Kunde zahlt nicht und ist danach nicht erreichbar

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  • El Rey
    Veteran
    • 04.01.2010
    • 1882

    Frage Kunde zahlt nicht und ist danach nicht erreichbar

    Hallo liebe Community,

    ich melde mich auch mal wieder zu Wort, diesmal benötige ich Euren Rat.

    Wie vielleicht einige wissen, betreibe ich seit 2012 einen kleinen privaten lokalen Racketservice, der ganz ordentlich läuft (im Sommer ). Dieser Fall ist bisher einzigartig:

    An einem Samstagsabend im Juni 2015 bin ich gerade auf dem Weg zu einem Konzert, am nächsten Tag ist Medenspiel.

    Kurz vor 20 Uhr bekomme ich einen Anruf, ob ich schnell am Abend noch zwei Schläger bespannen könnte, es wre wichtig fürs Medenspiel am kommenden Sonntag.

    Da ich Wert auf Service lege habe ich zugesagt und mir die Schläger liefern lassen (zum Glück war die Freundin zuhause). Nachdem ich abends gegen halb 12 heimgekommen bin, nahm ich die Schläger in Sicht: beide NICHT gerissen, eigentlich noch gut in Schuss.
    Naja, wird eben mal einer bespannt, so die Aussage, einer wäre erstmal am Wichtigsten.

    Erledigt und am nächsten Tag mit auf den Platz genommen. Hatte noch per SMS bescheid gegeben, der Kunde solle bitte zwischen 9 und 10 Uhr zu meiner Heimanlage kommen und seinen Schläger abholen (sein Spiel war ca. 100 m von unserer Anlage entfernt).
    Als ich als Nr. 1 in der zweiten Runde auf den Platz ging, war er immernoch nicht aufgetaucht. Beim Warmschlagen mit den Aufschlägen stand er dann plötzlich am Zaun und wollte seinen Schläger haben.

    Da ich schon voll im Spielmodus war sagte ich, er solle beide Schläger zahlen, wenn er den zweiten abholt. Einer würde reichen, er müssen sowieso nur Doppel spielen und ist deshalb erst später gekommen.

    Eine Woche später. Auf meine Frage, wann er seinen zweiten Schläger holt, keine Antwort. Anrufe bleiben unbeantwortet, Mailbox.

    Zwei Wochen später scheint er seine Rufnummer gewechselt zu haben.

    Anfang Februar 2016. Ich konnte endlich seine neue Rufnummer besorgen.
    Anrufe bleiben weiterhin unbeantwortet.
    Also versuchte ich mein Glück per Whatsapp und schrieb ihm, dass ich immernoch seinen Schläger habe, wann er ihn holen würde.

    Nachdem er die Nachricht zwar gelesen hatte um 12 Uhr, aber nicht geantwortet hat, ist mir der Kragen geplatzt und ich schrieb ihm, warum er nicht antwortet.
    Nun habe ich gedroht, den Schläger in zwei Wochen zu dem Preis der beiden Bespannungen (45 €) zu verkaufen, sofern er ihn nicht abholt. Ich warte seit über einem halben Jahr auf mein Geld.

    Am Abend dann die Antwort: "Bin in einer Sitzung. Melde mich."

    Seitdem nie wieder etwas gehört, nur noch eine Woche, bis ihr eine Anzeige von mir im Flohmarkt finden werdet.

    Wie würdet Ihr euch an meiner Stele verhalten?

    Findet ihr meine Aktion gerechtfertigt?

    Schließlich hat der Kunde ja kein Interesse mehr an seinem Schläger (habe ich ihm auch so geschrieben).

    Heute kam meine letzte Mahnung bis zum Stichtag in einer Woche.

    Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.

