endlich mal ein vernünftiges BGH-Urteil. Ab sofort muß nicht mehr bei jedem Preis im Internet "incl. MWST, zzgl. Versandkosten" stehen, das war deffinitiv krank, machte alles nur unübersichtlicht
BGH-Urteil zu Preisinformationen im Versandhandel
Internetversandhändler müssen nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung im Rahmen ihres Internetangebots unter anderem Hinweise auf die Umsatzsteuer sowie die Liefer- und Versandkosten geben. Unklar war bislang, an welcher Stelle diese Hinweise platziert werden müssen.
Mit Urteil vom 4. Oktober 2007 (Az. I ZR 143/04) hat der Bundesgerichtshof (BGH) hierzu nun entschieden, dass die Hinweise nicht auf derselben Seite gegeben werden müssen, auf der die Ware angeboten und der Preis genannt wird. Es genüge vielmehr, wenn diese Preisinformationen leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite angegeben werden, die der Internetnutzer noch vor Abgabe der Bestellung aufrufen müsse.
Ein in den Menüpunkten "Allgemeine Geschäftsbedingungen" oder "Service" enthaltener Hinweis sei allerdings zu versteckt, um von den Kunden problemlos wahrgenommen zu werden.
BGH-Urteil zu Preisinformationen im Versandhandel
BGH-Urteil zu Preisinformationen im Versandhandel
Internetversandhändler müssen nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung im Rahmen ihres Internetangebots unter anderem Hinweise auf die Umsatzsteuer sowie die Liefer- und Versandkosten geben. Unklar war bislang, an welcher Stelle diese Hinweise platziert werden müssen.
Mit Urteil vom 4. Oktober 2007 (Az. I ZR 143/04) hat der Bundesgerichtshof (BGH) hierzu nun entschieden, dass die Hinweise nicht auf derselben Seite gegeben werden müssen, auf der die Ware angeboten und der Preis genannt wird. Es genüge vielmehr, wenn diese Preisinformationen leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite angegeben werden, die der Internetnutzer noch vor Abgabe der Bestellung aufrufen müsse.
Ein in den Menüpunkten "Allgemeine Geschäftsbedingungen" oder "Service" enthaltener Hinweis sei allerdings zu versteckt, um von den Kunden problemlos wahrgenommen zu werden.
BGH-Urteil zu Preisinformationen im Versandhandel
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