Bin ich jetzt Selbstständiger Tennislehrer und muss Steuern zahlen ?

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  • Kingwes
    Postmaster
    • 10.05.2010
    • 176

    Bin ich jetzt Selbstständiger Tennislehrer und muss Steuern zahlen ?

    Hallo liebe Community,

    In paar Monaten bin ich mit meinem Studium fertig und möchte als Tennislehrer arbeiten. Werde ungefähr pro Monat 600 € verdienen. Einige Stunden sind fest wo ich im Verein z.B jeden Montag von 14-19 Uhr Kinder unterrichten werde. Meine Frage ist jetzt ob sowas schon als Selbstständig oder Freiberufler gilt? und ab was für eine Betrag ich Sozialversicherung und Steuern zahlen muss ? Bin ledig und 30 Jahre alt. Danke für eure Hilfe
  • A:T:
    Postmaster
    • 21.05.2009
    • 274

    #2
    Es gibt einen Freibetrag für Freiberufler, ich glaube in Höhe von 8000 €. Bis zu dem Betrag brauchst du keine Steuern zu Zahlen, musst aber eine Steuererklärung machen!

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    • Kingwes
      Postmaster
      • 10.05.2010
      • 176

      #3
      Bin ich denn als Tennistrainer Selbstständig oder Freiberufler ?

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      • Schwelli
        Veteran
        • 17.06.2008
        • 1023

        #4
        Zitat von Kingwes
        Bin ich denn als Tennistrainer Selbstständig oder Freiberufler ?
        Auch ein Freiberufler arbeitet selbstständig. Er muss nur kein Gewerbe anmelden.
        Meines Wissens nach werden Tennistrainer die keine Tennischule und keine Mitarbeiter haben als Freiberufler eingeordnet aber ich würde mich da an deiner Stelle noch anderweitig informieren
        Zuletzt geändert von Schwelli; 03.06.2013, 15:12.
        http://www.facebook.com/Sandplatzgoetter

        Kommentar

        • Kingwes
          Postmaster
          • 10.05.2010
          • 176

          #5
          Wo kann ich mich darüber informieren ? Wer kann mir das genau sagen ?

          Kommentar

          • RumsDi
            Veteran
            • 27.03.2010
            • 1525

            #6
            €//Hier stand Mist .

            Ob Tennistrainer ein freier Beruf ist?

            Die Freien Berufe haben im allgemeinen
            - auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung
            - die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung
            - von Dienstleistungen höherer Art
            - im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit
            zum Inhalt.
            Wenn du es also genau wissen willst, musst du zu einem Anwalt Der wird dann die entsprechende Rechtssprechung kennen...

            ---
            Die einfachste Abwicklung ist wahrscheinlich über den Verein. Sprich, wenn dich der Verein für Training bezahlt und die Eltern den Verein. Oder schwarz
            Zuletzt geändert von RumsDi; 03.06.2013, 16:09.
            Favorite Player: Fernando Verdasco
            "Play Hard, Go Pro!"

            Kommentar

            • Schwelli
              Veteran
              • 17.06.2008
              • 1023

              #7
              @Kingwes:
              Vergiss das mit dem Kaufmann, das hat nicht wirklich etwas mit deiner Frage zu tun. HGB ist nicht umsonst das HANDELSgesetzbuch. Und sobald du nicht nur den Verein als Vertragspartner hast sondern auch "eigene" Schüler mit denen du Einzeltraining machst und von denen du Geld bekommst kannst du auch die Konstruktion über den Verein vergessen, weil du dann selbstständig arbeitest.

              Die einzige Frage ist ob Tennistrainer als freier Beruf gilt und das kann dir höchstwahrscheinlich am besten jemand sagen der nicht angestellt als Tennistrainer arbeitet. Ich glaube persönlich, dass es so ist.
              http://www.facebook.com/Sandplatzgoetter

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              • Unvirtual
                Insider
                • 22.05.2013
                • 340

                #8
                Einfach mal bei deinem zuständigen Finanzamt anrufen, die sind hilfsbereit und erklären dir was du zu tun hast.

