Ich kann eine pdf-Datei verlinken, aber doch keinen Link in der pdf-Datei setzen ... oder habe ich etwas verpasst ???
Abm(s)ahner Tennis-Peters ???
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duck
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Silent Bob
Links funktionieren grundsätzlich auch in PDF-Files. Wenn Du es nicht hinkriegst, kannst Du mir das File auch gerne senden, dann mache ich es für Dich.Kommentar
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duck
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Quelle:
Der Blogger Stefan Niggemeier kündigte an, gegen das nun schriftlich vorliegende Urteil zur Haftung für Einträge in Online-Foren Berufung einzulegen.
LG Hamburg will umfassendere Forenhaftung bei Verwendung von Pseudonymen
Der Blogger und Medienjournalist Stefan Niggemeier (unter anderem Bildblog) hatte am 24. April 2007 einen Beitrag über Call-TV-Sender online gestellt, zu dem ein Leser im Laufe der folgenden Nacht einen Kommentar verfasste. Durch diesen sah sich die Firma Callactive in unzulässiger Weise kritisiert. Der Blogger hatte den Eintrag am nächsten Morgen gelöscht, das Landgericht Hamburg zeigte sich jedoch der Ansicht, dass der Blogger in diesem konkreten Fall alle Kommentare einer Vorabüberprüfung unterziehen hätte müssen. Nach mehreren Monaten wurde jetzt die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht (Az. 324 O 794/07).
Die Kammer ist laut ihrer Urteilsbegründung der Ansicht, dass Betreiber von Foren um so mehr Aufwand hinsichtlich der persönlichkeitsrechtlichen Überprüfung der Kommentare auf sich nehmen müssten, "je mehr konkreter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass es durch Kommentare auf einer Internetseite zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen wird, und je schwerwiegender die zu befürchtenden Verletzungen sind". Entscheidend war für die Kammer in ihrer Entscheidung unter anderem, dass sich Niggemeier durch seinen "außerordentlich scharfen und polemisierenden Beitrag für die sich daran anschließende Diskussion einen Ton angeschlagen [habe], der ersichtlich geeignet war, bei einzelnen Diskussionsteilnehmern persönlichkeitsrechtliche Grenzüberschreitungen zu provozieren, zumal die Diskussion ein ohnehin in erheblichem Maße emotional aufgeladenes Thema betraf".
Hinzu kommt für die Kammer noch, dass Niggemeier, wie fast alle Betreiber von Online-Foren, bei Kommentaren nicht auf die Anzeige des Klarnamens besteht: "Wer als Betreiber eines Forums oder Blogs die Verwendung von Pseudonymen zulässt, muss daher eine erhöhte Sorgfalt bei der Überprüfung der Inhalte seines Angebotes walten lassen."
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und wird es so bald wohl auch nicht werden: Niggemeier kündigte bereits zur mündlichen Urteilsverkündung am 7. Dezember vergangenen Jahres an, nach Erhalt der schriftlichen Begründung in jeden Fall Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen.
Die Pressekammer des LG Hamburg unter Vorsitz des Richters Andreas Buske ist für ihre umstrittenen Entscheidungen über die Haftung für Beiträge in Online-Foren bekannt. Vom Heise Zeitschriften Verlag als Betreiber der heise-online-Foren versuchte sie de facto zu verlangen, dass alle Forenbeiträge bereits vor ihrem Erscheinen geprüft werden soll. Die nächste Instanz, das Hamburger Oberlandesgericht hob diese Entscheidung zum größten Teil wieder auf. (pem/Telepolis)Spielstärke wird nicht in LK gemessen.Kommentar
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Quelle:
Ein aktuelles Urteil des LG Hamburg -das bekannt sein sollte für durchaus weltfremde und allein stehende Entscheidungen- beherbergt auch
"Die Nutzung eines Pseudonyms muss also ermöglicht werden, wenn man
es aber tut, haftet man nach höheren Maßstäben. Das Problem ist nur,
dass der §13 VI TMG kaum bekannt sein dürfte, so dass der ein oder
andere Forenbetreiber nun evt. meint, er könnte sich absichern, indem
er Klarnamen statt Pseudonyme nutzt - das ist aber nicht der Fall.
