Abm(s)ahner Tennis-Peters ???

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    Abm(s)ahner Tennis-Peters ???

    ... habe gerade aus sicherer Quelle (meinem Stammdealer) gehört, daß er von Tennis-Peters wegen Spitzfindigkeiten bei der Artikel-Auszeichnung im Internet (der Meterpreis war bei den Saiten nicht angegeben oder so ..., also im Prinzip echter Schwachsinn, den bisher keiner gebraucht hat und nur ein Anwalt ...) abgemahnt worden ist, was auch den Gerüchten nach auch einigen Forums-Partnern passiert sein soll.

    Mein Dealer meinte, Tennis Peters teilt sich jetzt mit den Anwälten die Abmahngebühr, die angeblich so zwischen 300 und 2000 Euro liegen soll. Finde so ein Verhalten echt skandalös, wenn man Mitbewerbern und Kollegen in dieser Art ans Bein pinkelt. Es betrifft ja auch kleine Nebenberufs-Versender, die sich keinen Anwalt leisten können. Wahrscheinlich liegt aber gerade dies in der Absicht des Abmahners Tennis Peters.

    Eine tolle Art, wie in Deutschland mit Freizügigkeit und Initiative umgegangen wird - auch von Gesetz wegen. Wäre interessant zu hören, wer hier davon betroffen ist, was man dagegen tun kann, um was es genau geht und was Ihr von solchen Abm(s)ahnern haltet ??

    Grüße
    Peter
  • Tennisman
    Neuer Benutzer
    • 18.12.2024
    • 0

    #2
    Tennis Peters hat mich auch abgemahnt und noch ganz ganz viele andere. Kosten waren 1.600 Eur nur für die Anwaltsgebühr des Herrn Peters + 200,-- die die Änderung im Shop kostet. Die meisten Händer schimpfen sehr über diese Art und weise. Topspin hat sogar 3 Abmahnungen erhalten, und wie gesagt die meisten Versender auch. Ganz ..... verhalten so etwas. In Österreich wurden soche Praktiken bereits untersagt. Sollte an der Sache mit der Gebühr Teilung etwas wahres dran sein, dann

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    • howy
      Forenbewohner
      • 25.09.2001
      • 8264

      #3
      so viel zu einem fairen Wettbewerb....
      kein Wunder, dass es Versender ohne Internetpräsenz gibt
      Gruss,
      Howy
      _____________________________________________
      Kleiner Rat am unteren Rand: "Benutze mal die Suchfunktion!"

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      • Jens
        Administrator
        • 13.09.2001
        • 6607

        #4
        Hatte auch schon von den Abmahn-Praktiken gehört - die haben es wohl nötig... Und jetzt gibt es wohl eine neue Welle? Das möchte ich nicht unterstützen, habe soeben den Peters-Eintrag aus dem Händlerverzeichnis entfernt.

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        • howy
          Forenbewohner
          • 25.09.2001
          • 8264

          #5
          ich habe noch 2 Gutscheine à 10 EURO, ich bin mal gespannt, ob ich die noch in Artikel umsetze (bei 6,50 EURO VK)
          Gruss,
          Howy
          _____________________________________________
          Kleiner Rat am unteren Rand: "Benutze mal die Suchfunktion!"

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          • badnix

            #6
            Zitat von Jens
            Das möchte ich nicht unterstützen, habe soeben den Peters-Eintrag aus dem Händlerverzeichnis entfernt.
            ... sehr gut Jens, warum Abzocker auch noch unterstützen, die nicht mit fairen Mitteln den Wettbewerb bestreiten wollen oder können

            ... habe mir selbst auch eine Abmahnung eingefangen, allerdings nicht von Tennis-Peters (direkt), sonder einer vermutlichen "Filiale", der Fa. Merkens aus Elmshorn, bekannt auch als "der-Clou" bei ebay, ging allerdings etwas glimpflicher aus als bei Tennisman. Vermut nunmehr, daß es da ein Peters/Clou-Connection gibt, die getrennt marschiert, aber gemeinsam zuschlägt.

            Es gibt da ja zwei Dinge: zum einen ist es der Staat, der solche Umtriebe quasi fördert und solche Möglichkeiten einräumt. Nur in Deutschland ist es übrigens möglich, Schadensersatz-Klage zu erheben (und Recht zu bekommen) ohne einen Schaden nachweisen zu müssen. Welchen Schaden hat denn Peters dadurch, daß Tennisman irgend etwas nicht 1000 %ig angegeben hat, oder ...

