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  • RumsDi
    Veteran
    • 27.03.2010
    • 1525

    #16
    Sei schlau, arbeite schwarz
    Favorite Player: Fernando Verdasco
    "Play Hard, Go Pro!"

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    • El Rey
      Veteran
      • 04.01.2010
      • 1882

      #17
      Zitat von michael llodra
      Wow, du hast Nowitzkis Schläger besaitete. Aber dieses Jahr wurde es ja leider nicht mit einem Punktspieleinsatz von ihm für Würzburg, vielleicht nächstes Jahr, wenn die NBA sowieso Pause macht.
      Ja, dieses Jahr war er nur kurz in Würzburg und ist gleich ab in den verdienten Urlaub. Seit ein paar Tagen ist er aber wieder hier, hab ihn heute im Verein getroffen und gesprochen. Wird entweder Ende der Woche oder im September nach der EM zu einem Match mit mir kommen. Er hat übrigens auf den Wilson Six.One 95 BLX gewechselt, nachdem er eine (K) Blades Tour "nicht mehr finden konnte"

      Zitat von Schwelli
      Ich halte das mit der 410€ Grenze für falsch, meiner Meinung nach stuft das Finanzamt jede dauerhaft mit Gewinnstreben selbstständig ausgeübte Tätigkeit als gewerblich ein, auch im geringeren Umfang.

      Diese Freibeträge von 410€ oder ähnlichen Summen beziehen sich soweit ich weiß auf geringfügige Beschäftigung, damit sind aber Anstellungsverhältnisse gemeint, keine selbstständige Arbeit. Das sind 2 Paar Schuhe!
      Werde ich abklären.
      -> 3x Wilson Ultra Tour V2.0 336 g, 314 SW, 30,6 cm Balance
      -> Prince 6000 & Prince Precision Tuning Center
      -> Racket One Tennisservice (www.racket-one.de)

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      • nitram0393
        Insider
        • 01.02.2011
        • 410

        #18
        Also das Gewerbe werde ich definitiv anmelden. Sicher ist nunmal sicher und ich habe echt keine Lust auf Ärger mit dem Beamtentum.

        Ansonsten lass' ich es auch erstmal langsam angehen & sehe einfach wohin sich ganze Sache entwickelt.

        Danke schonmal für alle eure Tipps/ Einschätzungen.


        Edit: @ El Rey: Welche "hochwertigere" Besaitungsmaschine würdest du denn empfehlen?
        Zuletzt geändert von nitram0393; 27.07.2011, 08:08. Grund: Edit

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        • schotte
          Experte
          • 18.12.2008
          • 732

          #19
          rede aber mit dem finanzamt ...das du als klein gewerbe treibender eingestuft wirst ....bis 17000 umsatz kommste en nicht dran...dann ist es leichter schluß zu machen wenn es sich nicht rentiert

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          • MenJen
            Postmaster
            • 29.04.2009
            • 270

            #20
            Zitat von schotte
            rede aber mit dem finanzamt ...das du als klein gewerbe treibender eingestuft wirst ....bis 17000 umsatz kommste en nicht dran...dann ist es leichter schluß zu machen wenn es sich nicht rentiert


            .. rechne mal hoch: ne´ hochwertigere Maschine und das erste Material (Saiten, Griffbänder, Overgripps u.s.w.), da kommen schnell 3000-4000€ zusammen ..

            .. bei einer Besaitung berechtnet mit 15€ und einer Stückzahl von 150 pro Jahr = 2250€ Umsatz, abzüglich Materialeinsatz ..

            .. da braucht´s eh ein paar Jährchen bis man in die Gewinnzone kommt und bis 17.000€ pro Jahr ist ein weiter weg ..

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            • nitram0393
              Insider
              • 01.02.2011
              • 410

              #21
              Also für den Anfang muss es noch meine P'sP tun. Wenn sich dann abzeichnet, dass ich wirklich ca. 100 - 150 Besaitungsaufträge pro Jahr bekomme, werde ich in eine hochwertigere Maschine investieren, vielleicht eine Stringway EM 450-L.