    Viele Grüße,

    Euer Micha El Rey
    -> 3x Wilson Ultra Tour V2.0 336 g, 314 SW, 30,6 cm Balance
    -> Prince 6000 & Prince Precision Tuning Center
    -> Racket One Tennisservice (www.racket-one.de)
  • Phil1977
    Postmaster
    • 05.06.2012
    • 153

    #2
    Kunde zahlt nicht und ist danach nicht erreichbar

    Das Verhalten Deines Kunden ist in der Tat nicht nachvollziehbar. Ich glaube, mir wäre schon viel früher der Kragen geplatzt. Generell würde ich genauso handeln wie Du, allerdings empfehle ich Dir vor einem Verkauf unbedingt juristischen Rat einzuholen um Rechtsicherheit zu haben. Gerade Typen wie der Beschriebene machen erfahrungsgemäß irgendwann doch Ärger. In diesem Sinne wünsche ich Dir gutes Gelingen!


    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

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    • BBSokrates
      Postmaster
      • 19.03.2013
      • 287

      #3
      Wirklich merkwürdig und nicht nachvollziehbar!
      - Bin kein Jurist, würde aber definitiv wie Phil1977 juristischen Rat einholen, bevor ich eine wie von Dir beschriebene Aktion in die Tat umsetze. Das intuitive Rechtsempfinden kann ja durchaus trügerisch sein...

      Kommentar

      • barneygumble
        Postmaster
        • 23.06.2011
        • 149

        #4
        Sachen gibt's...

        Grundsätzlich wäre rechtlicher Rat sicher das beste, wäre mir bei einem Tennisschläger aber unverhältnismäßig teuer.

        Dein Problem gibt es bei Elektronik-Reparaturbetrieben immer wieder: Wenn sich nach der ersten Untersuchung die Reparaturkosten als zu hoch entpuppen und der Kunde sich nach dieser Mitteilung blind und taub stellt und sein Gerät nicht abholt.

        Ganz wichtig ist, daß der Kunde in Verzug gesetzt wird und daß ihm Fristen genannt werden, wann die hinterlegte Ware zu Geld gemacht wird (und das ist ja beides schon geschehen, wenn ich es richtig verstanden habe).

        Als nächstes würde ich zusehen, daß ich zum einen mein Geld bekomme, mir aber auch nicht vorwerfen lassen muß, ich hätte den Schläger unter Wert verkauft. Demnach würde ich den Schläger online versteigern mit dem Wert der noch nicht bezahlten Besaitung als Mindestpreis. Wenn Du über diesen Wert hinaus noch etwas erlöst, würde ich das aufbewahren und dem Auftraggeber auszahlen, sofern sich der nochmal meldet (besaitet hast Du im Sommer 2015-wir haben jetzt Februar 2016. Die Chance, daß er sich nochmal meldet, halte ich für gering).

        Alles Gute noch (und ich hoffe für Dich, daß es sich um einen Wilson H19 oder Head PT57A handelt &#128521.

        Kommentar

        • Small Slam
          Neuer Benutzer
          • 12.11.2014
          • 28

          #5
          Mal abgesehen davon, dass sich Dein Kunde absolut asozial verhält, rate ich dringend davon ab, seinen Schläger zu verkaufen. Ich empfehle, ein Mahnverfahren in Gang zu setzen. Hier ist ein Link, der das Ganze ganz gut erklärt:

          Die von Ihnen ausgewählte Seite konnte nicht gefunden werden. Möglicherweise ist der Link veraltet oder die Seite ist nicht mehr vorhanden.

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          • marksn
            Benutzer
            • 31.01.2015
            • 77

            #6
            Schläger würd ich auch auf keinen Fall verkaufen, dazu bist du grundsätzlich (noch) nicht befugt. Leite ein Mahnverfahren ein wie Small Slam bereits erklärt hat. Behalte den Schläger auf jeden Fall solange bei dir zu Hause.