            ... in meinem Falle, welchen Schaden hat die Fa. Merkens/Elmshorn/der-Clou, daß meine AGB's nicht ganz in Ordnung waren, nachdem ich die Bedingungen, die bei einem Shopdesign, das ich übernommen hatte dabei, nicht sofort durchgearbeitet und geändert hatte.

            Rechtlich durch das deutsche Gesetz nicht anfechtbar, wobei diese dringend überarbeitet werden sollte, da hier aus meiner Sicht eideutig Mißbrauch vorliegt und der Schaden nachgewiesen werden müßte, wie dies in allen anderen Ländern Europas auch der Fall ist.

            Ganz zu schweigen vom moralischen Gesichtspunkt, weshalb es mich freut, daß dieses Thema hier veröffentlich wird und sich jeder sein eigenes Bild über die abm(s)ahnende Firmen machen und überlegen kann, ob er einen solchen Händlern künftig noch unterstützen möchte.

            Habe von Topspin gehört, daß auch Racket-Service abgemahnt wurde, Topspin selbst und einige Kollegen auch, muß aber erst nachhören, wie das ausgegangen ist und werde entsprechend berichten.

            Einige Forums-Partner waren in den letzten Tagen mit ihren Shops auch offline, was die Vermutung nahe legt, daß auch da etwas im Busche sein dürfte. Es geht da letztendlich also auch substantiell um Foruminteressen, jeder Euro, den Peters & Co abzockt, könnte dem Forum hier an Sponsoren-Geldern fehlen ...

            Folgende Dinge werden derzeit mit Vorliebe abgemahnt:

            - bei jedem Preis muß stehen: incl. MWST, zzgl. Versandkosten*
            - bei allen Saiten muß der Preis pro Meter angebeben werden
            - bei allen Ball-Packungen muß der Preis pro Ball angegeben werden

            * muß immer mit Link versehen werden, damit der Kunde sofort die Versandkosten einsehen kann. Ein permanenter Link auf der Seite reicht angeblich nicht aus, was ich für absoluten Schwachsinn halte, da jetzt alles mit diesem Geschreibe vollgemüllt werden muß und alles unübersichtlicher wird

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            • Therminator

              #7
              Zitat von badnix
              ...
              - bei allen Ball-Packungen muß der Preis pro Ball angegeben werden
              ...
              Müsste dann hier nicht auch der Preis pro Ball angegeben werden?

              Klick mich

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              • badnix

                #8
                doch genau, das ist ein Fall für Tennisman. Also Dirk Gegenklage, unbedingt von Deinem Anwalt prüfen lassen, bekommst event. Dein Geld dann zurück und kannst beim nächsten Forumstreffen einen ausgeben

                ich warte noch auf Fehler von der-Clou, möchte selbst nicht der Aggressor in solchen Sachen sein, sonst würde ich mich auf die gleiche Stufe mit denen stellen, danke nein

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                • Tennisman
                  Neuer Benutzer
                  • 18.12.2024
                  • 0

                  #9
                  Ich habe mir eingentlich fest vorgenommen keine Abmahnungen zu versenden. Ich möchte mich nicht auf dieses Niveau herunterlassen und auch abmahnen. Denn jeder macht einmal Fehler, und es ist absolut nicht möglich den Shop ständig auf dem laufenden zu halten da sich das Internetrecht durch neue Gerichtsverfahren monatlich ändert.

                  Aber so langsam wäre es eine Überlegung wert, man muss sich evtl. auch wehren, sonst kommt gleich die nächste Abm. Wenn jeder der Abgemahnten eine Abmahung zurück sendet würde das ganz schnell zum teuren Bummerang.

                  Interessant wäre wirklich zu wissen wer alles abgemahnt wurde. Sicher weiss ich nur von Racketservice, Tennisman, Topspin. Vom hörensagen seien aber sehr viele Shops betroffen, und zur gleichen Zeit wurden die Shops geändert von comido, tennisplanet und noch ein paar kleinere, was den Schluss auf etwaige Abmahnung aufkommen lässt.

                  Ärgerlich ist nur dass ich im aktuellen Shop die Preise pro lfdm. hatte, Peters aber irgendwie noch in meinen alten Shop gekommen ist, und dort waren diese Preise natürlich nicht drin.

