Habe etwas bei Tennisworld Gütersloh bestellt, sollte vor einer Woche da sein, erhalten habe ich bisher nichts. Keine Reaktion via Kontaktformular und ans Telefon geht auch keiner ran. Hätte ich mal besser die Einträge hier gelesen...
Erfahrungen mit Versendern
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Tennispoint, Tennis Peters und Centercourt
Also ich habe immense Problem mit Centercourt. Seit mehreren Wochen sind meine Artikel bezahlt, jedoch nicht zugesendet worden. Telefonisch erreicht man niemanden, auf die Mails antwortet niemand und via soziale Medien bekommt man ne nichtssagende Direktnachricht.
Wenn man in Verbraucherportalen und auch auf soziale Medien rumliest, dann herrscht dort wohl großflächiges Chaos. Habt ihr auch schon eure Erfahrungen damit gemacht?Kommentar
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Zu Tennis-Point kann ich nur sagen, dass ich Informationen zu einem Produkt haben wollte vor der Bestellung. Telefonisch nicht erreichbar (Warteschleifenmusik), elektronische Anfragen nicht beantwortet. Bestellt habe ich dann nach dieser Erfahrung nicht.
Ein Bekannter hat einen direkten Draht zu Tennis-Point in Graz, der ist immer noch zufrieden mit denen.Kommentar
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Tip: TW-GT verkauft alles auch über die Bucht. Hier lief bisher immer alles reibungslos.Babolat Pure Drive Wimbledon (16x19)
MSV Focus-Hex Ultra 1.10
Superstringer E70Kommentar
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Wo wir schon dabei sind: Peters hat auf guenstiger.de seine Produkte bereits ab 49€ als versandkostenfrei gelistet obwohl sie es erst ab 79€ sind. Ist mir vor zwei Wochen aufgefallen und ich habe sie per Mail darauf hingewiesen. Kein Antwort. Eine Woche später nochmal nachgefragt. Wieder keine Antwort. Naja, ist nicht mein Bier. Sollte ein Mitbewerber sie abmahnen: Ich habe sie gewarnt. Mit Support scheint es in dem Konzern, wenn man diese Erfahrung und die auf der vorherigen Seite als Beispiel nimmt, aber nicht zum Besten bestellt.
(theoretisch denkbar, dass man, wenn man von guenstiger.de weitergeleitet wird, den Versand schon ab 49€ frei bekommt; bei mir macht das aber in zwei Browsern keinen Unterschied)Zuletzt geändert von hoeni; 31.05.2021, 15:33.Kommentar
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Hallo liebes Forum,
ich habe folgendes Problem mit Tennis-Point:
1) Die telefonische Erreichbarkeit der Servicehotline ist quasi nicht gegeben. E-Mails an die offizielle Adresse werden erst nach 3 Tagen beantwortet, jedoch nicht einmal richtig gelesen.
2) Ich habe in der vergangengen Woche über den Online-Shop zwei Schläger für 0€ bestellt, zzgl. 4,90€ Versandkosten und direkt über PayPal bezahlt. Am gleichen Tag sendet mir Tennis-Point eine Auftragsbestätigung, hat den Preis pro Schläger aber auf 270€ korrigiert und eine entsprechende Rechnung beigelegt. Nach Kontaktaufnahme und Darlegung meinerseits, dass eine derartige Verfahrensweise nicht zu einem Kaufvertrag in Höhe der 270€ pro Schläger führen kann, wurde einfach ignoriert und mir mitgeteilt, dass ich die 540€ bezahlen soll. Entsprechend der AGB von Tennis-Point ist durch den Versand der Ware zu mir der Kaufvertrag in Höhe von 4,90€ zustande gekommen.
Würdet ihr es darauf anlegen und auf euer Recht beharren oder ist es eher eine David gegen Goliath Situation?
Danke, falls ihr euch bis hier die Mühe des Lesens gemacht habt.Jeder ist seines Glückes Schmied. Manche hauen sich aber auf die Hände.Kommentar
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tennistiger
Zwei Schläger für 0€? Selbst wenn du sie mal angenommen für 269€ bestellt hast, hast du damit erstmal nur ein Angebot zur Annahme eines Kaufvertrages gemacht. Dieser kommt dann auch nur zustande, wenn der Verkäufer dieses auch so annimmt. Das hat TP mit der Abänderung des Preises nicht gemacht. Das Versenden der Ware mit dem anderen Preis ist dann nur ein neues Angebot, das du dann annehmen kannst oder auch nicht. Aber jetzt gibt's erstmal immer noch keinen Kaufvertrag. Ändert aber nichts daran, daß du keinen rechtlichen Anspruch hast, die Schläger zu deinem Bestellpreis zu erhalten! Da sichern sich alle Händler immer irgendwie ab. Ich denke das war's, was du wissen wolltest. Streiten bringt also nichts.
