Die Website ist umgebaut worden - alles zu den wichtigsten Änderungen findest Du in dem Artikel zum Relaunch.
Falls dies Dein erster Besuch ist, schaue Dir am besten die häufig gestellten Fragen an. Du musst Dich zuerst registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst: Klicke auf den Registrierungslink, um fortzufahren. Zum Lesen der Beiträge wähle das entsprechende Forum aus der untenstehenden Liste aus.
Hallo zusammen, leider bin ich auch ein Leidtragender der Fa. Tennis-Art.
Am 9.4.10 Schläger bestellt, auf Nachfragen wegen Liefertermin kamen nur Ausreden. Hab dann am 9.6.10 die Bestellung storniert u. sie auf ihre AGBs und dem BGB aufmerksam gemacht und die Rückzahlung innerhalb 30 Tagen
verlangt. Leider passierte nichts und nach mehrmaligen Mailverkehr inkl. Fristsetzung, Androhung von Anwalt und Anzeige reagierte Fr. Knuth nur mit Ausreden ala : Lieferantenwechsel, Geld ist bei Paypal eingefroren, Krankheit des Ehemannes usw.. Habe nun per Anwalt ein Mahnverfahren eingeleitet, die erste Frist ist nun ohne Reaktion ihrerseits verstrichen und somit ist die zweite Stufe des Mahnbescheids im Gange. In knapp 2 Wochen kommt die Zwangsvollstreckung inkl. Titel. Hab leider im Shop bestellt und das Geld auf ihr Konto überwiesen. Wenn jemand bei Ebay per Paypal bezahlt hat, sollte Paypal informieren und bekommt das Geld vom eingefrorenen Konto (z.Z. ca. 4000€) zurück erstattet. Wer auch im Shop bestellt hat, kann nur ein gerichtliches Mahnverfahren ( geht auch online ) anstreben, ansonsten sieht
es düster aus mit einer Rückerstattung. Als Info: die Zwangsvollstreckung hat 30 Jahre Gültigkeit. Gruß poppey
Hallo,
hab mich extra angemeldet, da auch ich von der sympatischen Dame geprellt wurde.
Weiß jemand, ob sie bereits die eidesstattliche Erklärung abgegeben hat, oder gibt es noch Hoffnung?
(ich könnt mich heute noch in den Hintern beißen, dass ich das Geld direkt überwiesen habe, statt über Paypal zu zahlen. Mist, mist, mist!)
LG
Lotusblüte
Hey, ich kann dir nur raten, Frau K. wegen der Rückzahlung abzumahnen und eine Frist zu setzten. Wird diese Frist nicht eingehalten kannst du das Geld anhand eines Mahnbescheides und der darauf folgenden Zwangsvollstreckung dein Geld wiederbekommen. MfG
Mittlerweile läuft meinerseits ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid gegen Fr. Knuth. Ob nun eine Rückzahlung erfolgt wird man abwarten müssen, in den nächsten 14 Tagen weiß ich es. Falls nicht, ist der Bescheid rechtskräftig und es erfolgt die sofortige Zwangsvollstreckung. Dann muss sie zahlen oder halt die Finger heben. Ich halt euch gern beim laufenden. Gruß poppey
Systematisch hat diese Frau K. die Ebayer regelrecht betrogen. Das ist schon Wirtschaftskriminalitaet. Dadurch, dass sie viele Ebayer hingehalten hat mit immer neuen Luegen, wurden von vielen noch keine Bewertungen abgegeben.
Wer die Bewertungen braucht, ich habe diese an dem Tag, bevor Sie den Shop geschlossen hat, gespeichert.
Man sollte beim Staatsanwalt in Bochum, Abt. Wirtschaftskriminalitaet, Anzeige erstatten, damit es zu einer Sammelklage kommt.
Das Paypal Guthaben ist uebrigens laengst aufgebraucht und nach 45 Tagen Vertroestungen und Luegen ist Paypal Rueckerstattung eh nicht mehr moeglich.
Frau K. meint in einer Mail, der Staatsanwalt wuerde jedes Verfahren gegen sie abwimmeln.
Ich verstehe nicht, warum Ebay nicht fruehzeitig die Reissleine gezogen hat !
Aber immerhin: Als Sponsor des Tennsclubs Dessau ist sie aufgetreten, nach aussen musste man ja noch protzen.
Im uebrigen ist das Insolvenzverschleppung und das sollte man auch mal so sehen, wenn sie kein Geld mehr hat.
Mittlerweile läuft meinerseits ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid gegen Fr. Knuth. Ob nun eine Rückzahlung erfolgt wird man abwarten müssen, in den nächsten 14 Tagen weiß ich es. Falls nicht, ist der Bescheid rechtskräftig und es erfolgt die sofortige Zwangsvollstreckung. Dann muss sie zahlen oder halt die Finger heben. Ich halt euch gern beim laufenden. Gruß poppey
unbedingt, ich habe diese stories auch alle gehoert und per email bekommen (alle gespeichert). fange jetzt mit mahnung, mahnbescheid, etc. an.
Ich habe auch gerade ein Mahnverfahren gegen A. Knuth laufen und habe bisher noch keine Reaktion bzw. Widerspruch erhalten. Nach der 2 wöchigen Frist folgt dann der Vollstreckungsbescheid mit der anschließenden Zwangsvollstreckung, hoffe, dass ich so an mein Geld wiederkomme...
Liebe(r) Tsu, Poppey und cprmünchen,
herzlichen Dank für Eure Ratschläge.
Nachdem die Dame das Ganz offensichtlich mit betrügerischer Absicht gemacht hat, dann kann ich doch auf jeder Polizeidienststelle eine Strafanzeige stellen, oder bringt das gar nichts?
Mit Mahnbescheiden hab ich überhaupt keine Ahnung und die Befürchtung, dass ich dann nicht nur auf dem Schlägergeld, sondern zusätzlich auch noch auf den Mahnkosten sitzen bleibe.
Liebe Grüße
Lotusblüte
Eine Strafanzeige bringt garantiert was. Ist ja klar, dass betrügerische Absichten dahinter stecken. Auf meinen Mahnbescheid habe ich nämlich auch noch keine Reaktion erhalten. Wäre schön wenn du uns auf dem Laufenden hältst, was deinen Fall angeht. LG Tsu
Hallo zusammen, kurze Info meinerseits. Also der Vollstreckungstitel liegt mir nun vor und ich habe gerade die Zwangsvollstreckung gegen Frau Knuth eingeleitet.
Nun kommt der Gerichtsvollzieher. Mal sehn ob noch was zu holen ist. Das gute ist, das ich sie mit dem Titel die nächsten 30 Jahre pfänden kann.
Wenn ich was neues hab, meld ich mich.
Gruß poppeyes
Kommentar