                  Dieses Wochenende mach ich mir da keinen Kopf, jetzt geht es erst einmal auf den Gletscher

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                  • tennis-teufel

                    #10
                    Zitat von Jens
                    Hatte auch schon von den Abmahn-Praktiken gehört - die haben es wohl nötig... Und jetzt gibt es wohl eine neue Welle? Das möchte ich nicht unterstützen, habe soeben den Peters-Eintrag aus dem Händlerverzeichnis entfernt.
                    Bei mir ist der auch jetzt unten durch, nachdem ich das gelesen habe.

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                    • out

                      #11
                      @ Tennis-Teufel
                      gesundes Volksempfinden - genau so sollten und werden das wohl alle sehen, dann wird der Schuß von Tennis-Peters, Frau Merkens/der-Clou & Co zum Rohrkrepierer bzw. geht nach hinten los

                      -------------------------------------------------------------------------

                      Zitat aus 123-Recht.net = http://www.123recht.net/article.asp?a=14410

                      Abmahnung im Internet - Reagieren Sie richtig!
                      Von Rechtsanwalt Markus Werner


                      Markus G. Werner, Hannover
                      hat Interessensschwerpunkte: Internetrecht, Filmrecht, Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht.

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                      Mit der zunehmenden Verbreitung des Internet hat sich auch vermehrt ein Rechtsinstitut durchgesetzt, welchem dadurch nun zu Unrecht der Makel des Unliebsamen anhaftet: die Abmahnung.

                      Gleich, ob im Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht, die Abmahnung ist vom Grundsatz her ein für alle Betroffenen günstiger Weg, um Streitigkeiten aus überwiegend den obengenannten Rechtsgebieten außergerichtlich und schnell beizulegen. Allerdings wurde hier der Bogen durch so genannte Massenabmahnungen derart überspannt, dass die Abmahnung vielerorts ins Kreuzfeuer der Kritik geraten ist.

                      Gleichwohl ist es alles andere als ratsam, sich einer Abmahnung und der zumeist geforderten Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne fachkundigen rechtlichen Rat zu widersetzen oder sie gar gänzlich zu ignorieren, da die Kosten eines darauffolgenden streitigen Verfahrens dann deutlich Höher ausfallen können. Wegen der zumeist kurzen Fristen sollten Sie auch umgehend handeln und sich professionelle Hilfe suchen.

                      Ihr Rechtsanwalt prüft dabei für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und die Höhe der von den gegnerischen Anwälten eingeforderten Kosten.

                      Bei einer unberechtigten Abmahnung wird der beauftragte Rechtsbeistand der Abmahnung widersprechen, um ein streitiges Verfahren durch Untätigbleiben zu verhindern. Die Kosten hat in einem solchen Falle die Gegenseite zu tragen.

                      Hat die rechtliche Überprüfung dagegen ergeben, dass die Abmahnung an Sie berechtigt erfolgte, so wird man Ihnen dazu raten, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Unterlassungserklärung sollte sich aus Ihrer Sicht auf alle zukünftigen (also nicht schon erfolgten) Zuwiderhandlungen beziehen und muss von Ihnen ohne Bedingungen, ohne Einschränkungen und unwiderruflich abgegeben werden.

                      Interessant wird es allerdings auch im Falle einer berechtigten Abmahnung hinsichtlich der Frage der Kosten. Hier gibt es verschiedene Ansatzpunkte:

                      Die Höhe der geforderten Vertragsstrafe folgt keinen festen Regeln. Ihre Festsetzung folgt vielmehr der überwiegenden Spruchpraxis der Gerichte und den daraus gewonnenen Erfahrungen. Der Wert der üblichen Vertragsstrafen beginnt ungefähr bei 2.500.--€ (z.B. Domainstreitigkeiten), variiert dann im Urheber- und Wettbewerbsrecht oft zwischen 5.000.--€ und 10.000.--€, kann aber bei schweren Verstößen auch deutlich höher angesetzt werden.

                      Eine Herabsetzung der Vertragsstrafe bedarf allerdings vorher einer besonders sorgfältigen Prüfung. Stapeln Sie zu tief, dann greift dies gegebenenfalls die Substanz der Unterlassungserklärung mit der Folge an, dass Sie sich dadurch der Gefahr einer gerichtlichen Auseinandersetzung bei einem entsprechend hohen Streitwert aussetzen.

