Abm(s)ahner Tennis-Peters ???

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  • badnix

    #16
    Zitat von Heinman
    Ich finde die Preisangabe Euro/1m Saitenlänge sowas von lächerlich.
    bin der gleichen Ansicht, teilweise verwirrt das ganze nur, zumindest wird es auch in der Darstellung in einem Shop sehr unübersichtlich.

    Fände es ganz wichtig, wenn wir hier einen Erfahrungsaustausch bezüglich der rechtlichen Materie starten, was das deutsche Gesetz hier fördert öffnet ja dem - zumindest moralischen - Mißbrauch Tür und Tor.

    Bälle: hier scheint es nun so zu sein, daß bei 3er-, 4er- und 6-er Packs die Preise pro Ball nicht angeben werden müssen, wohl aber praktisch "losen" Größen wie 60er, 72er etc., was zumeist auf drucklose Bälle zutrifft, da macht die Angabe des Ballpreises zum Vergleich durchaus Sinn.
    Insgesamt scheinen sich aber auch die Anwält noch nicht im Klaren darüber zu sein, was genau Sache ist, es empfiehlt sich also letztendlich um auf Nr. Sicher zu gehen, immer den Preis pro Ball zusätzlich anzugeben.

    - deffinitiv ist auch der Preis pro Meter Saite jeweils anzugeben
    - sowie bei jedem Preis der Zusatz "inkl. MWST, zzgl. Transportkosten"
    wobei letztere mit dem Wort Transportkosten wohl verlinkt sein müssen


    Wäre nett, wenn der eine oder andere Kollege hier mitpostet und seine Erfahrungen mit den Abmahnern hier einstellt, damit die Machenschaften dieser Gruppe allen publik gemacht werden können, kann das nur begrüßen


    P.S.: Tennis-Peters hat, nachdem er einen Händler abgemahnt hat, jetzt auch ein Problem, er warb/wirbt mit 25-jährigem Jubiläum, ist aber, wie der Anwalt des Abgemahnten festgestellt hat, lt. Handelsregistereintrag erst 24,5 Jahre "alt" = unlauterer Wettbewerb = Abmahnung für den Abmahner.

    So was kommt von sowas, jawoll

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    • f_panthers
      Moderator
      • 15.03.2005
      • 2413

      #17
      Vielleicht sollte man bei den Schlägern noch Preis pro Gramm Schlägergewicht zufügen oder bei den Griffbändern pro lfd Zentimeter.

      Größter Schwachsinn und eine bodenlose Unverschämtheit von Herrn Peters. Damit ist dieser Laden bei mir vollends durch.
      Liebe Grüße, f_panthers

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      • mad-rabbit

        #18
        Das ist doch mal ein klarer Fall für BIZZ und "Das Fass ohne Boden"

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        • Martin Schmitt

          #19
          Stimme den Vorrednern grundsätzlich zu. Ein solches Geschäftsgebahren gehört sich nicht.

          @badnix
          Bei AGB's verstehe ich das Vorgehen allerdings. Einfach Copy-Paste, da sollte doch der Unternehmer auf der sicheren Seite stehen wollen und diese prüfen lassen. Ich weiß nicht, wie der Sachverhalt genau bei dir ausgesehen hat. Wenn aber Interessen/Rechte des Kunden verletzt wurden, sollte man auch dagegen vorgehen dürfen. Das es aber zu einem Schikanieren von Wettbewerbern ausartet ruft bei mir auch nur Kopfschütteln hervor.

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          • howy
            Forenbewohner
            • 25.09.2001
            • 8267

            #20
            Ein solches Vorgehen ist m.E. sinnvoll, wenn ein Händler wirklich "Müll" anbietet oder verbotene Sachen oder sonstige wichtigere Gesetzte u.a. nicht anwendet.
            Aber Angaben wir €/lfd m finde ich bei Saiten doch unsinnig, da die VPE ja "genormt" ist. Die VPE reicht für eine Bespannung bei einem Set. Und wenn man dann Apfel und Birnen mit einander vergleicht, kommt doch immer ein Unterschied im Preis heraus.
            Gleiches gilt, wenn ich mir eine Flasche Wein aus dem Supermarkt hole, wo i.d.R. 0,75 l in der Flasche drin ist und da interessiert mich der Liter-Preis überhaupt nicht. Denn den billigen Fusel für 1€/l kann ich auch so von einem St Emilion unterscheiden.

            Wie gesagt, aufgrund der Aktion werde ich peters meiden. Dank IBAN hat der Shop eh keinen nennenswerten Vorteil mehr für mich.
            Gruss,
            Howy
            _____________________________________________
            Kleiner Rat am unteren Rand: "Benutze mal die Suchfunktion!"

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            • badnix

              #21
              Zitat von Martin Schmitt
              Stimme den Vorrednern grundsätzlich zu. Ein solches Geschäftsgebahren gehört sich nicht.

