Meines Wissens nach ist die Gewährleistung zwar 24 Monate aber die Nachweispflicht über den Mangel wandert nach 6 Monaten vom Verkäufer zum Käufer. Das bedeutet das der Mangel angezeigt werden muss und nicht "prüf mal nach".
Übringens ist bei dem Begriff Gewährleistung immer der Händler gemeint nicht der Hersteller.
Ich würde wirklich in diesem Fall versuchen die Service Adresse des Händlers zu bekommen oder besser noch den Händler überzeugen tätig zu werden.
Übringens ist bei dem Begriff Gewährleistung immer der Händler gemeint nicht der Hersteller.
Ich würde wirklich in diesem Fall versuchen die Service Adresse des Händlers zu bekommen oder besser noch den Händler überzeugen tätig zu werden.
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