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              • Schlucke
                Postmaster
                • 07.02.2007
                • 232

                #22
                Ich habe zwar noch nicht damit gearbeitet, aber ich habe bisher nur gutes über den Wise Tension Head gehört. In Verbindung mit einer sehr guten mechanischen Maschine ist das P/L-verhältniss wohl unschlagbar. (Von guten gebrauchten im ähnlichen Preissegment vielleicht abgesehen)
                Gruß, Schlucke!

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                • nitram0393
                  Insider
                  • 01.02.2011
                  • 410

                  #23
                  Hm...die Wise Tension Head scheint ja wirklich top zu sein. Zumal sie in Kombiantion mit einer mechanischen Maschine auch noch relativ preisgünstig ist. Hat irgendjemand hier zufällig eine wise Tension Head und kann diesbezüglich seine Erfahrung posten?

                  Kommentar

                  • 02tobi93
                    Benutzer
                    • 16.06.2010
                    • 69

                    #24
                    hey ja ich hab mir den wise tension vor ca. 2 Monaten gekauft; ich habe zwar kein Vergleich zu anderen elektrischen Maschinen aber der Wise ist schon top! Eine solide stabile mechanische als Grundplatte (gute Zangen, Halterungen etc.) muss es schon sein!
                    ich hab die Tyger String Profi 52 (glaub ich);

                    Wise liefert ein top Ergebnis, schneller bin ich auch noch und keine Abdrücke vom Schnellspanner (dank Diabolo)!
                    Was will man mehr?

                    VG

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                    • nitram0393
                      Insider
                      • 01.02.2011
                      • 410

                      #25
                      Hm...gerade die Qualität der Zangen + Basisplatte meiner jetzigen Maschine (P'sP Challenger 6) bereitet mir auf Dauer Kopfschmerzen.
                      Qualitativ sollen ja die mechanischen Stringway Maschinen (z.b. ML 120) sehr gut sein. Auch die Zuggenauigkeit soll vergleichbar mit der elektrischer Maschinen sein. Würde sich eine solche Maschine für mein Vorhaben anbieten oder würdet Ihr mir auf jeden fall zu einer elektrischen Maschine raten?

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                      • El Rey
                        Veteran
                        • 04.01.2010
                        • 1882

                        #26
                        Zitat von Schwelli
                        Ich halte das mit der 410€ Grenze für falsch, meiner Meinung nach stuft das Finanzamt jede dauerhaft mit Gewinnstreben selbstständig ausgeübte Tätigkeit als gewerblich ein, auch im geringeren Umfang.

                        Diese Freibeträge von 410€ oder ähnlichen Summen beziehen sich soweit ich weiß auf geringfügige Beschäftigung, damit sind aber Anstellungsverhältnisse gemeint, keine selbstständige Arbeit. Das sind 2 Paar Schuhe!
                        Folgendermaßen: Egal was du nebenher noch machst: Solange du nicht über 8004,- € im Jahr machst, sind deine Steuern gleich null. Arbeitest du aber noch Fulltime z.B. in einer Bank etc. und kommst über diese Grenze, musst du aus der Summe deines Gehalts und dem Gewinn des Besaitungsservices die Steuern zahlen. Bist du Student so wie ich und erreichst niemals die 8004,- € Grenze pro Jahr, so kann dir das Finanzamt nichts anhaben, auch wenn du eben nebenher noch einen Job hast. Auf diese Grenze kommt es drauf an.

                        Zitat von nitram0393
                        Edit: @ El Rey: Welche "hochwertigere" Besaitungsmaschine würdest du denn empfehlen?
                        Ich werde mir bald die Signum Pro S3000 zulegen. Ich habs mit elektronischen Maschinen nicht so, wenn der Motor versagt wars das und die Schläger warten. Ich bleib beim traditionellen Hebelarmmodell, zumal mir die 2-5 Minuten Zeitersparnis auch egal sind.
                        -> 3x Wilson Ultra Tour V2.0 336 g, 314 SW, 30,6 cm Balance
                        -> Prince 6000 & Prince Precision Tuning Center
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                        • Schwelli
                          Veteran
                          • 17.06.2008
                          • 1023

                          #27
                          @El Rey: Ich glaube, wir reden ein wenig aneinander vorbei.