              @badnix
              Bei AGB's verstehe ich das Vorgehen allerdings. Einfach Copy-Paste, da sollte doch der Unternehmer auf der sicheren Seite stehen wollen und diese prüfen lassen. Ich weiß nicht, wie der Sachverhalt genau bei dir ausgesehen hat. Wenn aber Interessen/Rechte des Kunden verletzt wurden, sollte man auch dagegen vorgehen dürfen. Das es aber zu einem Schikanieren von Wettbewerbern ausartet ruft bei mir auch nur Kopfschütteln hervor.
              Kann Dir nur bedingt zustimmen: ich habe Geschäftsbedingungen mit der Übernahme von einem Shopdesign mit übernommen und - nachdem die Einpflege aller Artikel ein "Schweinearbeit" ist und Wochen dauert, die Änderung einfach vergessen.

              Nachdem damit aber keiner Person ein Schaden zugefügt wurde - ich habe nachweislich 99,9 % Kundenzufriedenheit, siehe auch mein ebayShop - darf es aus meiner Sicht auch nicht sein, daß irgend welche Abm(s)ahner wie wie Merkens/der-Clou, in anderen Fällen Tennis-Peters und deren Anwälte daraus einen Anspruch generieren und dieser auch noch vom Staat legalisiert wird.

              Alleine, was schützen diese Abmahner, wem ist ein Schaden entstanden ???

              Für mich ist dies ein Rückfall ins tiefste Mittelalter, hoffe nur, daß durch eine harmonisierung auf EU-Ebene diesem Treiben ein Ende gesetzt wird, welches dem Mißbrauch Tür und Tor öffnet.

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              • HIGHTOWER
                Moderator
                • 03.07.2003
                • 4979

                #22
                das abmahnen unter den tennisversendern ist mittlerweile gang und gäbe. manchmal kommt es mir wie deren hobby vor

                in deutschland habt ihr ein sehr gut ausgestattetes komsumentenschutzrecht. wenn ich da an das 14tägige rückgaberecht denke. bei uns nicht vorzustellen.
                bei uns gilt für schadenersatz ganz klar, dass ein schaden nachgewiesen werden muss. viel spass da, wenn peters beweisen müsste, dass ihm gewinn entgangen ist, weil ein kunde nur bei shop XY eingekauft hat, weil dort keine angabe zum preis pro ball vorhanden war.

                ein zusatz zu den meter angaben. nicht alle sets und rollen sind gleich lang. als vergleich kann die angabe je meter für vergleichszwecke sinnvoll sein. es kann aber auch jeder selbst rechnen...

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                • Hawkeye2
                  You cannot be serious !!!
                  • 26.04.2002
                  • 3277

                  #23
                  Tennis-Peters

                  Hi,

                  bestelle bei denen auch schon länger nichts mehr.

                  Die haben zwar die besten und übersichtlichsten Kataloge (Tengo wird immer schlimmer), aber die hohen, pauschalen Versandkosten gehen mir auf den Keks.

                  Man kann nicht mal eben ein paar Griffbänder oder eine Rolle bestellen, weil sich das dann nicht lohnt.

                  Die erwarten anscheinend, daß man nur große Sammelbestellungen raushaut.

                  Sollen sie halt weiter warten...

                  Und diese ganze Abmahnerei ist absolut lächerlich. Die Shops sollten mit vergleichender Werbung kontern und die hohen Peters-Preise neben ihre Angebote schreiben...

                  Gruß

                  Kommentar

                  • björn
                    Me breaks the hat string
                    • 21.01.2003
                    • 2713

                    #24
                    Schon ein starkes Stück, wenn man es nötig hat, "unter Kollegen" so umzugehen.
                    "Leben und leben lassen" ist nicht.

                    Werde Peters versuchen zu schwächen, indem ich maximal die Gutscheine einlöse, aber keinen Cent mehr drauflege.

                    Kommentar

                    • MagicMat

                      #25
                      Finde das auch ne Sauerei.

                      Andererseits stellt sich einem ja die Frage, warum machen sie das? Wirklich nur Abzockerei oder versuchen sie einfach den vielen kleinen Shops, von Personen die das nur als Nebenerwerb betreiben, und Peters durch Dumpingpreisen das Geschäft kaputt machen, eins auszuwischen!?
                      Jetzt fallt ihr wahrscheinlich gleich alle über mich her.

                      Kommentar

                      • Tschevap

                        #26
                        Peters war für mich schon immer außen vor! Unfreundlich am Telefon und diese Abmahnerei war mir länger bekannt...
                        Die können mal weitermahnen...irgendwann gehen die Kunden aus!

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                        • Racket

                          #27
                          Zitat von MagicMat
                          Finde das auch ne Sauerei.

                          Andererseits stellt sich einem ja die Frage, warum machen sie das? Wirklich nur Abzockerei oder versuchen sie einfach den vielen kleinen Shops, von Personen die das nur als Nebenerwerb betreiben, und Peters durch Dumpingpreisen das Geschäft kaputt machen, eins auszuwischen!?
                          Jetzt fallt ihr wahrscheinlich gleich alle über mich her.