Hier steht's ja auch:
2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.Zuletzt geändert von Gast; 07.09.2021, 17:39.Kommentar
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So wie es Tennistiger beschreibt, ist geltendes Recht.
Eine Präsentation von Waren im Internet ist im Regelfall kein verbindliches Angebot ("invitatio ad offerendum"), sondern die Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Die Abgabe der Bestellung durch den Kunden ist das Angebot, spätestens in der Zusendung der Ware liegt die Annahmeerklärung.
Dies bedeutet der Händler hat folgende Möglichkeiten:
- er akzeptiert das Angebot an und der Vertrag kommt zustande
- er lehnt das Angebot ab, und damit ist alles beendet
- dein Fall: er nimmt das Angebot an, jedoch nur unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Anpassungen:
Gemäß §150 Abs. 2 BGB gilt diese Annahme jedoch als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Angebot, welchen der Vertragspartner (in dem Fall DU) wiederum annehmen, ablehnen oder abändern kann.
Ich weiß nicht, wie die genaue Kommunikation war, aber du kannst die Auftragsbestätigung von Tennispoint ablehnen (da ja ein neues Angebot gemäß Fall 3) und alles ist gut.
nette Grüße
JohannesKommentar
- er akzeptiert das Angebot an und der Vertrag kommt zustande
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tennistiger
Als Zusatz noch: Da Tennispoint dir quasi nur ein neues Angebot unterbreitet hat, bist du, da es ja noch keinen Kaufvertrag gibt (auch wenn die Rechnung erstmal was anderes vermuten lässt), auch nicht an die 14-tägige Widerrufsfrist gebunden, TP müsste von sich aus die Ware abholen lassen.Kommentar
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Hallo,
Ich habe auch am 04.09.2021 zwei Schläger für 4,95 € Versandkosten gekauft. Normalerweise wird nach 14 Tagen gemahnt, wenn es an der Rechnung offene Posten gibt. Hier kam aber nichts. Habe diejenigen die auch für 0 € gekauft haben auch keine Mahnung erhalten oder wurde der Betrag doch angemahnt ?Frank
www.bespannservice.deKommentar
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Racketservice wusste ich noch gar nicht.
Es gibt im Moment einen knallharten Verdrängungswettbewerb:
Bezeichnung für ein Marktverhalten von Unternehmen, vor allem auf Märkten mit wenigen, relativ großen Anbietern (Oligopolmärkten), bei dem versucht wird, einen oder mehrere Wettbewerber durch Angebote zu Preisen unter den Selbstkosten und ohne Rücksi
Zitat aus dem Link von oben: "bei dem versucht wird, einen oder mehrere Wettbewerber durch Angebote zu Preisen unter den Selbstkosten und ohne Rücksicht auf eigene Verluste vom Markt zu verdrängen."
Das macht z.B. ein großer Konzern der Mitbewerber aufkauft oder seine Marktmacht ausnutzt um die anderen Mitbewerber vom Markt zu entfernen. Es werden Artikel unter oder zu den Einkaufspreisen der kleinen Händler verkauft. = Sehr sehr schwer für kleine Händler zu überleben. D.h. Wer dort keine Nischenprodukte verkauft oder sich auf etwas spezialisiert hat, hat es sehr schwer. Wobei wenn man Nischenprodukte hat, hat man die oft auch nicht mehr lange alleine weil dann andere auch versuchen diese zu verkaufen.
- TRS-Tennisversand gibt es auch nicht mehrZuletzt geändert von Gast; 06.10.2021, 22:07.Kommentar
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Es gibt im Moment einen knallharten Verdrängungswettbewerb:
Bezeichnung für ein Marktverhalten von Unternehmen, vor allem auf Märkten mit wenigen, relativ großen Anbietern (Oligopolmärkten), bei dem versucht wird, einen oder mehrere Wettbewerber durch Angebote zu Preisen unter den Selbstkosten und ohne Rücksi
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Ich denke du meinst sowas damit oder
und dazu gibt es wohl auch ein Bericht im Standard einer Zeitung aus Österreich.Kommentar
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