Mehrwertsteuer auf Anlagenpacht

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  • tennismieze

    Mehrwertsteuer auf Anlagenpacht

    Wer hat nähere Informationen zur inzwischen fälligen Mehrwertsteuer auf Pacht von Tennisanlagen und Tennishallen? Gibt es Gerichtsurteile oder einschlägige Erfahrungen? Gibt es Möglichkeiten, diese Steuerzahlung abzuweisen?
    Danke für jede dienliche Information
  • Hawkeye2
    You cannot be serious !!!
    • 26.04.2002
    • 3277

    #2
    Tennis und Umsatzsteuer

    Hi Tennismieze,

    lese die Frage leider erst jetzt...

    Die stundenweise Überlassung von kommerziellen Sportanlagen und Sportstätten an einzelne Benutzer gegen Entgelt (z.B. Vermietung von Tennisplätzen) wurde früher in 2 Umsätze unterteilt:

    - Steuerfreie Grundstücksvermietung
    - stpfl. Überlassung von Betriebsvorrichtungen (Netz, Schiedsrichterstühle etc.)

    Mit Urteil vom 31.5.2001 (VR 97/98, BStBl. 2001 II S. 658) hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung in diesem Punkt geändert. Danach handelt es sich bei der Überlassung von Sportanlagen um eine einheitliche steuerpflichtige Leistung.

    Ab der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt (am 16.10.2001) war dieses Urteil grds. allgemein zu beachten.

    Aber mit dem "Gesetz zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen" wurde in § 27 (6) des UStG eine Übergangsregelung geschaffen.

    Danach konnte noch bis zum 31.12.2003 die Aufteilung in stpfl. und steuerfrei wie bisher erfolgen.

    Dieses Gesetz ist mit Wirkung vom 15.10.2001 in Kraft getreten.

    Diese Regelung wurde noch einmal bis zum 31.12.2004 verlängert.

    Ab dem 01.01.2005 wird es daher endgültig "teurer", was Euch anscheinend trotz 4 Jahren Übergangsregelungen jetzt noch überraschend trifft und damit natürlich besonders ärgerlich ist.

    Ggf. müsste eine Vorsteuerkorrektur nach §15a UStG geprüft werden, sofern die Anlagen nicht älter als 10 Jahre sind...

    Ansonsten gibt es noch verschiedene Regelungen von Einzelfällen (ob ein ermäßigter Steuersatz greift etc.), das müsstest Du dann mit genaueren Sachverhaltsvorgaben erfragen.

    Gruß

    Kommentar

    • tennismieze

      #3
      Danke schön!

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