Man ersetzt (momentan) nur die eine Abmahnfalle durch eine andere. Es
ist aktuell schlichtweg ein Sicherheitsrisiko, interaktive Inhalte
anzubieten. Die Frage ist leider nicht, wie man sich absichert,
sondern in welcher GEfahr man das geringste Potential sieht."Spielstärke wird nicht in LK gemessen.Kommentar
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lemmie
Gibt es hier eigentlich mittlerweile eine einheitliche, möglicherweise sogar EU-weite, Rechtssprechung? Muss bei einer Saite der Preis per meter angegeben werden?
Ich kann mir schwer vorstellen, dass es in Deutschland da eine andere Rechtssprechung gibt als im Rest der EU.Kommentar
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go deep!
Kommentar
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Mit voller Härte gegen die ganz Kleinen: Der Outdoor-Riese Jack Wolfskin mahnt ohne Vorwarnung Hobby-Handarbeiter ab, die im Web selbstgebastelte Ohrstecker, Taschenspiegel und Sticker verkaufen. Ihr Vergehen: Auf den Handarbeiten sind Pfotenabdrücke zu sehen.
Edit: Rechtzeitig zum Einbruch der kalten Jahreszeit.Zuletzt geändert von k61951618; 21.10.2009, 13:25.Kommentar
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Silent Bob
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...655890,00.html
Edit: Rechtzeitig zum Einbruch der kalten Jahreszeit.
Kommentar
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Marc LANDAUER
Aus aktuellem Anlaß möchte ich Euch mitteilen, dass ich ebenfalls Opfer eines Abmahnverfahrens geworden bin.
Und zwar ging es um ein Racket Foto dass ich auf Tennis Talk aufgegriffen habe, dies kein Copyright Logo oder Wasserzeichen hatte und mich nun ein Anwalt eines Tennishändlers aus Berlin auf fast 1000 Euro verklagen will.
Ich werde hier keine Namen nennen solange das Verfahren noch läuft!
Stay tuned!Kommentar
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hmmm, eine goldene Regel die mich vor solchem Ungemach geschützt hat:
ALLES was ich an Bildern ins Netz stelle ist VON MIR SELBST fotografiert.
NIEMALS irgendwas aus unsicherer Quelle (und das ist das Internet) raus-
kopieren (egal ob Wasserzeichen oder C...)
Und auch (oder vor allem) bei ebay-Auktionen ist jedes selbstfotografierte Bild besser.
Da sieht der potentielle Käufer den Zustand des Verkaufsartikels...
Bei "Symbolfotos" oder Texten wie "Bild ist nicht Orginalgegenstand" kaufe ICH
grundsätzlich NICHT.
hugohartKommentar
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Marc LANDAUER
Es scheint aber ausschliesslich in Deutschland Mode zu werden wegen solchen "Bildklaus" verklagt zu werden.Kommentar
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es gibt hier halt die kostenpflichtige erste Abmahnung, die es so anscheinend
nur bei uns gibt. In anderen Ländern ist die erste Abmahnung für den Abgemahnten
kostenlos oder ganz billig. Und bei der Rechtsanwaltsschwemme hier findet sich immer
ein williger Anwalt... der sich die Gebühren verdienen will...
:-(
hugohartKommentar
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Rechtsanwalt von Gravenreuth ist tot
Quelle: http://www.heise.de
Anknüpfend an Beitrag # 84
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Rechtsanwalt von Gravenreuth ist tot
Der als Abmahnanwalt bekannt gewordene Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth hat sich vergangene Nacht das Leben genommen. Das bestätigte die Polizei in München gegenüber heise online.
Der Anwalt habe seinen Selbstmord zuvor im Internet angekündigt. Die Polizei sei darüber von einer Person informiert worden und habe sofort von Gravenreuths Wohnung aufgesucht. Von Gravenreuth hat sich mit einer Schusswaffe getötet. Die Polizei dementiert Berichte, laut denen er sich vor den Augen der Polizisten erschossen habe.
Der 61-jährige Jurist war im September 2008 unter anderem vom Landgericht Berlin wegen Betrugs zu 14 Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht verwarf im Februar 2009 die Revision des Rechtsanwalts.
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4knotenSpielstärke wird nicht in LK gemessen.Kommentar
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