es handelt sich hierbei um ein (fachterminus) "invitatio ad offerendum". der anbieter lehnt in diesem fall einfach ab und fertig. er hat in deinem falle auch keine willenserklärung abgegeben, durch diese wäre ein gültiger kaufvertrag zustande gekommen, da er dir die bestellte ware nicht geliefert hat, sondern er hat eine andere geliefert.
Also hat Lasse-s mit seiner Willenserklärung die Rollen zu kaufen das Angebot abgegeben. TW hat dann diese quasi mit der Bestellbestätigung angenommen. Aber hier liegt der Inhaltsirrtum. (Meist werden diese Bestellbestätigung zudem nur automatisch erstellt.) Somit ist die Willenserklärung ex tunc nichtig. Mit der Zusendung der Waren hat TW das Angebot nicht angenommen, da es nicht die Rollen von Lasse-s waren, sondern 12m Sets und somit als neues Angebot zu verstehen.
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