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            • barneygumble
              Postmaster
              • 23.06.2011
              • 149

              #7
              Ein Mahnverfahren ist natürlich ein Weg, aber aus Erfahrung kann ich davon bei einer solchen Summe nur abraten: zunächst muß ich die Gebühren für den Mahnbescheid auslegen: Pi mal Daumen 32 Euro bei diesem Streitwert.
              Und was bringt das ganze? Wer nicht auf dem Baum schläft, weiß ganz genau, daß er diesem Mahnbescheid nur zu widersprechen braucht und schon passiert erstmal nichts mehr. Dann stünde nur noch ein Gerichtsverfahren als Option da und da wären mir die finanziellen Risiken zu groß. Und ist das in diesem Fall alles angemessen?
              Und andersherum betrachtet: soll doch der Heini, der die Besaitung nicht zahlt den Rechtsweg beschreiten. Ich möchte sehen, welcher Anwalt, einen Fall mit 45 Euro Streitwert von einem Mandanten mit einem doch recht merkwürdigen Gebahren annimmt...

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              • sundown
                Insider
                • 30.06.2014
                • 430

                #8
                Hallo El Rey,

                deinen Frust kann ich verstehen und auch die Maßnahme die du einleiten willst. Aber ich würde das lassen. Rechtlich bist du nicht der Eigentümer des Schlägers (höchstens der Besitzer) und damit nicht zur Veräußerung berechtigt. Bin zwar kein Jurist, aber das habe ich mal noch von meinen Jura-Scheinen so in Erinnerung.
                Ich frage meine Frau mal wie es wirklich juristisch aussieht und schreibe dir.
                Mahnfrist ist auf jeden Fall etwas wichtiges. Und wenn man einen Gegenstand länger als einen bestimmten Zeitraum in seinem Besitz hat, ohne das der Eigentümer einen Anspruch darauf erhebt, dann gibt es einen Eigentumsübergang (so zumindest meine Erinnerung). Der Zeitraum war aber definitiv länger als deine aktuelle Wartezeit.

                Weiß nicht was du bespannt hast. Aber ich denke nicht, dass sich der Streitwert zum Aufregen lohnt. Ist echt Bescheiden.

                Grüße

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                • oliver.thome
                  Insider
                  • 10.03.2010
                  • 383

                  #9
                  Hammer, so was hatte ich bisher in meinem Besaitungsservice noch nicht. Meine Kunden haben bei Abholung immer Cash bezahlt. Aber da sieht man wieder, was für ein Pack hier rumläuft.
                  Alternativ könnte man sich überlegen, immer im Voraus für die Besaitung zu kassieren.

                  Ich würde in diesem Fall erstmal, wie bereits mehrfach geschrieben, einen Rechtsanwalt konsultieren, frage aber nachher mal bei einem befreundeten RA nach. Das Mahnverfahren geht erstmal kostenmäßig zu deine Lasten.
                  Alternativ die Schläger auf die Saite legen und abwarten. Bloß nicht verkaufen, da du weder Eigentümer noch Besitzer des Schlägers bist.

                  Habe aber derzeit so etwas ähnliches laufen:
                  Ein Holzlieferant hat bei der Lieferung von meinem Holz für den Kamin an meinem Haus den Kanel beschädigt. Kosten 700 € + Steuer. Ich habe ihn angeschrieben mit Fristsetzung, angerufen usw. - keine Reaktion. Anschließend habe ich es auch mal per Whatsapp versucht. Nach 2 Monaten hat er sich dann mal gemeldet und mich immer wieder vertröstet. Nach 3 Monaten ist mir der Karren geplatz und ich habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Auf dessen 2 Anschreiben kam von ihm auch keine Reaktion. Jetzt, ca. 4 Monate später, habe ich die Zusage vom Rechtsschutz erhalten und mein RA leitet das Vollstreckungsverfahren ein. Kosten richten sich nach dem Streitwert - übernimmt Rechtsschutz. Mal abwarten, was da kommt und wie es dann weitergeht. Heute kann man keinem mehr trauen.