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                • Schwelli
                  Veteran
                  • 17.06.2008
                  • 1023

                  #9
                  Zitat von Unvirtual
                  Einfach mal bei deinem zuständigen Finanzamt anrufen, die sind hilfsbereit und erklären dir was du zu tun hast.
                  oder so!
                  http://www.facebook.com/Sandplatzgoetter

                  Kommentar

                  • A:T:
                    Postmaster
                    • 21.05.2009
                    • 274

                    #10
                    Du bist Freiberufler, zumindest bin ich einer, habe einen festen Job und nebenbei bin ich freiberuflicher Tennislehrer!

                    Kommentar

                    • CAS
                      Postmaster
                      • 07.05.2013
                      • 155

                      #11
                      Du übst eine unterrichtende Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus und bist somit freiberuflich tätig.
                      Gewerbesteuer (keine Gewerbeanmeldung notwendig) musst du bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nicht zahlen.
                      Deinen Gewinn musst du mittels Einnahmen Überschussrechnung ermittel und in deiner Einkommensteuererklärung in der Anlage S angeben.
                      Grundfreibetrag beträgt 2013 8.130€. Hier werden alle Einkünfte zusammengerechnet. Wenn du also noch irgendwo angestellt bist (600€ im Monat werden dir für den Lebensunterhalt ja nicht reichen) wirst du den Grundfreibetrag schnell überschreiten und dein gesamtes Einkommen unterliegt der Einkommensteuer.
                      Aufwendungen für deine Trainertätigkeit kannst du natürlich absetzen.

                      Würde dir empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen, der kann dir alles genau erklären.

                      Gruß Chris

                      Kommentar

                      • Benedikt

                        #12
                        Wenn man selbständiger Trainer ist, ist man automatisch freiberuflich tätig und jeder Euro wird versteuert, einen Freibetrag gibt es garnicht, wenn du aber Student bist, und das etwas herauszögerst (wäre besser) dann könntest du das als Nebenverdienst nehmen und dann hast du Freibeträge. Sobald du aber die Tätigkeit als selbständig Tätigkeit anmeldest, dann musst du alles versteuern

                        Kommentar

                        • CAS
                          Postmaster
                          • 07.05.2013
                          • 155

                          #13
                          Zitat von Benedikt
                          ... jeder Euro wird versteuert, einen Freibetrag gibt es garnicht...wenn du aber Student bist, und das etwas herauszögerst (wäre besser) dann könntest du das als Nebenverdienst nehmen und dann hast du Freibeträge...
                          Wenn das zu versteuernde Einkommen geringer als 8.130€ ist, muss nichts versteuert werden. Wenn er drüber ist beginnt die Versteuerung (nach Grundtabelle)
                          z.B.: Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit 7.500€, keine weiteren Einkünfte.
                          Steuer = 0€

                          Mit Student und Nebenverdienst meinst du wohl einen Minijob. Dazu müsste ihn aber irgendwer anmelden.
                          Ansonsten gelten auch für Studenten, die selbstständig tätig sind, die gleichen Regelungen wie für alle anderen. Da gibt es keine speziellen Freibeträge.
                          Evtl. Kann er durch Werbungskosten vom Studium das Einkommen senken und dadurch die Steuerbelastung mindern.

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                          • Lupo
                            Neuer Benutzer
                            • 02.07.2013
                            • 8

                            #14
                            Bei solchen Vorgängen stellt sich ausschließlich die Frage wie viel rein kommt. Du wirst über einem bestimmten Betrag Steuern zahlen müssen. Dabei ist nicht wirklich die Rechtsform wichtig in der du arbeitest, sondern das Einkommen abzüglich deiner "Betriebsausgaben". Wenn du allerdings Ausgaben in vollem Umfang geltend machen willst, dann musst du fast zwangsläufig ein Gewerbe anmelden.

                            So hab ich das jedenfalls verstanden. Man korrigiere mich bitte, wenn da was nicht korrekt ist.

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