                          Daran habe ich auch schon gedacht, allerdings sind wirkliche Dumpingpreise gesetzlich verboten. Dagegen könnte man dann ganz gezielt klagen. Und wenn man billiger ist, ohne zu dumpen, ist das freie Marktwirtschaft und somit legitim.

                          Kommentar

                          • lemmie

                            #28
                            @ Tschevap
                            Wenn Du findest das die bei Tennis-Peters unfreundlich am Telefon sind, dann solltest Du NIE bei denen im Geschäft auftauchen.
                            Das ist wirklich unglaublich. Arrogant, unfreundlich....

                            Nie wieder !!

                            Kommentar

                            • badnix

                              #29
                              hier ein Artikel aus der bft zum Thema:


                              Zum 01. September 2000 ist die Preisangabenverordnung (PangV) in geänderter Fassung in Kraft getreten. Früher mussten Sie die Waren so auszeichnen, dass jedermann den Preis wahrnehmen konnte. Zuwiderhandlungen lösten Bußgeldverpflichtungen aus.

                              Jetzt gilt eine gesteigerte Auszeichnungspflicht, nämlich die Pflicht zur Angabe des Grundpreises (z. B. Preis pro 1 l oder 1 kg) neben der bisher verpflichtenden Angabe des Endpreises. Mit der Neuregelung der Grundpreisangabe sollen den Verbrauchern auf einfache Weise optimale Möglichkeiten geboten werden, die Preise von Erzeugnissen zu beurteilen und miteinander zu vergleichen. Die Verbraucher, so die Begründung der Gesetzesänderung, sollen so anhand einfacher Vergleiche fundierte Entscheidungen treffen können.

                              Unter die Verpflichtung zur Grundpreisangabe nach § 2 Abs. 1 fallen Waren, wenn sie nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Die Angabe des Grundpreises ist somit nicht erforderlich, wenn Waren nach anderen Mengeneinheiten (z. B. Stück, je Paar) oder ohne Angabe einer solchen abgegeben werden. Gleichwohl sind die betroffenen Wirtschaftskreise nicht daran gehindert, bei Waren, die nach Stück abgegeben werden und zu größeren Verkaufseinheiten zusammengefasst sind, den Preis pro Stück anzugeben.
                              Die Angabe des Grundpreises hat entsprechend den Vorschriften zum Endpreis des § 1 Abs. 1 Satz 1 und des § 1 Abs. 5 Satz 2 PAngV zu erfolgen.

                              Das Pfand, das üblicherweise auf Mehrwegverpackungen erhoben wird, stellt keinen sonstigen Preisbestandteil dar und ist daher bei der Berechnung des Grundpreises nicht zu berücksichtigen.
                              Um einen optimalen Preisvergleich zu ermöglichen, ist der Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben. Eine außerordentliche Hervorhebung des Grundpreises gegenüber dem Endpreis, insbesondere wenn letzterer höher ist, stellt eine Täuschung des Verbrauchers und damit einen Verstoß gegen die Grundsätze von Preisklarheit und Preiswahrheit des § 1 Abs. 5 Satz 1 PAngV dar. Der Vollzug der Verordnung obliegt den Preisüberwachungsstellen der Bundesländer. Sie müssen sich daher auf eine verstärkte Kontrolle dieser Preisauszeichnungspflicht gefasst machen. Außerdem befürchten wir, dass die Abmahnvereine sich dieses Spielfeld nicht entgehen lassen und hier aktiv werden.

                              In § 10 Abs. 2 bis 4 werden Ausnahmen von der Verpflichtung zur Grundpreisangabe nach § 2 Abs. 1 PAngV geregelt.

                              § 2 Abs. 1 ist nicht anzuwenden auf Waren, die über ein Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 10 Gramm oder Milliliter verfügen; verschiedenartige Erzeugnisse enthalten, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind.

                              § 2 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden bei Getränken, wenn diese üblicherweise in nur einer Nennfüllmenge angeboten werden; bei Kau- und Schnupftabak mit einem Nenngewicht bis 25 Gramm oder bei Parfüms und parfümierten Duftwässern, die mindestens 3 Volumenprozent Duftöl und mindestens 70 Volumenprozent reinen Äthylalkohol enthalten.



                              P.S. Tennis-Peters mahnt erst ab, nachdem er seinen Shop in Ordnung gebracht hat, von Sept. 2000 bis dato hat kein Hahn danach gekräht - als typisch Abs(m)ahngeschichte

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                              • Tschevap

                                #30
                                Habe gerade von einem der besten Versender (Kein Forumspartner, daher Adresse von mir per PM bei Interesse) erfahren, dass er zu 3000Euro Strafe durch eine Klage von Peters verknackt wurde...Unglaublich!

                                Zudem musste ersteinmal der Onlineshop offline gehen...

                                Also: Werde weiter diesen Haufen da oben boykottieren!!

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