                  Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück.

                  Kommentar

                  • Monzo
                    Veteran
                    • 19.06.2008
                    • 1837

                    #10
                    Kurioser Fall...

                    Würde den Schläger ganz weit hinten im Schrank einlagern und vergessen. Wenn der Kunde sich irgendwann meldet, dann abgeben. Ansonsten wirst du in ein paar Jahren einen alten Schläger finden und bis dahin hoffentlich lustige Erinnerungen daran haben.

                    Keep cool

                    Kommentar

                    • afeller
                      Insider
                      • 11.03.2010
                      • 462

                      #11
                      Naja, ich wuerd den Schlaeger einfach solange behalten bis er wieder kommt und fertig.
                      Mit Mahnung rumschlagen und sich dann noch mehr drueber aufregen... Ist es das wirklich wert? Da verschwendet man mehr Zeit und Nerven, als es wirklich Wert ist... Egal was fuer eine Saite es war...

                      Hatte mal so ein aehnlichen Fall, da war der Kunde dann ein halbes Jahr im Ausland... Er hatte vor lauter Stress vergessen den Schlaeger vorher abzuholen. Hatte nur eine Handynummer, welche er aber im Ausland nicht aktiv hatte... Als er wieder hier war, ists ihm auch aufgefallen und hat ihn brav abgeholt

                      Ein anderes Mal, hatte ich einen, der ebenfalls seine Rechnung nicht bezahlt hatte. Auch nach Mailschreiben und Whatsapp/SMS keine Rueckmeldung. Ein Vereinskollege von ihm hat mir paar Monate spaeter einen Schlaeger gebracht. Hab ihn darauf dann angesprochen. Er meinte dann, dass der ein Chaot ist und wollte ihn dann mal drauf ansprechen. Als er wieder seinen Schlaeger abgeholt hatte, hatte er das Geld dann in Bar von dem dabei. Ausrede war: er ueberweist ungern was und vorbeikommen wollte er deswegen nicht extra...

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                      • Kluntje64
                        Veteran
                        • 29.07.2012
                        • 1593

                        #12
                        Ich glaube ich würde das unter Shit happens verbuchen und vergessen.
                        Schläger in die Ecke stellen und irgendwann irgenwo spenden.
                        Der ganze Ärger mit Rechtsbeistand und Mahnwesen sind doch bei dem Streitwert überflüssig. Mir wären meine Nerven wichtiger.
                        Als Gott die Frau erschaffene hatte sagte er zu Adam:
                        Dahinten ist Gerste und Hopfen, mehr kann ich nicht für dich tun.

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                        • albe
                          Veteran
                          • 30.12.2014
                          • 1242

                          #13
                          Sachen gibt's die gibt's gar nicht....
                          Also ein Mahnverfahren würde ich jetzt nicht einleiten, bei dieser Summe lohnt sich das nicht, richtig wäre es allerdings. Kennst du den Typ nicht persönlich, ein Gespräch wäre eventuell hilfreich
                          Wenn nicht Schläger behalten und nach einer gewissen Zeit verkaufen, wenn du einen Käufer finden solltest.
                          mit sportlichen Grüßen,
                          albe

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                          • ardet4
                            Experte
                            • 18.09.2010
                            • 584

                            #14
                            Bekommst du seine Adresse raus? Würde da ja an deiner Stelle gerne mal persönlich vorbeigehen, und den Typen mal fragen ob er noch ganz knusper ist.
                            Blade 93 BLX2 // Beast XP 1.25 // Tourna Grip

                            Kommentar

                            • oliver.thome
                              Insider
                              • 10.03.2010
                              • 383

                              #15
                              ... und Ihm dann volle Möhre eine mit der Dachlatte zwischen die Hörner überziehen !!!!!
                              Zuletzt geändert von oliver.thome; 25.02.2016, 12:19.

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