Reklamation......

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  • Netzkante
    Postmaster
    • 09.01.2010
    • 180

    Reklamation......

    Hallo,
    weiß jemand hier bescheid ob man sich nach einer berechtigten Reklamation ohne Ersatzlieferung oder Reparatur mit einem Warengutschein vom Verkäufer abspeisen lassen muß?Immerhin besteht die Grundlage auf der ich ein Geschäft mit dem Verkäufer geschlossen habe, nicht mehr.Da sich der Versender stur stellt würde ich gerne einen Anwalt einschalten.Hat von euch schonmal jemand einschlägige Erfahrungen in einem solchen Fall gemacht?
    Gruß Netzkante
  • harrybeau
    Neuer Benutzer
    • 30.04.2011
    • 18

    #2
    @Netzkante:

    hier wird ganz gut beschrieben welche Rechte der Verbraucher hat. http://www.behrends-birkner-lausch.d...auschrecht.htm

    Mit einem Warengutschein musst Du Dich nicht begnügen. Ob letztendlich der Anwalt Deinen Anspruch durchsetzen kann ist aber von vielen Faktoren abhängig. Auf jeden Fall dauert solch eine Sache unter Umständen eeeeewig.

    Ich denke da immer an den Lieblingsspruch meines GöGa (Jurist) : "Recht haben" heißt noch lange nicht "Recht bekommen".

    Viele Grüße

    Harrybeau

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