                      Macht der berechtigt Abmahnende mit seiner Abmahnung gleichzeitig Schadenersatzansprüche geltend, ist die Höhe des geltend gemachten Schadens zu überprüfen. Bei Abmahnungen wegen beispielsweise der widerrechtlichen Veröffentlichung von Kartenmaterial („Stadtplänen“) aus einem Stadtplananbieter ist dies der so genannte Lizenzschaden, den der Abmahnende allerdings konkret nachzuweisen hat.

                      Ein häufig vielversprechender Weg ist es, die Auseinandersetzung auf die Frage nach den Rechtsanwaltsgebühren, will heißen den eigentlichen „Kosten der Abmahnung“ zu reduzieren.

                      In diesem Punkt profitiert der Abgemahnte von der noch uneinheitlichen Rechtsprechung. Ein aufsehenerregendes Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg hat kürzlich (Mai 2005) die notwendigen Rechtsanwaltsgebühren bei serienmäßigen Abmahnungen auf 100.--€ beschränkt. Hier zeigt sich daher zumeist einiger Verhandlungsspielraum, den Ihr Rechtsanwalt häufig ausschöpfen kann.

                      ----------------------------------------------------------------

                      Finde besonders das Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg vom Mai 2005 für alle Betroffenen hier hilfreich:

                      ... am Besten bei solchen Abm(s)ahnern wie Tennis-Peters, Merkens/der-Clou etc. sofort auf "serienmäßige Abmahnung" mit dem Hinweis auf das Urteil des Amsgerichts Charlottenburg plädieren, das die Abmahngebühr auf 100 € beschränkt. Da vergeht jedem Streithansl und Rechtsanwalt die Lust, weiter aktiv zu werden, weil zu wenig zu holen ist

                      hoffe, das hilft dem einen oder anderen etwas weiter

                      Gruß
                      Peter

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                      • Heinman
                        Heavy overdozed admin
                        • 02.10.2001
                        • 2996

                        #12
                        Aus diesem Grunde lässt Herr Lobentanzer (RAJ) seine Sonderaktionen juristisch überprüfen, bevor diese versendet werden.

                        Tja, traurig, wenn mit solchen Mitteln gearbeitet wird

                        Ob das nicht ein dicker Bummerang für Peters wird ????
                        Ich bin ganz ruhig. Wenn ich nicht alles weiß, muss ich nicht alles machen.

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                        • Häuptling Webbl

                          #13
                          Wenn das wirlich so stimmt wie Badnix sagt und der Preis der Bälle auch pro Stück angegeben werden muss, dann sollte man diesen Tennis-Peters aber mal ordentlich zerlegen.

                          Andere anschwärzen und sich dann selber nicht an die Regeln halten, da könnt ich echt ausrasten.
                          Aber Schuld daran ist eigentlich unsere Gesetzgebung, die so einen Humbug fördert.

                          Also bei mir ist Tennis-Peters auch unten durch, aber leider werden immer noch zu viele diese Praktiken unterstützen.

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                          • Heinman
                            Heavy overdozed admin
                            • 02.10.2001
                            • 2996

                            #14
                            Ich finde die Preisangabe Euro/1m Saitenlänge sowas von lächerlich.
                            Das würde doch nur Sinn machen, wenn ich die Sets der Racketgrößen massgeschneidert bestellen könnte. Aber das Thema hatten wir schon mal in einem anderen thread
                            Ich bin ganz ruhig. Wenn ich nicht alles weiß, muss ich nicht alles machen.

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                            • tennismieze

                              #15
                              Tennis Peters war eh schon der teuerste Anbieter im Netz und somit nicht in meinem Einkaufsfokus. Solche Abmahngeschichten empfinde ich allerdings nicht gerade als seriös.
                              Muß Peters seine Einnahmen durch solche Methoden auffrischen? Dann sollte er lieber den Laden dicht machen.
                              Die Geschichte mit EUR pro Saitenmeter und Ballpreis pro Stück ist auch nur lächerlich, ein typisches Gesetzesei, daß unsere Herren Politiker sich wieder mal ausgedacht haben. Gerade bei diesen Artikeln gibt es nur vorgegebene Packungsgrößen, wenn wir mal von Trainingsbällen absehen. Sinn macht das Ganze nicht.

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