                          Ich hebe nicht darauf ab, dass man aus welchen Gründen auch immer (Gründungsphase, schlechte Phase, nur nebenberufliche Tätigkeit) am Ende des Tages (bzw. eher eines Steuerjahres) gar keine Steuern zahlen muss weil man unter bestimmten Beträgen bleibt oder gar Verlust macht. Ich meine viel mehr (bzw. ich weiß das, weil ich selbstständig arbeite), dass einen auch das nicht davon befreit ab Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit (und das Finanzamt und auch die IHK sehen sowas eher kleinlich)

                          a) ein Gewerbe anzumelden und
                          b) dem Finanzamt in der Steuererklärung von seinen "Einkünften aus Gewerbebetrieb" zu berichten. Zusätzlich muss man auch noch sofern man nicht von der Kleinunternehmerregelung gebraucht macht regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und einbehaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

                          Ob dann TATSÄCHLICH noch Einkommensteuer und Gewerbesteuer zu entrichten sind (bei so kleinen Beträgen wie hier angenommen wohl nicht) wird das Finanzamt dann auf Grund deiner in der Steuererklärung gemachten Angaben festlegen. Die Erklärung abgeben musst du aber in jedem Fall.
                          Zuletzt geändert von Schwelli; 27.07.2011, 21:07.
                          http://www.facebook.com/Sandplatzgoetter

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                          • El Rey
                            Veteran
                            • 04.01.2010
                            • 1882

                            #28
                            Zitat von Schwelli
                            @El Rey: Ich glaube, wir reden ein wenig aneinander vorbei.

                            Ich hebe nicht darauf ab, dass man aus welchen Gründen auch immer (Gründungsphase, schlechte Phase, nur nebenberufliche Tätigkeit) am Ende des Tages (bzw. eher eines Steuerjahres) gar keine Steuern zahlen muss weil man unter bestimmten Beträgen bleibt oder gar Verlust macht. Ich meine viel mehr (bzw. ich weiß das, weil ich selbstständig arbeite), dass einen auch das nicht davon befreit ab Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit (und das Finanzamt und auch die IHK sehen sowas eher kleinlich)

                            a) ein Gewerbe anzumelden und
                            b) dem Finanzamt in der Steuererklärung von seinen "Einkünften aus Gewerbebetrieb" zu berichten. Zusätzlich muss man auch noch sofern man nicht von der Kleinunternehmerregelung gebraucht macht regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und einbehaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

                            Ob dann TATSÄCHLICH noch Einkommensteuer und Gewerbesteuer zu entrichten sind (bei so kleinen Beträgen wie hier angenommen wohl nicht) wird das Finanzamt dann auf Grund deiner in der Steuererklärung gemachten Angaben festlegen. Die Erklärung abgeben musst du aber in jedem Fall.
                            Scheint als ob du vom Fach bist. Kann vielleicht sein. Nur, was interessiert es das Amt, wenn es von dir sowieso nichts bekommt? Nur damit wir wieder überall kontrolliert werden für den Fall, dass man ja doch mal Steuern zahlen müsste? Das einzige, was ich doch davon hab, ein Gewerbe anzumelden, ist Papierkram und Anmeldungsgebühr.
                            -> 3x Wilson Ultra Tour V2.0 336 g, 314 SW, 30,6 cm Balance
                            -> Prince 6000 & Prince Precision Tuning Center
                            -> Racket One Tennisservice (www.racket-one.de)

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                            • Schwelli
                              Veteran
                              • 17.06.2008
                              • 1023

                              #29
                              Zitat von El Rey
                              Das einzige, was ich doch davon hab, ein Gewerbe anzumelden, ist Papierkram und Anmeldungsgebühr.
                              PLUS die Sicherheit, dass sie dich nicht am Arsch haben falls dich mal irgendjemand böswillig anschwärzt.

                              Ich wollte auch nicht irgendeine Lanze für das System brechen. Ich wollte nur verdeutlichen wie die (Rechts)lage tatsächlich ist.
                              http://www.facebook.com/Sandplatzgoetter

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                              • Guido
                                Veteran
                                • 21.05.2009
                                • 1451

                                #30
                                ...sobald Du Deinen Besaitungsservice öffentlich machst (Flyer, Aushänge, Anzeigen), solltest Du auch zur Sicherheit ein Gewerbe anmelden.
                                Ansonsten ist ja alles nur Freundschafstdienst unter Vereinskollegen

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