Hallo,
weiß jemand hier bescheid ob man sich nach einer berechtigten Reklamation ohne Ersatzlieferung oder Reparatur mit einem Warengutschein vom Verkäufer abspeisen lassen muß?Immerhin besteht die Grundlage auf der ich ein Geschäft mit dem Verkäufer geschlossen habe, nicht mehr.Da sich der Versender stur stellt würde ich gerne einen Anwalt einschalten.Hat von euch schonmal jemand einschlägige Erfahrungen in einem solchen Fall gemacht?
Gruß Netzkante
weiß jemand hier bescheid ob man sich nach einer berechtigten Reklamation ohne Ersatzlieferung oder Reparatur mit einem Warengutschein vom Verkäufer abspeisen lassen muß?Immerhin besteht die Grundlage auf der ich ein Geschäft mit dem Verkäufer geschlossen habe, nicht mehr.Da sich der Versender stur stellt würde ich gerne einen Anwalt einschalten.Hat von euch schonmal jemand einschlägige Erfahrungen in einem solchen Fall gemacht?
Gruß Netzkante
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