interessant, was Du Dir da im Shop aussuchen konntest ?
                            Oder ist das Top-Secret?
                            ............neugierig wie ein Waschweib.

                            Kommentar

                            • lemmie

                              #29
                              Zitat von fritzhimself
                              ............neugierig wie ein Waschweib.
                              Tss. Bislang dachte ich Du seist ein "Netter"....

                              Wie auch immer!
                              Oder ist es am Ende doch "top secret" ?

                              Kommentar

                              • fritzhimself
                                Forenbewohner
                                • 01.02.2006
                                • 5578

                                #30
                                Zitat von lemmie
                                Tss. Bislang dachte ich Du seist ein "Netter"....

                                Wie auch immer!
                                Oder ist es am Ende doch "top secret" ?
                                auch "Nette" haben eine eigene Meinung.

                                ....ist so, wie mit dem Reissack blablabla............

                                Kommentar

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